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Glossar:Energieabhängigkeitsquote

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Die Energieabhängigkeitsquote gibt den Anteil der Energie an, den eine Volkswirtschaft einführen muss. Die Energieabhängigkeitsquote entspricht den Nettoenergieeinfuhren dividiert durch den Bruttoinlandsenergieverbrauch zuzüglich der Energie für die Seeschifffahrt grenzüberschreitender Seeverkehr (Bunker), ausgedrückt in Prozent. Eine negative Abhängigkeitsquote bedeutet, dass das Land Nettoexporteur von Energie ist; Werte von über 100 % ergeben sich, wenn Energieerzeugnisse bevorratet werden.

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