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Glossar:Fangmenge

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Fangmenge (oder Fang) bezeichnet den Fang von Fischereierzeugnissen (Fisch, Weichtiere, Krebstiere und andere Wassertiere, Rückstände und Wasserpflanzen)

  • für alle Verwendungszwecke (kommerziell, industriell, als Freizeitbetätigung und für den eigenen Verbrauch);
  • unter Einsatz aller Arten und Klassen von Fischereieinheiten (Fischer, Fischereifahrzeuge, Ausrüstungen usw.);
  • sowohl in Binnengewässern, Süß- und Brackwassergebieten als auch in der küstennahen Fischerei, Küsten- und Hochseefischerei.

Die Produktion aus Aquakultur wird hierbei nicht berücksichtigt. Die Fangmengen werden üblicherweise in Lebendgewicht angegeben; die Berechnung erfolgt auf Grundlage des angelandeten Gewichts oder Produktgewichts unter Verwendung bestimmter Umrechnungsfaktoren. Mengen, die zwar gefangen, aber aus einer Reihe von Gründen nicht angelandet werden, sind in den Fangstatistiken nicht enthalten.

Weitere Informationen

  • Verordnung 1636/2001 vom 23. Juli 2001 zur Änderung der Verordnung 2018/91 über die Vorlage von Statistiken über die Fangmengen und die Fischereitätigkeit der Mitgliedstaaten, die im Nordwestatlantik Fischfang betreiben
  • Verordnung 1638/2001 vom 24. Juli 2001 zur Änderung der Verordnung 2597/95 über die Vorlage von Fangstatistiken durch Mitgliedstaaten, die in bestimmten Gebieten außerhalb des Nordatlantiks Fischfang betreiben
  • Verordnung 448/2005 vom 15. März 2005 zur Änderung der Verordnung 3880/91 über die Vorlage von Fangstatistiken durch die Mitgliedstaaten, die im Nordostatlantik Fischfang betreiben

Verwandte Begriffe