Glossar:Fischereiflotte
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Die Angaben zur Zahl der Fischereifahrzeuge, d. h. der Fischereiflotte, beziehen sich im Allgemeinen auf die Größe der Fischereiflotte zum 31. Dezember des jeweiligen Bezugsjahres. Die Daten werden aus den nationalen Fischereifahrzeugregistern übernommen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 26/2004 der Kommission geführt werden, in der festgelegt ist, welche Angaben über die Merkmale von Fischereifahrzeugen in den Registern zu erfassen sind.
Weitere Informationen
- Verordnung (EG) Nr. 26/2004 der Kommission vom 30. Dezember 2003 über das Fischereiflottenregister der Gemeinschaft