Washington: Kommissionspräsident Juncker trifft US-Präsident Trump und hält Grundsatzrede
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker reist nach Washington, wo er von US-Präsident Donald J. Trump im Weißen Haus empfangen wird. Präsident Juncker und Präsident Trump werden sich bei ihren Gesprächen auf die Verbesserung des transatlantischen Handels und den Aufbau einer stärkeren Wirtschaftspartnerschaft konzentrieren. Außerdem wird es bei dem Treffen um die Zusammenarbeit in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik, Terrorismusbekämpfung, Energiesicherheit und Wirtschaftswachstum gehen. Der Kommissionspräsident wird bei seiner Reise von Handelskommissarin Cecilia Malmström begleitet. Präsident Juncker wird außerdem eine Grundsatzrede über die Beziehungen zwischen der EU und den USA am Zentrum für strategische und internationale Studien (CSIS) halten. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Befreiung stromintensiver Unternehmen von der deutschen EEG-Umlage
Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 eröffnete besonders energieintensiven Unternehmen die Möglichkeit, die von allen Stromverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien nur in begrenztem Umfang zahlen zu müssen. Den Stahlunternehmen Georgsmarienhütte GmbH, Stahlwerk Bous GmbH, Schmiedag GmbH und Harz Guss Zorge GmbH wurde eine solche Begrenzung für die Jahre 2013 bzw. 2014 mit bestandskräftigen Bescheiden zuerkannt. Nachdem die EU-Kommission mit Beschluss vom 25. November 2014 entschieden hatte, dass das EEG 2012 staatliche Beihilfen umfasste und die Begrenzung der EEG-Umlage für bestimmte stromintensive Unternehmen nur teilweise mit dem Binnenmarkt vereinbar sei, wurden diese Bescheide jedoch in Höhe eines Teilbetrags mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen. Dagegen haben die vier Unternehmen Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erhoben. Zu diesem Urteil wird es Filmaufnahmen von Europe by (EBS) geben.
Luxemburg: EuGH-Urteil zu europäischem Haftbefehl
Im Urteil Aranyosi und Căldăraru vom April 2016 hat der Gerichtshof auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen entschieden, dass die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls aufgeschoben werden müsse, wenn für die betreffende Person aufgrund der Haftbedingungen in dem Mitgliedstaat, in dem der Haftbefehl ausgestellt worden sei, eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung bestehe. Im vorliegenden Fall ersucht dasselbe OLG den Gerichtshof um weitere Präzisierungen hinsichtlich der Prüfung der Haftbedingungen im Ausstellungsstaat (hier Ungarn). U.a. möchte es wissen, ob schon das bloße Bestehen innerstaatlicher Rechtsschutzmöglichkeiten hinsichtlich der Haftbedingungen eine Gefahr unmenschlicher Behandlung ausschließt und eine Prüfung der konkreten Haftbedingungen somit verzichtbar macht. Zu diesem Urteil wird es Filmaufnahmen von Europe by Satellite (EbS) geben. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH zu Schadensersatzklagen wegen überlanger Verfahrensdauer
Mit Urteil vom 10. Januar 2017 verurteilte das Gericht der EU dieselbe, den Unternehmen Gascogne Sack Deutschland und Gascogne Schadensersatz wegen überlanger Dauer des Verfahrens vor dem Gericht in einem Kartellrechtsstreit zu zahlen. Die überlange Verfahrensdauer habe sowohl zu einem materiellen Schaden als auch zu einem immateriellen Schaden geführt. Mit Urteil vom 1. Februar 2017 verurteilte das Gericht die EU sodann, auch Kendrion eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer vor dem Gericht zu zahlen. Schließlich verurteilte das Gericht mit Urteil vom 17. Februar 2017 die EU aus dem gleichen Grund, auch den spanischen Unternehmen Plásticos Españoles, SA (ASPLA) und Armando Álvarez Schadensersatz zu zahlen. Im Übrigen hat das Gericht die Klagen abgewiesen. Gegen diese Urteile haben jeweils beide Seiten (außer in der Sache Kendrion, dort nur die EU) Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt. Generalanwalt Wahl legt dazu am 25. Juli seine Schlussanträge vor. Weitere Informationen finden Sie hier, hier, hier, hier und hier.
Luxemburg: EuGH zu Asylverfahren
Das deutsche Bundesverwaltungsgericht sowie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ersuchen den EuGH um Auslegung verschiedener Unionsvorschriften über Asylverfahren. In einer Rechtssache möchte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wissen, was nach der Dublin-III-Verordnung Nr. 604/2013 über die Prüfungszuständigkeit gilt, wenn der wegen Unzuständigkeit abgelehnte Asylbewerber nicht wie geplant an den eigentlich zuständigen Mitgliedstaat (Italien) überstellt werden konnte, weil er nicht (rechtzeitig) aufzufinden war. Außerdem möchte der VGH unter anderem wissen, inwieweit große strukturelle Defizite des staatlichen Sozialsystems im eigentlich zuständigen Mitgliedstaat einer Überstellung entgegenstehen können. Generalanwalt Wathelet legt seine Schussanträge in diesen Rechtssachen vor. Weitere Informationen finden Sie hier, hier, hier, hier und hier.
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