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Glossar:Ausländische Direktinvestitionen (ADI)

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Ausländische Direktinvestitionen (ADI) sind in der Zahlungsbilanz ausgewiesene internationale Investitionen, die eine in einem Wirtschaftsgebiet ansässige Einheit tätigt, um eine langfristige Beteiligung an einem in einem anderen Wirtschaftsgebiet ansässige Einheit zu erwerben. Langfristige Beteiligung bedeutet, dass zwischen dem Direktinvestor und dem Unternehmen eine dauerhafte Beziehung besteht und dass der Investor auf die Geschäftspolitik des Unternehmens maßgeblichen Einfluss ausübt.

Ein Unternehmen ist dann Gegenstand einer Direktinvestition, wenn ein Direktinvestor mindestens 10 % der Stammaktien oder Stimmrechte (im Fall von Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit) bzw. einen vergleichbaren Anteil (im Fall von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit) besitzt.

ADI Ströme und Bestände: Mit Hilfe von Direktinvestitionsströmen baut der Investor Direktinvestitionsbestände auf, die im Auslandsvermögensstatus der betreffenden Volkswirtschaft ausgewiesen werden. Die ADI Bestände weichen aufgrund von Bewertungseinflüssen (Preis- oder Wechselkursveränderungen) und anderen Berichtigungen, wie etwa Umschuldungen, Annullierung von Darlehen oder Debt-Equity-Swaps, von den kumulierten Strömen ab.

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