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Kommission nimmt Mitteilung über die Modernisierung des Sozialschutzes an


Die Europäische Kommission nahm am 14. Juli eine Mitteilung (com99-347) über eine EU-Strategie zur Modernisierung des Sozialschutzes an. Dabei handelt es sich um einen Beitrag der Kommission zur schrittweisen Bewältigung der wichtigen Herausforderungen, mit denen alle Mitgliedstaaten hier konfrontiert sind. In der Mitteilung wird eine Agenda aufgestellt, die auf gemeinsamen Überlegungen zu vier Hauptzielen der Modernisierung beruht: dafür zu sorgen, daß Arbeit sich lohnt und ein sicheres Einkommen bietet, die Renten zu sichern und die Rentensysteme langfristig finanzierbar zu machen, die soziale Eingliederung zu fördern und eine hohen Qualitätsansprüchen genügende und langfristig finanzierbare Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

Der für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zuständige Kommissar Padraig Flynn bemerkte zu der Mitteilung: "Auf das europäische Sozialmodell können wir stolz sein; mit den heutigen Vorschlägen versuchen wir sicherzustellen, daß dieses Modell dem raschen Tempo des Wandels in der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt weiterhin gewachsen ist. "

In der gesamten EU müssen Sozialschutzsysteme an den Wandel in der Welt der Arbeit, an neue Familienstrukturen und an die dramatischen demographischen Veränderungen der nächsten Jahrzehnte angepaßt werden. Durch die derzeitigen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen wird diese Modernisierung dringender als je zuvor. Zu den zu beachtenden Punkten gehört die gesamtwirtschaftliche Disziplin, die für Stabilität und Wachstum im Rahmen der EU erforderlich ist, die Verpflichtung, die Sozialschutzsysteme im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie beschäftigungsfreundlicher zu gestalten und die Notwendigkeit, dem sozialen Schutz als Bestandteil der gemeinsamen Werte der Europäischen Union vor ihrer Erweiterung einen wichtigen Stellenwert einzuräumen. Diese Betrachtungen können nur dazu dienen, die Bedeutung der gemeinsamen Diskussion hervorzuheben, an der die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen beteiligt sind.

Während der 90iger Jahre wurden auf EU-Ebene gemeinsame Überlegungen angestellt. Sie führten zu der Empfehlung des Rates von 1992 über die Annäherung der Ziele und der Politiken, in der deutlich betont wurde, daß die Gestaltung und Finanzierung der Sozialschutzsysteme in den Händen der Mitgliedstaaten liegt. Als Folgemaßnahme leitete die Kommission 1995 eine Debatte zum Thema "die Zukunft des Sozialschutzes" ein; zwei Jahre später legte sie eine Mitteilung mit dem Titel "Modernisierung und Verbesserung des Sozialschutzes" vor. Im Zuge dieser Diskussion wurde ein Konsens der Mitgliedstaaten und der EU-Institutionen darüber erzielt, daß die Sozialschutzsysteme angesichts des Wandels der europäischen Gesellschaft aktualisiert werden müssen, wenn sie weiterhin ihre traditionelle, positiv eingeschätzte Rolle spielen sollen.

Mit dieser Mitteilung möchte die Kommission vorschlagen, in eine neue Phase dieser Debatte einzutreten. Die von ihr skizzierte Strategie soll durch zweckmäßige Verfahren für den Informationsaustausch und zur Beobachtung der Entwicklung unterstützt werden, um dem Vorhaben der Modernisierung zu mehr Beachtung und politischem Profil zu verhelfen. Zu diesem Zweck sollen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, hochrangige Beamte zu benennen, die im Rahmen dieses Prozesses als Ansprechpartner fungieren können.

Die Kommission wird einen überarbeiteten Bericht über den Sozialschutz in Zukunft jährlich vorlegen, der auf den Beiträgen der Mitgliedstaaten und auch der übrigen EU-Institutionen beruht. Dieser Bericht soll dann jedes Jahr als Grundlage für eine Erörterung (und entsprechende Beschlüsse) im Rat dienen.


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