WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS: Für die Angaben auf dieser Website besteht Haftungsausschluss und Urheberrechtsschutz.

European FlagEuropa
Die Europäische Kommission

Generaldirektion für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Suche

Index

Was gibt's Neues

Aktuelle Themen

Briefkasten

Copyright
deenfr


Zusammenfassung und Schlußfolgerungen

1. Eine Behinderung im Sinne dieser Mitteilung kann verschiedene Formen haben – sie kann körperlicher, sensorischer, geistiger und psychischer Art sein. Immer schon belief sich die Zahl der Menschen in der Europäischen Gemeinschaft, die unmittelbar von einer Behinderung betroffen sind, schätzungsweise auf ein Zehntel der Gesamtbevölkerung, was derzeit annähernd 37 Millionen Menschen bedeutet. Etwa die Hälfte davon ist im erwerbsfähigen Alter.

2. In vielerlei Hinsicht orientieren sich unsere Gesellschaften am nichtbehinderten Durchschnittsbürger, was dazu führt, daß eine große Zahl von Bürgern von den Rechten und Chancen ausgeschlossen ist, über die die große Mehrheit verfügt:

  • Bildungswesen: für manche jungen Menschen bleibt der Zugang zu Regelschulen, einschließlich einer geeigneten, qualitativ hochwertigen Berufsausbildung, weiterhin problematisch;
  • Arbeitsleben: behinderte Menschen sind zwei oder dreimal häufiger arbeitslos, und zwar auch für längere Zeiträume als die übrige Bevölkerung;
  • Mobilität und Zugang: zahlreiche Transportmittel und öffentliche Gebäude bleiben weiterhin schwer oder gar nicht zugänglich;
  • Wohnraum: angepaßte oder anpaßbare Unterkünfte sind oft rar oder fast unbezahlbar;
  • Fürsorgesysteme: sie tragen im allgemeinen Sorge für eine Mindestunterstützung, die häufig nur unzureichend dazu beitragen kann, das Ziel einer erleichterten Teilhabe zu verwirklichen.

3. Die langjährigen staatlichen Maßnahmen zur Einstellung der behinderten Menschen auf ihre Behinderung haben sich als unzureichend erwiesen, und die Grundlagen des Denkens haben sich inzwischen stark verändert. Der alte Ansatz gibt nun Raum für einen stärkeren Nachdruck auf Ermittlung und Beseitigung verschiedener Hindernisse für die Chancengleichheit und die uneingeschränkte Teilhabe in sämtlichen Lebensbereichen. Eine Veränderung der Art und Weise, in der unsere Gesellschaften organisiert sind, kann Hindernisse, denen behinderte Menschen begegnen, beträchtlich reduzieren oder sogar abschaffen. Eingliederung statt dem eingeschränkteren Ziel der Einstellung auf die Behinderung ist nun der Schlüssel zur Einbeziehung in die aktive Gesellschaft. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen gab diesem neuen Ansatz 1993 durch ihre Resolution über die Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte feste Form.

4. Die Verantwortung für Maßnahmen in diesem Bereich obliegt weiterhin in erster Linie den Mitgliedstaaten. Die Umsetzung des neuen Ansatzes findet in sämtlichen Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Weise, in unterschiedlichen Bereichen und mit unterschiedlichem Tempo statt. Die Kommission schlägt vor, daß der Rat diesen neuen Ansatz unterstützen soll, indem er eine Entschließung zur Chancengleichheit als feierliche politische Verpflichtung der Mitgliedstaaten – sowohl einzeln als auch gemeinsam – auf das Ziel der Herstellung der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der Behindertenthematik annimmt.

5. Diese Entschließung sollte als Bezugsrahmen für den gezielten Austausch nützlicher Informationen zwischen den Mitgliedstaaten, als Orientierungspunkt bei der Herausarbeitung gemeinsamer Zielvorstellungen und der Ermittlung nachahmenswerter Praktiken sowie als Leitfaden für die Entwicklung und Bewertung geeigneter Maßnahmen in den Mitgliedstaaten und den entsprechenden Aktionsbereichen der Gemeinschaft dienen.

6. Die Europäische Gemeinschaft setzt sich seit vielen Jahren aktiv für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen behinderter Menschen ein. Die Kommission vertritt die Auffassung, daß die Unterstützung der Gemeinschaft auch weiterhin einen beträchtlichen Mehrwert erbringen kann, der die sowohl innerhalb der Mitgliedstaaten als auch zwischen ihnen erforderlichen Denkprozesse beeinflussen wird. Daher zieht die Kommission eine Strategie für konkrete Maßnahmen in Betracht, die in Übereinstimmung mit der Entschließung steht und unter anderem folgende Initiativen umfaßt:

  • Mainstreaming: Um die Einbindung der Behindertenthematik in die allgemeinen politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft zu optimieren, wird die Kommission die Arbeit ihrer interdirektionalen Gruppe zu Behindertenfragen verstärken.
  • Zusammenarbeit: Es wird eine Gruppe hochrangiger, für Behindertenfragen zuständiger Vertreter der Mitgliedstaaten eingesetzt, die die neuesten staatlichen Maßnahmen beobachten und einen gemeinsamen Fundus von Informationen und Erfahrungen schaffen soll.
  • Unterstützung der Arbeit der Nichtregierungsorganisationen (NRO): Die Kommission möchte die Zusammenarbeit, die im Rahmen von HELIOS II in den letzten Jahren aufgebaut wurde, konsolidieren. Außerdem begrüßt sie die Einrichtung eines neuen unabhängigen Europäischen Behindertenforums und beabsichtigt, die Kontakte aktiv auszubauen und die Arbeit von NRO zu unterstützen.
  • Beschäftigung: Bei der Ausarbeitung des Gemeinsamen Berichts an den Europäischen Rat in Dublin, der nächsten Phase des in Essen eingeleiteten Prozesses, wird die Kommission die Initiative ergreifen, politische Maßnahmen zur Vorbeugung der Langzeitarbeitslosigkeit und zur Eingliederung behinderter Menschen ins Arbeitsleben zu stärken. Außerdem darf nicht vergessen werden, daß das vorrangige Ziel der Strukturfonds und insbesondere des Sozialfonds darin besteht, die Beschäftigung anzukurbeln.
  • Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): Die Kommission ist darum bemüht, das Potential der Informationsgesellschaft mit Blick auf die Verwirklichung der Chancengleichheit, auch durch die Weiterentwicklung der IKT, zu nutzen, und wird zu diesem Zweck eine interne Ad-hoc-Gruppe einrichten.
  • Strukturfonds: Insgesamt 5,5 Milliarden ECU werden im Zeitraum 1994-1999 speziell als Beitrag zur Bekämpfung der Ausgrenzung eingesetzt. Im Rahmen der bevorstehenden Halbzeitbewertung der Strukturfonds wird die Kommission versuchen, den Umfang und die Auswirkungen der Aktionen für behinderte Menschen einzuschätzen. Eine neue Projektrunde im Rahmen der Gemeinschaftsinitiativen, einschließlich HORIZON, soll gegen Ende 1996 gestartet werden.

7. Diese Mitteilung soll der Bewegung hin zu einem rechtebezogenen Ansatz der Chancengleichheit für behinderte Menschen neue Impulse geben, und zwar sowohl in den Mitgliedstaaten als auch auf Gemeinschaftsebene. Die gemeinsame Aufgabe besteht darin, die menschliche Vielfalt hochzuachten und ihr Raum zu geben. Dies ist die Angelegenheit eines jeden in einem Europa der Bürger, das Fairneß wie Effizienz schätzt.

( INDEX )


1. DIE HINDERNISSE FÜR DIE CHANCENGLEICHHEIT

8. Zehn Prozent der Bürger der Europäischen Gemeinschaft haben eine Behinderung. Zwar hat es in den letzten Jahren spürbare Fortschritte gegeben, aber es bleibt doch noch eine Reihe von Problemen, die dazu führen, daß sich behinderte Menschen weiterhin in unserer Gesellschaft nur unzureichend einbringen können. Derartige Schwierigkeiten sind umfassend dokumentiert und belegt. Einige Nichtregierungsorganisationen (NRO) veröffentlichten anläßlich des Europäischen Behindertentages im Dezember 1995 einen besonders ausführlichen Bericht unter dem Titel ÆUnsichtbare Bürger“. Das Europäische Parlament hat selbst wiederholt auf die Benachteiligung behinderter Menschen und die Diskriminierung (sowie Gewalt), der sie vielfach in der gesamten Union ausgesetzt sind, hingewiesen. In seiner Entschließung 83-580/93 vom April 1993 rief es die Kommission unter anderem dazu auf, ein Forum zur Untersuchung des Themas ÆGewalt gegen Behinderte“ einzurichten und Jahresberichte zur Situation in den Mitgliedstaaten zu erstellen. Der erste Bericht dieser Art wurde Anfang 1996 verfaßt. Der Wirtschafts und Sozialausschuß hat die Situation behinderter Menschen als ernst bezeichnet. Auch der Ausschuß der Regionen hat auf die Ausgrenzung und Diskriminierung von Behinderten hingewiesen.

9. Die nachstehend aufgeführten gravierenden Probleme bleiben weiterhin bestehen, weisen aber in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Erscheinungsbilder auf:

  • Bildungswesen: Auch heute noch sind viele Kinder allein schon wegen ihrer eingeschränkten Mobilität, sensorischen Behinderungen oder Kommunikations und Lernschwierigkeiten vom normalen Schulbetrieb ausgeschlossen. Hinzu kommt, daß die Verantwortlichen ihre Fähigkeiten und Möglichkeiten nicht richtig kennen oder berücksichtigen. Allzu oft werden behinderte Kinder während der Schulzeit (oder gar noch darüber hinaus) in speziellen Einrichtungen unterrichtet, die zwar eine besondere Betreuung gewährleisten, aber doch zu Isolierung führen und keine oder nur stark eingeengte Möglichkeiten bieten, sich in die Gesellschaft einzubringen.
  • Arbeitsleben: Wie aus amtlichen Schätzungen hervorgeht, werden Behinderte mit mindestens zwei bis dreimal größerer Wahrscheinlichkeit arbeitslos – und dann für längere Zeiträume – als andere Erwerbspersonen. Auch bekommen sie ungünstige konjunkturelle Entwicklungen viel stärker zu spüren. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten und Turbulenzen tragen sie eine größere Last als die meisten anderen Teile der Gesellschaft. Da wirtschaftliche Unabhängigkeit aber eine wesentliche Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Freiheitsrechte bildet, hat diese Form der Diskriminierung gravierende Auswirkungen auf die Lebensqualität der behinderten Menschen.
    Arbeitslosigkeit ist nicht unbedingt auf entsprechende Qualifikations oder Leistungsdefizite zurückzuführen. (Potentielle) Arbeitgeber neigen häufig dazu, die Leistungsbeeinträchtigung und nicht die tatsächliche Leistungsfähigkeit der betreffenden Person in den Vordergrund zu stellen, wodurch der dem Unternehmen gegebenenfalls erwachsende Nutzen unterschätzt werden kann. Maßgebliche Faktoren sind auch unangemessen angepaßte Arbeitsplätze, inflexible Arbeitsgestaltung sowie anhaltende Diskriminierung. Auf seiten der Arbeitgeber werden zu wenig Überlegungen darüber angestellt, wie man den Erfordernissen behinderter Arbeitnehmer gerecht werden kann.
  • Mobilität und Zugang: Zwar genießt die Frage des Zugangs (im umfassenden Sinne) in unserer hochmobilen Gesellschaft einen hohen Stellenwert, zahlreiche Transportmittel und öffentliche Gebäude bleiben jedoch weiterhin nur schwer oder gar nicht zugänglich. Verschlimmert wird die Situation noch durch architektonische und infrastrukturelle Hindernisse. Obgleich sich auf dem Gebiet der Kommunikation bahnbrechende technologische Umwälzungen ereignet haben, könnte noch wesentlich mehr unternommen werden, um das befreiende Potential dieser Technologie optimal einzusetzen und bei künftigen Entwicklungen die Bedürfnisse behinderter Menschen voll zu berücksichtigen. Das Prinzip, ein allen Menschen gerecht werdendes Design zu wählen sowie allumfassenden Zugang zu gewähren, ist natürlich auch noch für andere Bevölkerungsgruppen von Nutzen.
  • Wohnraum: Angesichts des allgemeinen Wohnungsmangels steht nicht genügend Wohnraum zur Verfügung, der den Bedürfnissen behinderter Menschen entspricht oder diesen angepaßt werden kann. Eine Anpassung im nachhinein ist oft übermäßig teuer. Dies hat nicht nur für Behinderte, sondern auch für den wachsenden Anteil älterer Menschen in Europa negative Folgen.
  • Fürsorgesystem: Aus der Perspektive der sozialen Sicherheit betrachtet, lebt ein hoher Anteil der behinderten Menschen am Rande der Armutsgrenze oder gar darunter. Generell stellen die Fürsorgesysteme eine Mindestunterstützung bereit, die häufig nicht mit dem Ziel zu vereinbaren ist, die Teilhabe zu erleichtern. Vielfach ist man sich gar nicht oder nur ungenügend darüber bewußt, daß bei behinderten Menschen zusätzliche Kosten und Betreuungsleistungen anfallen, die über den Rahmen dessen hinausgehen, was bei Nichtbehinderten erforderlich ist. Auch besteht noch immer keine allgemeine Anerkennung und Unterstützung der eigenständigen Lebensführung. Die Kompliziertheit und ständige Zunahme der Vorschriften über Fürsorge und soziale Leistungen sowie die zwischen Regierungsministerien und Verwaltungsstellen aufgeteilte Verantwortung können an sich schon verwirrend und befremdend wirken. Die Informationen über das Angebot an Hilfen und Leistungen sind unter Umständen wenig konkret, was in manchen Fällen die mangelnde Inanspruchnahme bestimmter Unterstützungsangebote erklärt.

10. Die eingeschränkte Teilhabe behinderter Menschen in sämtlichen Lebensbereichen unserer Gesellschaften verdient verstärkte Aufmerksamkeit und Aktion sowohl auf nationaler als auch auf gemeinschaftlicher Ebene, und zwar aus einer Reihe von Gründen.

11. Bei Ausgrenzung und Diskriminierung handelt es sich um konkrete Verstöße gegen verschiedene universelle Menschenrechte. Die Achtung und Förderung der Menschenrechte sowie der menschlichen Vielfalt sind seit langem tragende Grundsätze der Gesellschaft und bilden einen wesentlichen Bestandteil unserer gemeinsamen europäischen Wertordnung. Hier geht es um den zentralen Grundsatz der Gleichheit. Die Menschenrechtsdimension der Gemeinschaft ist von äußerster Wichtigkeit und wurde wiederholt vom Gerichtshof, vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat bekräftigt. Die Wahrung der Menschenrechte wird in Artikel F Absatz 2 des Vertrages über die Europäische Union ausdrücklich als eines der Kernziele der Union erwähnt. Diese Grundprinzipien der Menschenrechte und der Nichtdiskriminierung hat die Kommission in ihrer Stellungnahme zur Regierungskonferenz bekräftigt.

12. Wirtschaftlich gesehen bedeutet die strukturelle Ausgrenzung und Diskriminierung behinderter Menschen eine Schwächung des Arbeitsmarktes. Wenn ein beträchtlicher Teil der Humanressourcen aus strukturellen Gründen ausgegrenzt wird, so kann man wohl kaum von einem gut funktionierenden Markt und schon gar nicht von fairen Bedingungen sprechen. Wenn Fähigkeiten nicht richtig anerkannt und eingesetzt werden, geht dies zu Lasten der Gesellschaft insgesamt (auch des Steuerzahlers).

13. Generell kann gesagt werden, daß die gegenwärtig von der Europäischen Gemeinschaft zu Recht betonte dringende Notwendigkeit, die strukturelle Arbeitslosigkeit abzubauen, bestehende Beschäftigungsmöglichkeiten zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen, auch ganz praktische Bemühungen um die Beseitigung der vielfältigen willkürlichen Barrieren einschließt, die behinderten Menschen den Einstieg in den Arbeitsmarkt und die Teilnahme am Erwerbsleben verwehren. Der allgemeine Trend bei der Umstrukturierung der Arbeitsmarktpolitik führt weg von der einfachen Inanspruchnahme passiver Zahlungen zur Einkommensstützung hin zu aktiven Maßnahmen zur Stärkung der Fähigkeit der Arbeitsuchenden, auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu sein. Diese Tendenz wirkt sich ganz klar direkt auf die Wiedereingliederung behinderter Arbeitskräfte am Arbeitsplatz aus.

14. Durch behinderungsbedingte Ausgrenzung und Diskriminierung entstehen dem Wohlfahrtsstaat erhebliche Kosten. Viele oder gar die meisten der aufwendigen Hilfsprogramme, die im Laufe der Jahre von den Mitgliedstaaten aufgelegt wurden, waren eher auf fürsorgliche Betreuung als auf die Befähigung zur möglichst uneingeschränkten Teilhabe in der Gesellschaft ausgerichtet. Die Verminderung der Abhängigkeit (und der Versorgungsmentalität), durch die der einzelne weiterhin in die Isolierung gedrängt wird und dem Staat hohe Belastungen entstehen, würde für alle einen Gewinn bedeuten.

( INDEX )


2. DER NEUE ANSATZ ZUR HERSTELLUNG DER CHANCENGLEICHHEIT

15. In der Vergangenheit reagierte man im Zusammenhang mit Behinderungen weitgehend mit einem sozialen Ausgleich durch Nächstenliebe, von der eigentlichen Gesellschaft getrennten Versorgung und dem Aufbau von Fachpflegediensten. Dies war auch durchaus nötig und geschah in bester Absicht, aber diese Maßnahmen haben das Problem der Ausgrenzung und mangelnden Teilhabe wohl eher noch verschärft.

16. Eine der größten Herausforderungen unserer Gesellschaften besteht heute darin, die menschliche Vielfalt hochzuachten und ihr Raum zu geben. Traditionelle Wirtschafts und Sozialprozesse gehen gewöhnlich von als normal betrachteten Vorgaben aus, bei denen behinderte Menschen nicht berücksichtigt sind. Klassisches Beispiel ist die Auslegung von Transportmitteln und öffentlichen Gebäuden, bei der man von einer Durchschnittsnorm ausgeht, die den Menschen mit einer beeinträchtigten Mobilität nicht Rechnung trägt. Derartige Personengruppen wurden daher von dem eigentlichen gesellschaftlichen Geschehen ausgegrenzt oder konnten zumindest nur eingeschränkt daran teilhaben.

17. Da Behinderte im öffentlichen Leben nicht präsent sind, eben weil sie geradezu unsichtbar sind, konnten sich bestimmte Stereotypen erst verbreiten, was wiederum zu einem Teufelskreis der Ausgrenzung führte. So kann man sagen, daß sich Voreingenommenheit, mangelnde Chancengleichheit und Diskriminierung gegenseitig noch verstärken.

18. Man ist sich zunehmend darüber einig, daß hier Abhilfe geschaffen werden muß. Ein kurzer Überblick über die sich verändernde Betrachtungsweise in der Behindertenthematik sowohl auf europäischer als auch auf breiterer internationaler Ebene ist im Anhang enthalten. Als treibende Kraft wirkt dabei die Einsicht, daß die Verschiedenheit der Menschen am besten dadurch geachtet wird, daß soziale und ökonomische Prozesse eingeleitet werden, die alle Menschen auf integrative Weise gleichermaßen berücksichtigen. Der zentrale Wert der Gleichheit – hier als Chancengleichheit wiedergegeben – wird nun als wichtigster Maßstab für wirtschaftliche und soziale Strukturen betrachtet und bildet den Kern eines rechtebezogenen Ansatzes in der Behindertenthematik. Die Idealvorstellung der Chancengleichheit ist natürlich noch weiter gefaßt, schließt aber den Grundsatz der Nichtdiskriminierung ein.

19. Die übergeordnete Aufgabe kann am besten in dem Begriff ÆMainstreaming“ zusammengefaßt werden. Er bedeutet, daß Maßnahmen entwickelt werden, die die uneingeschränkte Teilhabe und Einbeziehung behinderter Menschen in Wirtschaft und Gesellschaft und andere Lebensbereiche generell erleichtern, aber dabei Wahlfreiheit bieten. Er bedeutet auch, daß die einschlägigen Fragen nicht länger getrennt von der allgemeinen Entscheidungsfindung behandelt, sondern als einer ihrer Bestandteile betrachtet werden sollen. Dieser Ansatz gilt und hat Vorteile für alle Menschen mit einer Behinderung, unabhängig von Art oder Schweregrad dieser Behinderung.

20. In sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vollzieht sich dieselbe Entwicklung hin zu einem chancengleichheitsbezogenen Ansatz in der Behindertenthematik auf politischer Ebene. Langsam, aber spürbar richtet sich die Politik der Mitgliedstaaten auf die Wahrnehmbarkeit gleicher Rechte und nicht einfach auf Maßnahmen zur Überwindung funktionaler Beeinträchtigungen aus. Diese Entwicklung vollzog sich natürlich auf unterschiedliche Weise, in unterschiedlichen Bereichen und mit unterschiedlichem Tempo in den einzelnen Mitgliedstaaten.

21. Ein besonders auffälliger Trend in allen Mitgliedstaaten ist die allmähliche Abkehr von der bisher üblichen Praxis, den speziellen Erfordernissen behinderter Menschen durch getrennte Strukturen zu entsprechen, insbesondere in den Bereichen Bildung und Beruf (Sonderschulen, beschützende Werkstätten u. ä.). Wo immer sich dies als möglich erweist, wird statt dessen die Eingliederung in den normalen Schulbetrieb und in ungeschützte und geförderte Beschäftigungsformen praktiziert. Bei der Konzipierung und Realisierung von Betreuungs und sonstigen Hilfsprogrammen setzt sich in allen Sektoren ein am Menschen orientierter Ansatz durch, der den Schwerpunkt auf die eigenständige Lebensführung legt und das natürliche Verlangen und Recht der Betreffenden, auf die Gestaltung dieser Programme Einfluß zu nehmen, ebenso anerkennt wie den Wunsch nach einem Leben in der eigenen Wohnung und Gemeinschaft.

22. In einigen Mitgliedstaaten sind die allgemeinen Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung bereits in der Verfassung verankert. In anderen wurden die bestehenden Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung novelliert oder neue Gesetzesvorlagen eingebracht, die behinderte Menschen berücksichtigen. Andere Mitgliedstaaten erwägen die Einleitung ähnlicher Maßnahmen.

23. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß auch auf Ebene der Sozialpartner Fortschritte zu verzeichnen sind und das Problem erkannt und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht wird. Zahlreiche Unternehmen haben bereits eigene Programme für die Chancengleichheit behinderter Menschen aufgestellt. Ein besonders positiver Schritt wurde 1995 mit der Verabschiedung des Europäischen Manifests der Unternehmer gegen Ausgrenzung getan, das auch die Lage der behinderten Menschen anspricht.

( INDEX )


3. EIN RAHMEN FÜR DIE HERSTELLUNG DER CHANCENGLEICHHEIT

24. Die Kommission hält es für wesentlich, daß die Europäische Gemeinschaft ihre Gesamtstrategie klärt und bestätigt, deren Kern in einem gemeinsamen Bekenntnis aller Mitgliedstaaten zur Förderung der Chancengleichheit, zur Beseitigung der Diskriminierung auf diesem Gebiet und zur Anerkennung der Rechte Behinderter bestehen sollte.

25. Am Anfang einer jeden Untersuchung zur Rolle der Europäischen Gemeinschaft in diesem Bereich muß die Feststellung stehen, daß unsere Gesellschaften im allgemeinen und die Mitgliedstaaten die Hauptverantwortung für Maßnahmen zur Beseitigung von Ausgrenzung und Diskriminierung aufgrund von Behinderungen tragen. Da die Entwicklung der Hilfsmaßnahmen für Behinderte in jedem Land vor einem anderen kulturellen und sozialen Hintergrund verlaufen ist, erfolgt auch die Art der Umsetzung des Ziels der Chancengleichheit unterschiedlich je nach nationalem, regionalem oder lokalem Kontext.

26. Daher schlägt die Kommission vor, daß der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten eine Entschließung zur Chancengleichheit annehmen; ein entsprechender Vorschlag befindet sich im Anhang zu dieser Mitteilung. Der Entschließungsentwurf beruht ausdrücklich auf der Achtung der Vielfalt der Systeme in der Europäischen Union und auf dem Mehrwert, den die Annahme gemeinsamer Leitlinien zur Verwirklichung eines gemeinsamen Kerns politischer Zielsetzungen sicherstellt. Damit sollen die Mitgliedstaaten – sowohl einzeln als auch gemeinsam im Rat und auf Gemeinschaftsebene – feierlich ein politisches Bekenntnis zur Chancengleichheit und zur Nichtdiskriminierung behinderter Menschen abgeben.

27. Die Entschließung stellt zwar eine Bekräftigung der maßgebenden Rahmenbestimmungen der Vereinten Nationen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte dar, sie soll jedoch nicht den Inhalt dieser Bestimmungen wortwörtlich wiederholen. Auch ist damit nicht einfach die Erneuerung von Bekenntnissen gemeint, die von den Mitgliedstaaten bereits im Rahmen der Vereinten Nationen abgegeben wurden.

28. Zwar sind die Rahmenbestimmungen streng genommen rechtlich nicht bindend, aber aus ihnen erwächst eine starke moralische und politische Verpflichtung der Staaten zum Handeln. Außerdem fordern sie die Staaten zur Zusammenarbeit bei der Schaffung der politischen Voraussetzungen für die Chancengleichheit behinderter Menschen auf.

29. Diese Entschließung kann somit als Bezugsrahmen für den gezielten Austausch nützlicher Informationen zwischen den Mitgliedstaaten, als Orientierungspunkt bei der Herausarbeitung gemeinsamer Zielvorstellungen und der Ermittlung nachahmenswerter Praktiken sowie als Leitfaden für die Entwicklung und Bewertung geeigneter Maßnahmen in den Mitgliedstaaten und in den jeweiligen Aktionsbereichen der Gemeinschaft angesehen und genutzt werden.

30. Die Kommission ihrerseits vertritt die Auffassung, daß die Einbeziehung der Gemeinschaft einen beträchtlichen Mehrwert erbringen kann, der die sowohl innerhalb als auch zwischen den Mitgliedstaaten erforderlichen Denkprozesse beeinflussen wird. Außerdem ist sie der Meinung, daß hier Grundsätze und Zielsetzungen der Gemeinschaft berührt werden, die ihr besonderes Interesse an diesem Thema weiter rechtfertigen. Dazu gehören die Gewährleistung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Förderung der Mobilität von Studenten, die Vollendung und Ausgestaltung des Binnenmarktes sowie die Gewähr der Inanspruchnahme der Rechte der Unionsbürgerschaft. Notwendig ist daher nicht nur die allmähliche Anhebung der einzelstaatlichen Standards auf das Niveau der fortgeschrittenen, sondern auch eine zunehmende Mobilisierung auf Gemeinschaftsebene.

( INDEX )


4. EINE STRATEGIE DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT ZUR HERSTELLUNG DER CHANCENGLEICHHEIT FÜR BEHINDERTE MENSCHEN

31. Die allmähliche Weiterentwicklung der Betrachtungsweise bildet den Hintergrund, vor dem die Kommission über die Gestalt ihrer neuen Strategie in der Behindertenthematik beraten hat.

32. Da die Verantwortung für die Einleitung von Maßnahmen in erster Linie den Mitgliedstaaten obliegt, sollte der Gemeinschaft sehr daran gelegen sein, einen möglichst umfangreichen Mehrwert für die Denk und Wandlungsprozesse zu erbringen. Dies will sie auf folgendem Weg erreichen.

( INDEX )


i) Politischer Dialog mit den Mitgliedstaaten

33. Die Kommission wird auf die Festigung der wertvollen Zusammenarbeit hinwirken, die sich in den letzten Jahren im Rahmen von HELIOS II in und zwischen den Mitgliedstaaten herausgebildet hat. Zu diesem Zweck schlägt sie vor, im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel eine Gruppe hochrangiger, für Behindertenfragen zuständiger Vertreter der Mitgliedstaaten einzurichten. Diese Gruppe soll ständig die neuesten staatlichen Maßnahmen und die Schwerpunkte der Behindertenpolitik im Auge behalten, einen gemeinsamen Fundus von Informationen und Erfahrungen schaffen und Ratschläge zu Methoden der künftigen Berichterstattung über die europaweite Situation der Behinderten erteilen.

34. Außerdem beabsichtigt die Kommission die Einrichtung einer Beobachtungsstelle oder eines Netzwerks zum Thema politische Maßnahmen für Behinderte auf nationaler Ebene, die/das sich auf das Fachwissen unabhängiger Sachverständiger in den Mitgliedstaaten stützt. Zweck der Beobachtungsstelle oder des Netzwerks wird es sein, Grundbegriffe und Terminologie zu klären, auf gemeinsame Vorgaben, insbesondere im Bereich der Statistik, hinzuarbeiten, eine zuverlässige Wissensbasis über laufende politische Maßnahmen zu erstellen, unabhängige Fortschrittsbewertungen abzugeben und weitere nützliche, mehrwerterbringende und gezielte Forschungsarbeiten auszuführen. Sie/es sollte mit anderen Beobachtungsstellen zusammenarbeiten, damit Synergien in der Wissensbasis genutzt werden können. Die Arbeit der Beobachtungsstelle oder des Netzwerks dürfte sich als unschätzbare Hilfe für die Gruppe hochrangiger Vertreter erweisen, und es ist eine für beide Seiten nützliche Zusammenarbeit geplant. Erforderlichenfalls ergänzt die Kommission die Forschungsarbeiten der Beobachtungsstelle über ihre eigenen Forschungsprogramme, z. B. TIDE und Biomed. In diesem Zusammenhang wird die geplante Mitteilung der Kommission über Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der Gemeinschaft in den Bereichen Alter und Behinderung von besonderem Interesse sein.

35. Um den Dialog zu vereinfachen, schlägt die Kommission vor, mindestens einmal im Jahr eine gemeinsame Sitzung zwischen der Gruppe hochrangiger Sachverständiger und dem Europäischen Behindertenforum, auf das in Abschnitt 41 eingegangen wird, einzuberufen.

( INDEX )


ii) Sozialer Dialog zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften

36. In den vergangenen Jahren hat sich der Soziale Dialog mehr und mehr auf Beschäftigungsfragen konzentriert, und die Sozialpartner haben die in Essen eingeleitete Beschäftigungsstrategie sowie die Bemühungen zur Eingliederung der Menschen in den Arbeitsmarkt und in die Beschäftigung energisch unterstützt.

37. Der Ausschuß ÆSozialer Dialog“ und der Ständige Ausschuß für Beschäftigungsfragen können wichtige Beiträge zur Gestaltung neuer Initiativen für behinderte Menschen leisten. Die Kommission ruft die Sozialpartner dazu auf, eine besondere Zusammenarbeit in den in der vorliegenden Mitteilung behandelten Fragen aufzubauen.

( INDEX )


iii) Dialog mit den Bürgern auf dem Weg über die Nichtregierungsorganisationen ( NRO)

38. Die Kommission sieht sich ermutigt durch das starke Interesse und die aktive Mitwirkung einer ganzen Reihe von Behindertenverbänden an dem europaweiten Prozeß der Zusammenarbeit und durch den weithin anerkannten ÆMehrwert“, der durch die Unterstützung auf europäischer Ebene entsteht. Ganz besonders begrüßte sie die aktive Beteiligung der NRO aus dem Behindertenbereich an ihrem Sozialforum 1996.

39. Die gemeinsame Nutzung von Erfahrungen und nachahmenswerten Praktiken in der gesamten Europäischen Union entwickelte sich im Rahmen der aufeinanderfolgenden HELIOS Programme über eine Reihe von EU Netzwerken, die in Behindertenfragen zusammenarbeiten. Mehr als 800 Partner und 80 europäische NRO kooperieren sowohl branchenorientiert als auch in übergeordnetem Rahmen. Dadurch wurde es möglich, Grundbegriffe zu erörtern und zu klären, aber auch beispielhafte Praktiken allgemein publik zu machen. Darüber hinaus sahen sich die auf diesem Gebiet tätigen NRO in der Lage, effektiver an der politischen Willensbildung mitzuwirken, gewannen an Selbstvertrauen und erlangten bessere Kenntnisse über die Entwicklungen im übrigen Europa. Das derzeitige HELIOS II Programm soll Ende 1996 auslaufen. Der abschließende unabhängige Bewertungsbericht wird für Mitte 1997 erwartet. Ein praktisches Ergebnis von HELIOS II werden umfassende ÆLeitfäden mit beispielhaften Praktiken“, unter anderem zur Eingliederung in Wirtschaft, Gesellschaft und Bildung, sein, die im Laufe dieses Jahres unter der Schirmherrschaft der Kommission herausgegeben werden sollen.

40. In dem Maße, in dem der Gemeinschaftshaushalt dies erlaubt, will die Kommission weiterhin die im Behindertenbereich tätigen Organisationen unterstützen, um die europäische Zusammenarbeit voranzubringen. Wichtigstes Kriterium in dieser Hinsicht wird der Beitrag zur Herstellung der Chancengleichheit auf europäischer Ebene sein.

41. Die Kommission begrüßt die unlängst erfolgte Gründung des neuen unabhängigen Europäischen Behindertenforums. Die in ihm vereinten Behindertenorganisationen aus allen Mitgliedstaaten vertreten die Belange der großen Mehrheit der behinderten Menschen in der EU. Seine Satzung ist von europäischen NRO und nationalen Beiräten, die bei HELIOS II mitwirkten, unterzeichnet worden. Das neue Forum wird Gelegenheit haben, eng und dynamisch mit den europäischen Organen zusammenzuarbeiten. Die Kommission ihrerseits hat sich dazu verpflichtet, eng mit dem Europäischen Behindertenforum zu kooperieren und regelmäßige Zusammenkünfte zu organisieren, um die in den letzten Jahren mit einer großen Zahl von NRO aufgebaute Zusammenarbeit zu festigen.

42. Die Bewußtseinsbildung über Entwicklungen quer durch die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft bleibt eine prioritäre Aufgabe der Kommission. Sie wird dies weiterhin unterstützen, insbesondere durch die Veranstaltung ÆNationaler Informationstage“ in den einzelnen Mitgliedstaaten und durch den weiteren Einsatz von Publikationen wie ÆHelioscope“ (in elf Amtssprachen erhältlich) und ÆHeliosflash“ (in drei Amtssprachen erhältlich), die eine Zielgruppe von etwa 40 000 Menschen erreichen. An der Zeitschrift ÆHelioscope“ ist bemerkenswert, daß in der Regel eine große Anzahl von Artikel von behinderten Menschen stammen. ÆHelioscope“ ist mittlerweile eine sehr geschätzte und gefragte Veröffentlichung, die von Behinderten für Behinderte gemacht wird und ein augenscheinliches Bedürfnis befriedigt, dem auch künftig entsprochen werden sollte.

43. Die Einrichtung eines alljährlichen ÆEuropäischen Behindertentages“ hat sich gleichfalls positiv ausgewirkt, denn dieser Schritt rückte die Problematik stärker ins öffentliche Bewußtsein und verlieh der Zusammenarbeit in diesem Bereich eine europäische Dimension. Auch hier beabsichtigt die Kommission, im Rahmen der ihr aus dem Gemeinschaftshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und anderen Gemeinschaftsorganen diesen Europäischen Tag weiterhin jährlich zu unterstützen.

44. Der Kommission ist auch der aktuelle, bedeutsame Trend bekannt, daß zahlreiche kommunale und regionale Behörden einen neuen Weg beschreiten, indem sie Partnerschaften mit NRO und den Sozialpartnern eingehen, um auf die Schaffung eines behindertenfreundlichen Umfelds hinzuwirken. Ansatzweise bilden sich Netzwerke solcher Städte und Kommunen heraus, beispielsweise im Rahmen der Erklärung von Barcelona (1995). Der Wirtschafts- und Sozialausschuß, der Ausschuß der Regionen, andere zuständige Gremien und das Europäische Behindertenforum werden ersucht, sich beratend zu den weiteren Perspektiven dieser Entwicklung im städtischen wie ländlichen Bereich zu äußern sowie zu der Rolle der Kommission und des von ihr zu erbringenden europäischen Mehrwerts.

( INDEX )


iv) Mainstreaming: Gestaltung politischer Konzepte und Maßnahmen

45. Die Kommission hat Maßnahmen zum Ausbau des internen Mechanismus in die Wege geleitet, mit dem alle betroffenen Generaldirektionen in eine interdirektionale Gruppe zu Behindertenfragen eingebunden werden sollen, um das Bewußtsein für die Behindertenthematik zu schärfen und innerhalb der Kommission eine verstärkte ressortübergreifenden Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu fördern. Auf diese Art und Weise hofft man, Behindertenfragen bereichsübergreifend einbinden zu können. Dabei wird die Kommission das Spektrum möglicher Initiativen in verschiedenen Politikfeldern, insbesondere in den Bereichen Forschung, Bildung und Verkehr, untersuchen. Sie wird auch den Rat der NRO zu ihren Initiativen und Vorschlägen einholen, die für behinderte Menschen von Belang sind.

46. Aus dem oben Gesagten ergibt sich ein wichtiger Grundsatz: in sämtliche strategische Betrachtungen über Veränderungen in unserer Gesellschaft und über rechtzeitige Anpassungen von politischen Konzepten und Maßnahmen sollten die Erfahrungen behinderter Menschen einfließen. Zwei derartige strategische Fragen sind im Behindertenbereich zur Zeit von besonderer Bedeutung, nämlich Beschäftigung und Informationsgesellschaft.

( INDEX )


v) Mainstreaming: Beschäftigungsstrategie von Essen

47. Das Sozialpolitische Aktionsprogramm der Kommission (1995-1997) enthält bereits die Verpflichtung, 1997 in Form einer Mitteilung eine schlüssige Beschäftigungsstrategie für behinderte Menschen zu unterbreiten. Einige grundlegende Elemente einer derartigen Strategie liegen nun vor. Im Gemeinsamen Bericht von 1995 und im Zwischenbericht 1996 einigten sich Kommission und Rat auf strukturelle Ziele für die Beschäftigungsstrategie. Eines davon ist das Bekenntnis, Langzeitarbeitslosigkeit verhindern zu wollen. Ein derartiges Bekenntnis ist – sofern es umgesetzt wird – von großer Bedeutung für behinderte Menschen, da sie eher von Langzeitarbeitslosigkeit und somit Ausgrenzung bedroht sind. Bei der Ausarbeitung des Gemeinsamen Berichts für den Europäischen Rat in Dublin wird die Kommission die Initiative ergreifen, politische Maßnahmen zur Vorbeugung der Langzeitarbeitslosigkeit und zur Eingliederung behinderter Menschen ins Arbeitsleben zu stärken.

48. Die Kommission wird die Sozialpartner auffordern, eine gemeinsame Stellungnahme zu empfehlenswerten Praktiken auf diesem Gebiet auszuarbeiten. Im 1997 vorzulegenden Bericht der Kommission über die Beschäftigung in Europa wird erstmalig den Behinderten ein spezielles Kapitel gewidmet.

( INDEX )


vi) Mainstreaming: Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

49. Die Kommission bemüht sich nachhaltig um die Erkundung aller Möglichkeiten, die Informationsgesellschaft zur Herstellung der Chancengleichheit Behinderter und zur Verbesserung ihrer Lebens und Arbeitsbedingungen zu nutzen. Im Grünbuch der Kommission über Leben und Arbeiten in der Informationsgesellschaft ÆIm Vordergrund der Mensch“ werden diese Fragen allgemein erörtert. Von der Kommission wird dazu eine interne Ad-hoc-Gruppe eingerichtet, deren Auftrag darin besteht, den Spielraum einer Sonderinitiative auf europäischer Ebene zu prüfen und die einschlägigen Erfahrungen zu nutzen, die bisher zum Beispiel im Rahmen der TIDE Initiative gewonnen wurden. Ausgangspunkt dafür sind zum einen eine Bestandsaufnahme nachahmenswerter Anwendungsbeispiele von IKT zugunsten behinderter Menschen und zum anderen die Möglichkeiten der Kostendegression, die sich aus der verstärkten Nutzung von IKT durch Behinderte ergeben.

50. Das Europäische Behindertenforum wird ersucht werden, während der Konsultationsphase zum Grünbuch bis Ende 1996 seine Vorstellungen zu diesem Thema einzubringen. Es wurde bereits um Ratschläge zu vorrangigen Erfordernissen im Beschäftigungsbereich gebeten.

51. Im Rahmen von HELIOS II wurde ein spezielles computergestütztes System unter der Bezeichnung Handynet entwickelt, das 50 000 Datensätze zur Nutzung technischer Hilfsmittel durch behinderte Menschen und Rehabilitationsfachkräfte enthält. Es steht in zwölf Sprachen auf CD ROM zur Verfügung und ist in den jeweiligen nationalen Zentren der Mitgliedstaaten erhältlich. Die Kommission ist der Ansicht, daß die Frage des erweiterten Zugangs zu diesem System und der Erweiterung seines Anwendungsbereichs (möglicherweise durch die Verbindung zum Internet) sorgfältig geprüft werden sollte.

( INDEX )


vii) Mainstreaming: Strukturfonds

52. Seit der 1989 erfolgten Umwandlung der Strukturfonds der Europäischen Gemeinschaft in ein wichtiges Planungs und Entwicklungsinstrument werden damit zwei eng miteinander verflochtene Zielsetzungen verfolgt, nämlich die Förderung des wirtschaftlichen und des sozialen Zusammenhalts in allen Regionen der Gemeinschaft. Dabei wird die Ankurbelung der Beschäftigungslage als besondere Priorität betrachtet.

53. Im laufenden Programmplanungszeitraum 1994-1999 sind die Strukturfonds und namentlich der Europäische Sozialfonds auf Gemeinschaftsebene das wichtigste Finanzierungsinstrument zur Verbesserung der Lebensverhältnisse behinderter Menschen.

54. Im Programmplanungszeitraum 1994-1999 unterstützt der ESF behinderte Menschen hauptsächlich im Kontext der Maßnahmen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung auf dem Arbeitsmarkt. Vorgesehen sind umfassende Maßnahmenpakete, die einen Weg zur Eingliederung/Wiedereingliederung der sozial Ausgegrenzten, einschließlich der Behinderten, in den Arbeitsmarkt bieten. Integrierte Maßnahmenpakete schließen Betreuung und Beratung, die Unterstützung selbständig Erwerbstätiger, Lohnbeihilfen, Arbeitspraktika usw. ein. Sie werden hauptsächlich im Rahmen der Ziele 1 (am wenigsten entwickelte Regionen), 2 (Regionen mit rückläufiger Entwicklung) und 3 (horizontale Maßnahmen) durchgeführt. Insgesamt 5,5 Milliarden ECU werden im Zeitraum 1994-1999 speziell für die Bekämpfung der Ausgrenzung eingesetzt. Die Programmplanungsdokumente der Mitgliedstaaten zeigen, daß behinderte Menschen eine der wichtigsten Zielgruppen bei der Bekämpfung der Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt darstellen.

55. Neben diesen Aktivitäten im Rahmen der strukturpolitischen ÆMainstream“ Maßnahmen wurde als Teil der Gemeinschaftsinitiative EMPLOYMENT eine spezielle Komponente mit der Bezeichnung HORIZON aus der Taufe gehoben, die speziell der Eingliederung behinderter Menschen in das Erwerbsleben und der Unterstützung innovativer länderübergreifender Initiativen in diesem Bereich gewidmet ist. Im Zeitraum 1994-1999 steht für EMPLOYMENT HORIZON ein Gesamtbetrag von 513 Millionen ECU zur Verfügung. Gegen Ende dieses Jahres wird in den Mitgliedstaaten eine neue Projektrunde für den Zeitraum 1997-1999 anlaufen. In diesem Zusammenhang begrüßt die Kommission, daß eine große Zahl der Netzwerke, die im Rahmen von HELIOS II ins Leben gerufen wurden, nun zu aktiven Partnern von EMPLOYMENT HORIZON geworden sind.

56. Die Kommission unternimmt zur Zeit alles in ihren Kräften Stehende, damit diese umfangreichen finanziellen Mittel so effizient wie möglich eingesetzt werden und als integraler Bestandteil der Strategie der Europäischen Gemeinschaft in der Behindertenthematik wahrgenommen werden. Durch eine spezielle Aufklärungskampagne soll die Initiative HORIZON stärker in den Blickpunkt des Interesses gerückt werden. Im Jahre 1997 wird die Kommission eigens eine Konferenz abhalten, um eine Bestandsaufnahme erfolgversprechender Initiativen vorzunehmen und nach Möglichkeiten zur möglichst raschen allgemeinen Umsetzung nachahmenswerter Maßnahmen und Praktiken zu suchen.

57. Die Gemeinschaftsinitiative URBAN kann ebenfalls zur Verbesserung der Situation behinderter Menschen beitragen. Unter Einsatz von Mitteln in Höhe von 850 Mio. ECU will diese Initiative benachteiligte städtische Gebiete fördern, wozu die Unterstützung von Maßnahmen für benachteiligte Personengruppen, einschließlich behinderter Menschen, gehören kann.

58. Im Rahmen der bevorstehenden Halbzeitbewertung der Strukturfonds wird die Kommission versuchen, den Umfang und die Auswirkungen der Aktionen für behinderte Menschen einzuschätzen. Des weiteren wird sie die Mitgliedstaaten darauf hinweisen, daß Behindertengruppen aktiver in die Realisierung und Erfolgskontrolle von Strukturfondsmaßnahmen einzubeziehen sind.

( INDEX )


Schlußfolgerung

59. Die vorliegende Mitteilung zeigt den Weg hin zu einem rechtebezogenen Ansatz der Chancengleichheit in der Behindertenthematik, der sowohl in den Mitgliedstaaten als auch auf Ebene der Gemeinschaft eingeschlagen wird. Sie zählt die verschiedenen Gründe dafür auf, warum dieser Weg gegangen wurde, und erläutert die unwiderleglichen Argumente sowohl aus prinzipieller als auch aus praktischer Sicht. Unsere gemeinsame Aufgabe besteht nun darin, die menschliche Vielfalt hochzuachten und ihr genügend Raum zu geben. Das ist die Aufgabe eines jeden von uns in einem Europa der Bürger, das Fairneß wie auch Effizienz einen hohen Stellenwert einräumt.

( INDEX )


ANHANG

Entwicklungen in der Europäischen Gemeinschaft
und auf breiterer internationaler Ebene

Die Herausbildung einer rechtebezogenen Betrachtungsweise der Behinderung erfolgte in den letzten zwanzig Jahren in zunehmendem Maße und fand breite Unterstützung auf internationaler Ebene. Die Vereinten Nationen, ihre verschiedenen Sonderorganisationen und andere internationale Organisationen widmen dem Thema Chancengleichheit für Behinderte seit langem große Aufmerksamkeit. In einer 1975 verabschiedeten bedeutsamen Entschließung, die eine Erklärung der Rechte der Behinderten enthielt, betonte die Vollversammlung der Vereinten Nationen, daß behinderte Menschen die gleichen Menschenrechte (und Pflichten) wie alle anderen Personen haben.

Mit der Erklärung des Jahres 1981 zum Internationalen Jahr der Behinderten durch die UN Vollversammlung wurde die Dekade der Behinderten (1983-1992) eingeleitet. Wichtigstes Ergebnis des Internationalen Jahrs war das 1982 von der Vollversammlung verabschiedete Weltaktionsprogramm für Behinderte. Es enthielt nicht nur wesentliche Grundsätze in den Bereichen der Prophylaxe und Rehabilitation, sondern bekräftigte das Recht der behinderten Menschen auf Chancengleichheit mit anderen Bürgern und auf gleiche Teilhabe an den Verbesserungen der Lebensbedingungen, die aus der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung resultieren.

Diese neue Betrachtungsweise nahm 1993 mit der Verabschiedung einer Resolution durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen unter dem Titel ÆRahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte“ feste Form an. Bei ihrer Erarbeitung konnte man die während der UN Behindertendekade (1983-1992) gesammelten Erfahrungen nutzen. Diese Bestimmungen und die ihnen innewohnenden Werte wurden seitdem in späteren UN Erklärungen zu Menschenrechtsfragen bekräftigt, so in der Erklärung und im Aktionsprogramm von Wien (1993), auf dem Weltsozialgipfel und in dem in Kopenhagen angenommenen Aktionsprogramm (1995) sowie in der Aktionsplattform, die 1995 auf der Weltfrauenkonferenz in Peking verabschiedet wurde.

Die Rahmenbestimmungen sind zwar streng genommen rechtlich nicht bindend, dennoch erwächst aus ihnen eine starke moralische und politische Verpflichtung der Staaten zum Handeln. Außerdem fordern sie die Staaten zur Zusammenarbeit bei der Schaffung der politischen Voraussetzungen für die Chancengleichheit behinderter Menschen auf.

Das Internationale Jahr der Behinderten 1981 und das daraufhin verabschiedete Weltaktionsprogramm bewirkten ein stärkeres Interesse und eine intensivere Beteiligung der Gemeinschaft. In den 80er Jahren und Anfang der 90er nahm der Rat eine Reihe maßgeblicher Erklärungen und Entschließungen zu dem Thema an. Eine bedeutsame Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Eingliederung der Behinderten in die Gesellschaft auf Gemeinschaftsebene wurde am 21. Dezember 1981 verabschiedet.

Am 24. Juli 1986 verabschiedete der Rat eine Empfehlung zur Beschäftigung von Behinderten in der Gemeinschaft. Darin wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Æalle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um eine angemessene Behandlung der Behinderten im Bereich der Beschäftigung und der Berufsbildung ... zu gewährleisten“ und auf die Beseitigung der Diskriminierung behinderter Menschen hinzuwirken. Diese Empfehlung enthält außerdem einen Orientierungsrahmen mit Beispielen für Fördermaßnahmen. Am 31. Mai 1990 wurde eine weitere Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Bildungsminister zur Eingliederung behinderter Kinder und Jugendlicher in das normale Unterrichtssystem verabschiedet.

Die Programme HELIOS (1988-1992) und HELIOS II (1993-1996) sollten eine Basis für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bieten, einschließlich des Austauschs von Informationen über die wirtschaftliche und soziale Eingliederung, die Chancengleichheit und die eigenständige Lebensführung durch verschiedene allgemeine und spezifische Mittel.

Die Strukturfonds der Gemeinschaft und insbesondere der Europäische Sozialfonds haben eine wesentliche Rolle bei den europäischen Bemühungen um die Chancengleichheit für behinderte Menschen gespielt und tun dies immer noch. Die allgemeinen Gemeinschaftlichen Förderkonzepte (GFK) und Einheitlichen Programmplanungsdokumente (EPPD) für den Zeitraum 1994-1999 beinhalten Maßnahmen, die direkt auf die Situation der behinderten Menschen zugeschnitten sind, oder die ihnen offenstehen. Die Gemeinschaftsinitiative EMPLOYMENT beinhaltet einen speziellen Abschnitt unter der Bezeichnung HORIZON, der ganz auf ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt ausgerichtet ist.

Weitere wichtige Initiativen oder Programme sind SOKRATES (Partnerschaft und Austausch zwischen Schulen), LEONARDO DA VINCI (berufliche Bildung und Weiterbildung), die TIDE Initiative (Telematik für die Integration behinderter und älterer Menschen), das Aktionsprogramm für in ihrer Bewegungsfähigkeit beeinträchtigte Personen sowie Maßnahmen im Rahmen von Forschung und technologischer Entwicklung (FTE). Wie die HEART-Studie unter TIDE gezeigt hat, müssen Modelle für die Erbringung von Dienstleistungen zwar auf die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Mitgliedstaaten zugeschnitten sein, es sollte aber doch ein Mindestmaß an Annäherung der Normen gefördert werden, damit ein vergleichbares Niveau der Chancengleichheit für behinderte Menschen ermöglicht und die Wettbewerbsstellung der europäischen Hersteller gestärkt wird. ESPRIT, das Informationstechnologieprogramm, trägt zur Steigerung des Chancenniveaus, beispielsweise durch die Projekte INTER (Entwicklung von Prothesen, die direkt auf das menschliche Nervensystem reagieren) und SCATIS (virtuelles Hören, was hörgeschädigten Menschen zugute kommen kann) bei.

Eine geplante Mitteilung der Generaldirektion XIII will einen ganzheitlichen Ansatz für Forschung und Entwicklung entwerfen, der die Bedürfnisse und das Potential älterer und behinderter Menschen berücksichtigt. Darin sollte ein Forschungsplan aufgestellt werden, der auf die Generierung von Wissen abzielt, das die Entscheidungsträger dabei unterstützen kann, den sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Herausforderungen und Chancen einer europäischen Bevölkerung, die zunehmend altert und eine steigende Zahl behinderter Bürger umfaßt, zu begegnen bzw. sie zu nutzen.

Auch das SPORT Programm umfaßt spezielle Maßnahmen für behinderte Sportler. Der Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus, der 1992 aufgestellt wurde, betrachtet behinderte Menschen als eine Personengruppe, die im Bereich des Fremdenverkehrs gezielterer Aufmerksamkeit bedarf, da Reisen und Freizeitaktivitäten zur Verwirklichung ihrer sozialen Integration beitragen. Außerdem sei auf das Grünbuch der Kommission ÆDas Bürgernetz“ (1996) hingewiesen, das die Bedürfnisse von in ihrer Bewegungsfähigkeit beeinträchtigten Personen berücksichtigt.

Auf umfassenderer Ebene hat im übrigen der Europarat mit der im April 1992 verabschiedeten richtungweisenden Entschließung über eine abgestimmte Politik zur Integration Behinderter ein interessantes Modell vorgelegt, das den Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung der Chancengleichheit für behinderte Menschen als Leitfaden dienen kann.

( INDEX )


Backtop