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Glossary:Farm labour force - family labour/de

Familienarbeitskräfte des landwirtschaftlichen Betriebs beziehen sich auf Arbeitskräfte, die Familienmitglieder sind. Familienarbeitskräfte sind Personen, die einem anderen Familienmitglied helfen, einen landwirtschaftlichen Betrieb oder ein anderes Unternehmen zu führen, sofern sie nicht als Beschäftigte gelten. Personen, die in einem Familienunternehmen oder auf einem Familienbetrieb ohne Entgelt arbeiten, sollten im selben Haushalt wie der Eigentümer des Unternehmens oder des Betriebs leben, oder in einer etwas weiter gefassten Auslegung in einem Haus auf demselben Grundstück und mit gemeinsamem Haushaltsinteresse. Solche Personen erhalten häufig eine Vergütung in Form von Nebenleistungen und Sachleistungen oder ein Gehalt (ein Familienmitglied, das ein Gehalt erhält, wird in der Arbeitskräfteerhebung (AKE) nicht mehr als Familienmitglied, sondern als Beschäftigter eingestuft).

Familienarbeitskräfte gelten nur für Einzelbetriebe, da Gruppenbetriebe und juristische Personen keine Familienarbeitskräfte haben. Infolgedessen werden für Gruppenbetriebe Daten zu Familienmitgliedern, die regelmäßig für den Betrieb arbeiten, auf regelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte zurückgeführt, die keine Familienmitglieder sind, unabhängig von ihrer familiären Beziehung zum Betriebsleiter.

Dazu gehören

  • Ehegatte des Inhabers, seine Verwandten in aufsteigender und absteigender Linie sowie Geschwister des Inhabers und seines Ehegatten in Einzelbesitz
  • Gegebenenfalls auch der Betriebsleiter, der Mitglied der Familie des Betriebsinhabers ist.
  • andere Verwandte (z. B. Cousins, die auf dem Bauernhof arbeiten) könnten ebenfalls einbezogen werden, wenn sie in einem landwirtschaftlichen Betrieb zusammen mit der Familie des Betriebsleiters leben und arbeiten oder, wie oben für die Arbeitskräfteerhebung erwähnt, "gemeinsame Haushaltsinteressen haben".
  • ein Sohn oder eine Tochter, die im Haushalt leben und im elterlichen Betrieb oder auf dem elterlichen Bauernhof ohne Bezahlung arbeiten.
  • der Ehepartner, der seinen Partner in einem Geschäft unterstützt, z.B. ein Transporteur, der keine formelle Bezahlung erhält.

Ausgeschlossen sind

  • ein Verwandter, der woanders wohnt, aber kommt, um beim Geschäft zu helfen, z.B. während der Erntesaison, sollte ohne Bezahlung in Form von Geld oder sonstigen Sachleistungen. Wenn der Angehörige eine Vergütung (einschließlich Sachleistungen) erhält, sollte er den Status eines Beschäftigten erhalten.
  • unbezahlte freiwillige Arbeit für wohltätige Zwecke


Strukturbaum

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Verwandte Begriffe

Statistische Daten

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