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Glossar:Erwerbstätigkeiten des Betriebs

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Erwerbstätigkeiten des Betriebs umfassen alle Tätigkeiten außer der landwirtschaftlichen Tätigkeit, die wirtschaftliche Auswirkungen auf den Betrieb haben.

Sie beziehen sich auf:

  • andere Erwebstätigkeiten, die in direktem Zusammenhang mit dem Betrieb stehen, bei denen entweder die Ressourcen des Betriebs (Fläche, Gebäude, Maschinen usw.) oder seine Produkte für die Tätigkeit verwendet werden
    • auf dem Betrieb, wie zum Beispiel Tourismus, Handwerk, Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten, Forstwirtschaft
    • außerhalb des Betriebs, wie zum Beispiel landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Vetragsarbeit
  • andere Erwebstätigkeiten, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Betrieb stehen
    • auf dem Betrieb, wie zum Beispiel nichtlandwirtschaftliche Arbeit auf dem Betrieb
    • außerhalb des Betriebs, wie zum Beispiel Arbeiten in der Bank oder unterrichten


Andere Erwerbstätigkeiten, die in Zummenhang mit dem Betrieb stehen

Dazu gehören

  • Erbringung von Gesundheits-, Sozial- und Ausbildungsdienstleistungen
  • Tourismus, Unterkunft und andere Freizeitaktivitäten
  • Kunsthandwerk
  • Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Erzeugung erneuerbarer Energie
  • Be- und Verarbeitung von Holz (z. B. Sägewerk)
  • Aquakultur
  • Vertragliche Arbeiten unter Einsatz von Produktionsmitteln des Betriebs (landwirtschafliche und nichtlandwirtschaftliche Arbeit)
  • Forstwirtschaft

Ausgeschlossen sind

  • reine Finanzinvestitionen
  • Verpachtung des Landes für verschiedene Aktivitäten, ohne weiter in diese Aktivitäten involviert zu sein
  • kommerzielle Tätigkeit, die mit keiner landwirtschaftlichen Betriebstätigkeit verbunden ist und sich im Betrieb befindet (z. B. ein Friseur, eine Versicherungsgesellschaft)
  • Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen, die nicht im Betrieb verwendet werden
  • ein Geschäft, in dem keine eigenen Produkte verkauft werden
  • Jagdaktivitäten

Andere Erwerbstätigkeiten, die nicht in Zummenhang mit dem Betrieb stehen

Wenn nur die landwirtschaftlichen Arbeitskräfte (Familie und Nichtfamilie) und keine anderen Ressourcen des Betriebs genutzt werden, gelten die Arbeitnehmer als in zwei getrennten Vereinbarungen beschäftigt, und diese anderen Erwerbstätigkeiten stehen daher nicht in direktem Zusammenhang mit dem Betrieb.

Dazu gehören

  • ein Friseur auf dem landwirtschaftlichen Betrieb
  • Tätigkeiten, bei denen ausschließlich Personalressourcen des Betriebspersonals und keine anderen Arten von Ressourcen des Betriebes eingesetzt werden
  • Arbeit in der Bank
  • Unterricht
  • Buchhaltung

Ausgeschlossen sind

  • landwirtschaftliche Arbeiten auf dem Betrieb
  • außerbetriebliche Erwerbstätigkeiten des Inhabers, die unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehen

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