Glossar:Mobilfunkvertrag
Als Mobilfunkvertrag wird die Nutzung öffentlicher mobiler Telekommunikationssysteme (auch als Mobiltelefon oder Handy bezeichnet) mittels Mobilfunk bezeichnet.
Für die Zwecke der Erhebung über Telekommunikationsdienstleistungen
- werden aktivierte Prepaid-Karten (die bezahlt werden müssen, bevor Anrufe getätigt werden können) als Mobilfunkteilverträge gezählt, bei denen eine Vorauszahlung geleistet wird;
- können Einzelpersonen mehrere Mobilfunkverträge abgeschlossen haben.
Weitere Informationen
- European Information Technology Observatory (EITO) (auf Englisch)
- Teligen (auf Englisch)