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Statistiken zu Eheschließungen und Scheidungen

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Datenauszug vom Juni 2016. Neuste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: September 2017.
Abbildung 1: Rohe Eheschließungs- und rohe Scheidungsziffern, EU-28, 1970-2011 (1)
(pro Tsd. Einwohner)
Quelle: Eurostat (demo_nind) und (demo_ndivind)
Tabelle 1: Rohe Eheschließungsziffer, ausgewählte Jahre, 1960-2014
(pro Tsd. Einwohner)
Quelle: Eurostat (demo_nind)
Tabelle 2: Rohe Scheidungsziffer, ausgewählte Jahre, 1960-2014 (1)
(pro Tsd. Einwohner)
Quelle: Eurostat (demo_ndivind)
Tabelle 3: Außereheliche Lebendgeburten, ausgewählte Jahre, 1960-2014
(Anteil an den Lebendgeburten insgesamt in %)
Quelle: Eurostat (demo_find)

In diesem Artikel werden die Entwicklungen bei der Gründung und Auflösung von Familien anhand von Indikatoren für Eheschließungen und Scheidungen untersucht. Die Eheschließung nach dem Recht des betreffenden Landes galt lange Zeit als Beginn der Familiengründung. Eine Analyse der Entwicklungen bei der Gründung und Auflösung von Familien, die lediglich auf Eheschließungs- und Scheidungsdaten beruht, bietet nicht unbedingt ein vollständiges Bild. Die rechtlichen Alternativen zur Eheschließung, wie etwa eingetragene Lebenspartnerschaften, finden zunehmend Verbreitung und die nationalen Rechtsvorschriften gewähren unverheirateten Paaren inzwischen mehr Rechte. Die jüngsten demografischen Daten zeigen, dass die Zahl der Eheschließungen pro 1 000 Einwohner in der EU-28 in den letzten Jahrzehnten rückläufig ist, während die Zahl der Scheidungen zugenommen hat. Zudem ist der Anteil der Kinder mit unverheirateten Eltern gestiegen.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Weniger Eheschließungen, mehr Scheidungen

Den jüngsten Daten für alle EU-Mitgliedstaaten zufolge wurden 2011 2,1 Mio. Ehen geschlossen und 986 000 Ehen geschieden. Auf 1 000 Personen kommen also 4,2 Eheschließungen (d. h. die rohe Eheschließungsziffer) und 2,0 Scheidungen (d. h. die rohe Scheidungsziffer).

Seit 1965 ist die rohe Eheschließungsziffer in der EU-28 relativ gesehen um nahezu 50 % zurückgegangen (von 7,8 pro 1 000 Personen im Jahr 1965 auf 4,2 im Jahr 2011). Gleichzeitig stieg die rohe Scheidungsziffer von 0,8 pro 1 000 Personen im Jahr 1965 auf 2,0 im Jahr 2011. Zum Teil ist diese Zunahme darauf zurückzuführen, dass die Ehescheidung in diesem Zeitraum in mehreren Mitgliedstaaten legalisiert wurde (beispielsweise in Italien, Spanien, Irland und Malta).

Aus Tabelle 1 geht hervor, dass 2014 in den Ländern, für die Daten vorliegen, die höchsten rohen Eheschließungsziffern in der Türkei (7,8 Eheschließungen pro 1 000 Personen), Litauen (7,6), Malta und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (beide 6,7) vorlagen. Die niedrigsten rohen Eheschließungsziffern meldeten Portugal und Luxemburg (beide 3,0 Eheschließungen pro 1 000 Personen).

Bei den Scheidungszahlungen im Jahr 2014 (aus Gründen der Datenverfügbarkeit werden für einige EU-Mitgliedstaaten frühere Jahre genannt) wiesen Irland (0,6 pro 1 000 Einwohner, Daten von 2012) und mehrere süd- und osteuropäische Mitgliedstaaten, darunter Malta (0,8), Italien (0,9), Slowenien (1,2), Kroatien (1,4, Daten von 2013), Griechenland (1,5, Daten von 2013) und Bulgarien (1,5), die niedrigsten rohen Scheidungsziffern auf. In mehreren nordeuropäischen Mitgliedstaaten, insbesondere Dänemark (3,4 Scheidungen pro 1 000 Einwohner), Litauen (3,3) und Lettland (3,1), waren die Scheidungszahlung hingegen höher. Bei den EFTA-Ländern, den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern waren die rohen Scheidungsziffern in Bosnien und Herzegowina (0,6, Daten von 2012), im Kosovo (0,7, Daten von 2012), in Montenegro (0,9), Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (beide 1,1) ebenfalls relativ niedrig. Keines dieser Länder meldete besonders hohe Scheidungsziffern, wobei in Liechtenstein mit 2,4 (Daten von 2012) der höchste Wert verzeichnet wurde.

Mehr außereheliche Geburten

In der EU-28 lag der Anteil außerehelicher Lebendgeburten 2012 bei 40 %. Dieser Wert ist weiter gestiegen, was darauf hinweist, dass sich neben den traditionellen Mustern mit ehelichen Geburten neue Formen der Familienbildung entwickelt haben. Außereheliche Geburten werden für nichteheliche Gemeinschaften, zusammenlebende Paare und Alleinerziehende erfasst.

Im Jahr 2014 übertraf diese Zahl in einigen EU-Mitgliedstaaten die der ehelichen Geburten. Dies traf auf folgende Länder zu: Bulgarien (58,8 %), Estland (58,4 %, Daten von 2012), Slowenien (58,3 %), Frankreich (56,7 %, Daten von 2012), Schweden (54,6 %), Dänemark (52,5 %) und Belgien (52,3 %, Daten von 2012) sowie Norwegen (55,5 %). In Island wurde 2012 mit 66,9 % sogar ein noch höherer Anteil außerehelicher Lebendgeburten erfasst. Am anderen Ende der Skala finden sich Mittelmeerländer wie Griechenland, Kroatien, Zypern, Italien und Malta neben Polen und Litauen mit einem großen Anteil ehelicher Geburten, der in jedem dieser EU-Mitgliedstaaten über 70 % lag. In der Türkei erreichte dieser Anteil sogar 97 %.

Der Anteil außerehelich geborener Kinder nahm in der EU-28 von 27,3 % im Jahr 2000 auf 40,0 % im Jahr 2012 zu (siehe Tabelle 3). Ein Blick auf die neuesten verfügbaren Daten zeigt, dass in fast allen EU-Mitgliedstaaten die außerehelichen Geburten 2014 gegenüber 2013 zunahmen (in einigen Mitgliedstaaten 2012 gegenüber 2011). Eine Ausnahme bilden Estland (2012 gegenüber 2011), Lettland, Litauen und Bulgarien.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Eurostat erstellt Informationen zu einem breiten Spektrum demografischer Daten, darunter Daten zur Zahl der Eheschließungen nach Geschlecht und vorherigem Familienstand sowie zur Zahl der Scheidungen. Daten über die Zahl der Lebendgeburten nach Familienstand der Mutter können zur Erstellung eines Indikators herangezogen werden, der den Anteil der außerehelichen Geburten angibt.

Kontext

Das Konzept der Familie ist im Wandel begriffen: Die Vorstellungen davon, was es bedeutet, Mitglied einer Familie zu sein, und die Erwartungen, die die Menschen an familiäre Beziehungen knüpfen, verändern sich im Lauf der Zeit und sind von Region zu Region unterschiedlich. Daher ist es schwierig, eine allgemein akzeptierte und anwendbare Definition zu formulieren. Die rechtlichen Alternativen zur Eheschließung, etwa eingetragene Lebenspartnerschaften, finden zunehmend Verbreitung und die nationalen Rechtsvorschriften gewähren unverheirateten und gleichgeschlechtlichen Paaren inzwischen mehr Rechte. Neben diesen neuen rechtlichen Formen der Partnerschaft sind inzwischen weitere Formen der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft entstanden, was es den Statistikern erschwert, länderübergreifend vergleichbare Daten in diesem Bereich zu erheben.

Wegen der Unterschiede beim zeitlichen Ablauf und bei der offiziellen Anerkennung sich verändernder Familienstrukturen und deren Auflösung werden diese Formen und Konzepte in der Praxis immer schwerer messbar. Für die Auswertung von Statistiken über die demografische Entwicklung stehen daher nur relativ wenige vollständige und zuverlässige Datensätze zur Verfügung, die Vergleiche im zeitlichen Verlauf zwischen bzw. innerhalb von Ländern ermöglichen.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Eheschließungen (tps00012)
Scheidungen (tps00013)

Datenbank

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)