Richtlinie über grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung tritt in Kraft
Von Paola Testori Coggi, Generaldirektorin für Gesundheit und Verbraucher, Europäische Kommission
Europäische Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich unabhängig von ihrem Wohnort überall in der EU medizinisch behandeln und die damit verbundenen Kosten erstatten zu lassen. Dieses Recht ist nun in der Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgungverbrieft, die am 25. Oktober 2013 in Kraft tritt.
Nach den derzeit geltenden EU-Vorschriften deckt Ihre Krankenversicherung die Kosten für eine Behandlung im Ausland, wenn Sie auf einer Reise plötzlich erkranken. Für eine geplante medizinische Behandlung in einem anderen EU-Land kann Ihre Kasse jedoch eine Vorabgenehmigung von Ihnen verlang
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Präsentationen und Fotos stehen nun online zur Verfügung.
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Veröffentlicht in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission.
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