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Aufforderung zur Einreichung Ihrer jährlichen Erklärung zur Erziehungszulage in SYSPER

Es ist wieder einmal an der Zeit, Ihre jährlichen Schulerklärungen für Ihr/e unterhaltsberechtigtes/n Kind/er für das Schul-/Akademische Jahr 2024/2025 einzureichen. Wir möchten Sie an die geltenden Verfahren und Fristen erinnern, damit das PMO Ihre Unterlagen und Zahlungen reibungslos und fristgerecht bearbeiten kann.

datum:  03/07/2024

Zunächst laden wir Sie ein, unser interaktives Tool für Erziehungszulagen zu erkunden, das Sie über die finanziellen Leistungen informiert, die Sie in jeder Phase der Ausbildung und des Studiums Ihres Kindes erhalten können. Bitte lesen Sie es aufmerksam durch, falls Sie es noch nicht getan haben. 

Außerdem bieten wir in diesem Jahr im September vier Infoveranstaltungen für die Primär-/Sekundarstufe und Hochschulstudien an, um Ihnen die Regeln vorzustellen, zu erläutern, wie die Erklärung einzureichen ist, und um Ihre Fragen zu beantworten. Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie im letzten Absatz (am Ende dieser Mitteilung). 

Sie sind betroffen, wenn Folgendes zutrifft: 

  • Ihr Kind besucht eine Europäische Schule und nutzt den von der Elternvereinigung organisierten Fahrdienst, 

  • Ihr Kind besucht eine kostenpflichtige Grund- oder Sekundarschule,  

  • Ihr Kind besucht eine nicht gebührenpflichtige Grund- oder Sekundarschule und muss Internatsgebühren zahlen oder nutzt öffentliche oder private Verkehrsmittel, 

  • Ihr Kind ist zwischen 18 und 26 Jahre alt (oder vollendet während dieses Schuljahres sein 18. Lebensjahr), 

  • Ihr Kind setzt seine Ausbildung 2024/2025 nicht fort, 

  • Ihr Kind absolviert im Rahmen seines Studiums oder als Ergänzung dazu ein (bezahltes) Praktikum oder eine (bezahlte) Arbeit, 

  • Ihr Kind studiert in einem anderen Land als Ihrem Dienstort. 

Wenn Ihr Kind die Schule oder Universität oder die Bildungsstufe gewechselt hat, müssen Sie Ihre Meldung in SYSPER mit der Option "Neue Ausbildungserklärung" (New education declaration“) einreichen. Verwenden Sie nicht die Option "Neue Ausbildungserklärung auf der Grundlage der vorherigen". 

Wir möchten Sie daran erinnern, dass alle Erklärungen "unterschrieben und eingereicht" („undersigned and submitted“) sein müssen, um bearbeitet werden zu können. 

Zu beachtende Fristen:

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Verfahren zum Einreichen Ihrer Erklärungen: 

Primär- und Sekundarschulbildung (Primary/Secondary (europa.eu)) 

  • Europäische Schule: Sie müssen eine Ausbildungserklärung über SYSPER einreichen, wenn Ihr Kind eine der Europäischen Schulen (Primar- oder Sekundarstufe) besucht und den von der Elternvereinigung organisierten Transportdienst nutzt.
    In einigen Fällen (Brüssel, Luxemburg, Karlsruhe) wird das PMO die Beförderungskosten auf der Grundlage der Erziehungszulage direkt an die Elternvereinigung zahlen. Diese direkte Zahlung kann erst erfolgen, nachdem Sie die Beförderung in Ihrer Schulanmeldung in SYSPER gemeldet haben. Sie müssen in Ihrer Meldung "Europäischer Schulbus in Brüssel, Luxemburg, Karlsruhe" auswählen.

    N.B.: Für alle anderen Europäischen Schulen wird Ihnen die Rechnung direkt vom Transportunternehmen. In diesem Fall müssen Sie in SYSPER "Europäischer Schulbus außer Brüssel, Luxemburg, Karlsruhe" auswählen und die erforderlichen Belege beifügen. 

  • Kostenpflichtige Schule: Sie müssen eine Ausbildungserklärung über SYSPER einreichen, wenn Ihr Kind eine kostenpflichtige Grundschule/Sekundarschule oder eine nicht kostenpflichtige Schule besucht und Transportkosten zahlen muss.
    Die Schulgebühren sowie die Transportkosten können bis zu einem Höchstbetrag, der auf Ihrer Ausbildungserklärung in SYSPER basiert, durch das Erziehungsgeld erstattet werden. 

  • Nicht gebührenpflichtige Schule: Sie müssen eine Schulanmeldung über SYSPER einreichen, wenn Ihr Kind eine nicht gebührenpflichtige Primar-/Sekundarschule besucht, die öffentliche oder private Transportkosten beinhaltet.
    Die Transportkosten können bis zu einem Höchstbetrag, der auf Ihrer Schulanmeldung in SYSPER basiert, von der Schulbeihilfe erstattet werden. 

  • Internat: Wenn Ihr Kind ein Internat besucht, erhalten Sie einen Pauschalbetrag auf der Grundlage Ihrer Studiengebührenerklärung in SYSPER. 

Das Erziehungsgeld auf der Grundlage der geltend gemachten Kosten (Code „ISF für Internate und Code „ISN für alle anderen) wird über 12 Monate gezahlt und endet in der Regel am 31. August eines jeden Jahres. 

Universität und/oder Hochschulbildung (University and/or Higher education (europa.eu)) 

  • Praktikum/Praktikant: Ihr Kind absolviert ein (bezahltes) Praktikum oder eine (bezahlte) Arbeit im Rahmen seines Studiums oder zusätzlich zu diesem.
    Ein Praktikum oder jede Form von bezahlter Arbeit (einschließlich einer Teilzeitbeschäftigung, die nichts mit dem Studium zu tun hat) kann sich auf den Anspruch auf Zulagen auswirken, insbesondere wenn das Kind eine Vergütung erhält. Es ist wichtig, alle Praktika, Stipendien oder Tätigkeiten über SYSPER zu melden, um eine Überzahlung finanzieller Ansprüche zu vermeiden, die dann zurückgefordert werden müssten. 

  • Erasmus-Austausch: Sie müssen zwei Erklärungen in SYSPER einreichen, wenn Ihr Kind an einem Erasmus-Austausch teilnimmt. Eine Erklärung für die Herkunftsuniversität (für das gesamte akademische Jahr) und eine weitere für die Gasteinrichtung, indem Sie im Menü "Erasmus" auswählen (nur für den Erasmus-Austauschzeitraum).  

  • Übertragung der Erziehungszulage: Wenn Ihr Kind im Studienjahr 2024/2025 ein Hochschulstudium in einem anderen EU-Land als dem Ihres Dienstortes absolviert, haben Sie die Möglichkeit, die Überweisung der Erziehungszulage auf das Bankkonto des Kindes zu beantragen (Einzelheiten siehe hier: Salary transfer (europa.eu)). Überweisungsanträge für das laufende Studienjahr (2023/2024) laufen am 31. Oktober 2024 aus. Überweisungsanträge werden nicht automatisch auf das nächste akademische Jahr übertragen. Um eine rechtzeitige Bearbeitung und Berücksichtigung in Ihrem Novembergehalt zu gewährleisten, müssen Sie die Bildungserklärung so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 15. Oktober 2024 einreichen. Bitte beachten Sie, dass eine Übertragung nur dann von Vorteil ist, wenn der Berichtigungskoeffizient für das Land, in dem Ihr Kind studiert, höher ist als der Ihres Dienstortes (bitte überprüfen Sie dies hier: Salary correction coefficients (europa.eu) unter der Spalte "Übertragung"). Wenn der Berichtigungskoeffizient am Studienort nicht höher ist, brauchen Sie diese Übertragung nicht zu beantragen, da sie nicht vorteilhaft wäre. 

    • die Erziehungszulage für höhere Bildung (Code „ISF) entspricht einem Pauschalbetrag, dessen Zahlung im Allgemeinen am 31. Dezember eines jeden Jahres endet, um die Kontinuität der Zahlungen bis zu diesem Datum zu gewährleisten (auch wenn Ihre Erklärung für 2024/25 nicht vorher behandelt wird)
    • Wenn Ihr Kind ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung bezieht oder ein Stipendium erhalten hat, müssen Sie dies der Verwaltung mitteilen, da dies vom Gesamtbetrag der Beihilfe abgezogen werden kann. 

AideFi-Studienbeihilfen – In Luxemburg ansässige Bedienstete  

  • Beamte/Bedienstete mit unterhaltsberechtigten Kindern in der Hochschulausbildung - Nationale Studienbeihilfen und AideFi.
    Für diejenigen, deren unterhaltsberechtigte Kinder ein Hochschulstudium absolvieren oder im Jahr 2024/2025 ein Hochschulstudium beginnen werden: Vergessen Sie nicht, Ihre Kinder daran zu erinnern, einen Antrag auf finanzielle Beihilfe in dem Land, in dem Sie ihren Wohnsitz haben, anzufragen stellen und anschließend über das AideFi zu stellen, sobald das Formular 2024/2025 vorliegt (in der Regel ab dem 31. August).
    Für diejenigen deren Kinder 2023/2024 bereits ein Hochschulstudium absolvierten: Bitte vervollständigen Sie Ihre Erklärung für 2023/2024, indem Sie die Bescheinigung AideFi (CEDIES bilden) Sommersemesters, zweite Tranche hinzufügen, falls Sie dies nicht bereits getan haben. 

  • Beamte/Bedienstete, deren Kinder ihren Wohnsitz in Luxemburg haben und die eine Berufsausbildung außerhalb Luxemburgs absolvieren- AideFi Studienbeihilfen.
    Wenn Ihre Kinder ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Luxemburg haben und eine Berufsausbildung im Ausland absolvieren, können sie eine finanzielle Unterstützung für eine Berufsausbildung auf Sekundarstufe II erhalten, sofern eine Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend vorliegt (Artikel 2, Punkt 4, des geänderten Gesetzes vom 24. Juli 2014.) Die Genehmigung der Abteilung für Berufsbildung muss schriftlich beantragt werden. 

Unterbrechung des Studiums  

Es ist ratsam, eine Unterbrechung der Ausbildung und des Studiums so früh wie möglich zu melden, um Überzahlungen zu vermeiden. 

Wir erinnern Sie daran, dass die Beendigung/Unterbrechung des Studiums Auswirkungen auf die folgenden Anspruchsberechtigungen hat:  

  • Familienleistungen für Ihr Kind (Kindergeld, Erziehungsgeld, Steuerermäßigung, jährliche Reisekosten und JSIS-Versicherung). Jeder zu Unrecht gezahlte Betrag muss rückwirkend zurückgefordert werden 

  • Versicherungsschutz des GKFS, der an den Anspruch auf die Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder geknüpft ist, jedoch für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten nach Ablauf der Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder verlängert werden kann (wenn Ihr Kind nicht erwerbstätig ist oder wenn eine Wartezeit für die Anmeldung im nationalen System besteht). Bitte wenden Sie sich an das Team für Mitgliedschaftsrechte des GKFS, um weitere Informationen über die Möglichkeit zu erhalten, den Versicherungsschutz gemäß Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b des Statuts zu verlängern, wenn Ihr Kind nicht mehr als unterhaltsberechtigt im Sinne des Statuts gilt. 

Wiederaufnahme des Studiums 

Wenn Ihr Kind in diesem Jahr sein Studium wieder aufnimmt, müssen Sie eine neue Erklärung über die "Wiederaufnahme des Studiums nach einer Unterbrechung" abgeben. Vergessen Sie nicht, auch eine Erklärung über andere erhaltene Beihilfen abzugeben, wenn Sie nationale Beihilfen oder Stipendien erhalten. 

FAQ und andere hilfreiche Informationen. 

Das PMO wird im September dieses Jahres vier Infoveranstaltungen zur Einreichung von Bildungserklärungen und zur Beantwortung Ihrer Fragen anbieten 

Hier können Sie sich hier anmelden: 

Ausführliche Informationen über die Einreichung Ihrer Bildungserklärung finden Sie auf MyIntraComm, in den FAQ, dem Tool für Bildungsfreibeträge und im praktischen Leitfaden für Bildungserklärungen. 

Darüber hinaus stehen Ihnen die Kollegen des PMO über Staff Contact jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

 

Mit den besten Wünschen für ein erfolgreiches neues Schul- und Studienjahr, 

Przemyslaw SLOWIK,
Referatsleiter PMO.1
Ansprüche und Gehälter