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Die Kommission nimmt eine Mitteilung mit dem Titel "Ein Europa für alle Altersgruppen" an


Die Europäische Kommission hat am 27. Mai 1999 eine Mitteilung mit dem Titel "Ein Europa für alle Altersgruppen" angenommen, die den Beitrag der Kommission zum Internationalen Jahr der Vereinten Nationen für ältere Menschen bildet. In dieser Mitteilung wird dargelegt, welche Folgen die Alterung der Bevölkerung für die Beschäftigung, die soziale Sicherung, die Gesundheitsversorgung und die Sozialleistungen hat. Darin wird eine Strategie vorgeschlagen, die wirksame politische Maßnahmen in diesen Bereichen umfaßt und sich auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie die Solidarität und die Gerechtigkeit zwischen den Generationen stützt.

Der für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zuständige Kommissar Padraig Flynn kommentierte die Mitteilung mit den Worten: "Sie zeigt auf, wie wir mit den demographischen Herausforderungen und Chancen im neuen Jahrtausend umgehen können. Ich hoffe, daß diese neuen Strategien Gegenstand eingehenderer Diskussionen sein werden".

Das Problem der demographischen Alterung und die sich daraus ergebende Herausforderung für unsere Gesellschaft hat verschiedene Dimensionen:

  • Ein Aspekt ist der relative Rückgang und die Alterung der Erwerbsbevölkerung, als deren Folge die Altersstruktur sich in den nächsten 20 Jahren grundlegend ändern wird. Die Altersgruppe der 20- bis 29jährigen wird um 11 Millionen Personen abnehmen (d. h. um 20 %), während die Altersklasse der 50-64jährigen um 16,5 Millionen (mehr als 25 %) wachsen wird. Dies macht es erforderlich, im Personalmanagement die Altersproblematik stärker einzubeziehen - ein Faktor, der bisher vernachlässigt wird. Auch ist ein Umdenken in der Politik nötig: nicht ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben sollte propagiert werden, sondern lebenslanges Lernen und die Nutzung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten.
  • Ein zweiter Aspekt ist der Druck auf die Rentensysteme und die öffentlichen Finanzen, bedingt durch die wachsende Zahl der Rentner und den Rückgang der Erwerbsbevölkerung. In den nächsten 20 Jahren wird die Anzahl der Menschen, die das Regel-Rentenalter von 65 Jahren überschritten haben, um 17 Millionen zunehmen. Innerhalb dieser Gruppe wird sich die Anzahl der Hochbetagten, d. h. der über 80jährigen, um 5,5 Millionen erhöhen. Die Generationengerechtigkeit erfordert es, stärkere Aufmerksamkeit auf die langfristige Sicherung der öffentlichen Finanzen zu richten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, neue Arbeitsplätze zu schaffen, um die finanzielle Basis der Sozialschutzsysteme zu verbreitern. Auch müssen die Rentensysteme so ausgelegt werden, daß sie weniger anfällig für demographische und sonstige Veränderungen sind.
  • Eine dritte Dimension ist der wachsende Bedarf an Gesundheits- und Pflegedienstleistungen für ältere Menschen. Im Zuge des sprunghaften Anstiegs der Zahl der pflegebedürftigen Hochbetagten wird ein zunehmender Bedarf an institutionalisierten Pflegeeinrichtungen entstehen. Die entsprechenden Systeme sind weiterzuentwickeln, sollen sie der neuen Situation gerecht werden. Parallel hierzu sollte durch gezielte politische Maßnahmen der Bedarf eingedämmt werden: Förderung des gesunden Alterns, der Unfallverhütung und der Rehabilitation.
  • Eine vierte Dimension ist das zunehmende Gefälle bei den Senioren in bezug auf verfügbare Mittel und Bedürfnisse. Unterschiede in der familiären Situation und der Wohnungssituation, im Bildungsniveau und im Gesundheitszustand sowie bei Einkommen und Vermögen determinieren die Lebensqualität der älteren Menschen. Glücklicherweise ist die große Mehrheit der Senioren heutzutage gut versorgt. Die Tatsache, daß die meisten Senioren unter besseren Bedingungen leben als in der Vergangenheit, darf uns jedoch nicht blind machen für das Risiko altersbedingter sozialer Ausgrenzung und Armut.
    Erforderlich sind politische Maßnahmen, die den Unterschieden in der sozialen Situation älterer Menschen besser Rechnung tragen, indem sie beispielsweise für einen großen Teil der älteren Menschen mehr Ressourcen bereitstellen und das Risiko der sozialen Ausgrenzung im Alter wirksamer bekämpfen.
  • Auch die Geschlechterfrage ist von erheblicher Bedeutung. Frauen machen heute nahezu zwei Drittel der über 65jährigen aus. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die soziale Absicherung. Die traditionell geringe Erwerbsbeteiligung der Frauen, die auf dem Prinzip des männlichen Alleinverdieners basierenden Systeme der sozialen Sicherung und die Geschlechterunterschiede in der Lebenserwartung haben dazu geführt, daß viele ältere Frauen nur über ein unzureichendes Renteneinkommen verfügen.

Aus der Prüfung der vorgenannten unterschiedlichen Aspekte der demographischen Alterung hat die Kommission folgende politische Schlußfolgerungen gezogen:

1. In der europäischen Beschäftigungsstrategie hat die Europäische Union der Arbeitslosigkeit den Kampf angesagt und das Ziel vorgegeben, "die Erwerbstätigenquote in Europa signifikant und auf Dauer anzuheben". Ansetzen will man hier vor allem auch bei der niedrigen Erwerbstätigenquote der älteren Menschen. Dementsprechend wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Maßnahmen zu entwickeln, um die Arbeitsfähigkeit dieser Arbeitskräfte zu stärken, das lebenslange Lernen und flexible Arbeitsformen zu fördern sowie die Steuer- und Sozialleistungssysteme zu überprüfen, damit die angebotenen Arbeitsplätze und Ausbildungsmöglichkeiten auch angenommen werden. In dem Strategiepapier wird die Rolle der Sozialpartner in diesem Zusammenhang hervorgehoben. Die Kommission wird die Sozialpartner auffordern, Überlegungen anzustellen, wie die Altersproblematik im Personalmanagement stärker berücksichtigt werden kann.

2. Sozialschutz. Im Arbeitsprogramm für 1999 hat die Kommission es sich zum Ziel gesetzt, Strategien zu entwickeln, um die Modernisierung und Verbesserung des Sozialschutzes fortzusetzen. Dies könnte in Form einer Mitteilung über den Sozialschutz geschehen, in der eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten in diesem Bereich vorgeschlagen wird. Eine der wichtigsten zu behandelnden Fragen wird dabei die Anpassung an die Altersstruktur sein. Im einzelnen geht es insbesondere darum, den Trend zur Frühverrentung umzukehren, neue Formen des schrittweisen Übergangs in den Ruhestand zu erproben und die Rentensysteme nachhaltiger und flexibler zu gestalten.

3. Gesundheitspolitik, Altenpflege und damit verbundene Forschung: Der medizinischen Forschung und der Sozialforschung in Verbindung mit der demographischen Alterung wird die Kommission im Fünften Forschungsrahmenprogramm der Gemeinschaft einen hohen Stellenwert einräumen. Die gesundheitlichen Aspekte der Alterung werden auch in der Erarbeitung neuer gemeinschaftlicher Instrumentarien im Bereich der öffentlichen Gesundheit eine zentrale Rolle spielen. Weiterhin wird die Kommission die Mitgliedstaaten in deren Bemühungen unterstützen, angemessene Lösungen für die gesundheitliche Versorgung und die Altenpflege zu entwickeln. Hierzu wird sie in entsprechenden Studien die Funktionsweise verschiedener bestehender Systeme untersuchen.

4. Maßnahmen gegen Diskriminierung und soziale Ausgrenzung: Die Kommission hat sich in ihrem sozialpolitischen Aktionsprogramm 1998-2000 vorgenommen, Vorschläge auf der Grundlage von Artikel 13 EG-Vertrag in der Fassung des Vertrags von Amsterdam zu unterbreiten. Darin wird unter anderem die Diskriminierung am Arbeitsplatz aus Altersgründen behandelt. In diesem Programm kündigt die Kommission auch ihre Absicht an, die Möglichkeit neuer Gemeinschafts-aktionen auf der Grundlage von Artikel 13, 129 und 137 EG-Vertrag zu prüfen. Sie sollen auch ältere Menschen einbeziehen, die von Diskriminierung, Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung betroffen sind.

Der demographische Wandel hat an der Schwelle zum 21. Jahrhundert eine Größenordnung angenommen, die die Europäische Union zwingen wird, überkommene Verfahren und Einrichtungen zu überdenken und zu verändern. Will man eine aktive Gesellschaft für alle Altersgruppen schaffen, so erfordert dies eine Strategie, die ältere Menschen in die Lage versetzt und motiviert, weiterhin am Arbeitsleben und am sozialen Leben teilzuhaben. Die steigende Zahl der Rentner birgt ein Potential brachliegender Erfahrung und zu wenig genutzter Fähigkeiten. Auch schafft sie neue Bedürfnisse, die von den Unternehmen, den öffentlichen Ein-richtungen und den NRO befriedigt werden müssen.

Die Kommission hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Debatte über die gesellschaftlichen Aspekte des demographischen Wandels anzuregen und dabei das Bewußtsein einer Solidargemeinschaft der Generationen zu fördern. Im Jahre 1999, dem Internationalen Jahr der älteren Menschen, wird die Kommission eine Reihe von Studien und Konferenzen über die verschiedenen Aspekte des aktiven Alterns fördern, um auf diese Weise die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung einer geeigneten Strategie zu unterstützen.


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