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Glossar: Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

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Der Europäische Wirtschaftsraum, abgekürzt EWR, besteht aus den Mitgliedstaaten der Europäische Union und drei Länder der Europäische Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein und Norwegen; ausgenommen Schweiz).

Das EWR-Abkommen trat am 1. Januar 1994 in Kraft. Sie zielt auf die Stärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ab und befasst sich hauptsächlich mit den vier Grundpfeilern des Binnenmarkts: freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr. Die Verfügbarkeit vergleichbarer statistischer Daten gilt als relevant für die vier Freiheiten und wird daher in das Abkommen aufgenommen.

Erweiterungen der EU hatte direkte Auswirkungen auf das EWR-Abkommen, und der erweiterte EWR umfasst nun 30 Länder (EFTA-Länder in Kursiv):

Belgien (SEI) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechien (CZ) Kroatien (HRSG.) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (ES) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IST) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (ICH)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI)

Verwandte Konzepte

Europäische Freihandelsassoziation
Europäische Union