a) Bis 1990
Mit der Lage der älteren Menschen befaßten sich in den
80er Jahren speziell einige Entschließungen des Europäischen
Parlaments, beginnend mit der Entschließung vom 18. Februar 1982 zu
der Stellung und den Problemen älterer Menschen in der Europäischen
Gemeinschaft.
Die 1989 von 11 Mitgliedstaaten angenommene Gemeinschaftscharta der
sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer verweist in Ziffer 24 und 25 auf Senioren
und Ruheständler und bezieht diese Personengruppe damit in ihren
Aufgabenbereich ein.
Zusätzlich waren eine Reihe von Rechtsinstrumenten und Initiativen,
auch wenn sie nicht speziell auf ältere Menschen zugeschnitten waren,
für die ältere Generation doch von relativ großer Bedeutung.
Dazu gehören Initiativen zugunsten von Behinderten, wie beispielsweise
das HELIOS-Programm, sowie die europäischen Programme zur Bekämpfung
der Armut und zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in den Systemen
der sozialen Sicherheit.
b) Beschlüsse 1990-1992
Die Mitteilung der Kommission über ältere Menschen vom 24.
April 1990 (KOM (90) 80 endg.) schuf eine Grundlage für gemeinschaftliche
Aktionen zugunsten von Senioren, wobei jedoch anerkannt wurde, daß
in diesem Bereich in jedem Fall das Subsidiaritätsprinzip anzuwenden
ist.
Die beiden Ratsbeschlüsse über gemeinschaftliche Aktionen
zugunsten älterer Menschen (91/49/EWG; ABl. L 28 vom 2.2.91, S. 29)
bzw. über die Veranstaltung des Europäischen Jahres 1993 (92/440/EWG;
ABl. L 245 vom 26.8.92, S. 43) bekräftigten die Rolle der Gemeinschaft
als wichtiger, jedoch nach dem Subsidiaritätsprinzip handelnder Akteur
des in allen Mitgliedstaaten laufenden Prozesses der Anpassung an die
langfristigen Herausforderungen der
Bevölkerungs(über)alterung.
Mit ihrem Beschluß vom 17. Oktober 1991 (91/544/EWG; ABl. L
286 vom 26.10.91, S. 42) richtete die Kommission eine Verbindungsgruppe ein,
die den Dialog mit Organisationen, die ältere Menschen vertreten, auf
europäischer Ebene fördern und auf diese Weise dafür sorgen
soll, daß sich die älteren Mitbürger auf dieser Ebene in
stärkerem Maße Gehör verschaffen können.
c) Solidarität zwischen den Generationen
In den beiden Ratsbeschlüssen wurde außerdem festgeschrieben,
daß die Förderung der Solidargemeinschaft der Generationen eine
wesentliche Komponente des Ansatzes darstellt, für den sich die Kommission
entschieden hat, um den Herausforderungen der
Bevölkerungs(über)alterung zu begegnen. Das Prinzip der
Solidarität zwischen den Generationen als Basis der Politik der
Mitgliedstaaten wurde in der Grundsatzerklärung des Rates der
Europäischen Union und der im Rat vereinigten Minister für Sozialfragen
vom 6. Dezember 1993 anläßlich des Abschlusses des Europäischen
Jahres der älteren Menschen und der Solidargemeinschaft der Generationen
(93/C 343/01; ABl. C 343 vom 21.12.93, S.1) bekräftigt.
d) Europäisches Jahr
1993, das Europäische Jahr der älteren Menschen und der
Solidargemeinschaft der Generationen, bot mit seinen vielfältigen
Aktivitäten - die von lokal begrenzten bis zu europaweit angelegten
reichten - Gelegenheit, Erfahrungen mit dem Aufbau und der Gestaltung von
Partnerschaften zwischen verschiedenen Ebenen, Kulturen, Disziplinen und
Generationen zu sammeln. Die Ziele des Europäischen Jahres waren:
-
die soziale Dimension der Gemeinschaft herauszustellen;
-
die Gesellschaft für Fragen im Zusammenhang mit dem Altern zu
sensibilisieren;
-
Überlegungen und Diskussionen zu fördern;
-
die Solidarität zwischen den Generationen zu stärken;
-
die älteren Menschen besser in den Prozeß der
europäischen Integration einzubeziehen.
Bei den Maßnahmen der Kommission handelte es sich teilweise
um Fördermaßnahmen ohne finanzielle Auswirkungen und teilweise
um Maßnahmen, die entweder vollständig oder teilweise von der
Kommission finanziert wurden. Zu den letzteren gehörten sowohl europaweite
als auch einzelstaatliche Tätigkeiten.
Das Europäische Jahr wurde als Erfolg gewertet, was weitgehend
auf den umfassenden Beitrag des nichtstaatlichen Sektors
zurückzuführen ist, dem es gelang, die am unmittelbarsten Betroffenen
auf die einschlägigen Fragen aufmerksam zu machen.
e) Weißbuch zur Sozialpolitik
In dem im Juli 1994 angenommenen Weißbuch "Europäische
Sozialpolitik - ein zukunftsweisender Weg für die Union" wurde mitgeteilt,
daß die Kommission "einen Beschluß über weitere unionsweite
Maßnahmen zur Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit der
weiteren Überalterung der Bevölkerung unterbreiten (werde), in
dem es insbesondere um die Rolle und den Beitrag ehemaliger Erwerbstätiger"
gehen werde.
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