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European Commission Employment and Social Affairs EQUAL home ECDB |
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DP Managing organisation : |
BAN Sozioökonomische BeschäftigungsgesmbH |
Other national partners : |
Bundesarbeiterkammer Bundessozialamt Landesstelle Steiermark Industriellenvereinigung Jugend am Werk Steiermark GmbH Payer + Partner, P. und P. Unternehmensberatung GmbH Stadtbaudirektion Graz - Referat Barrierefreies Bauen Technische Universität Wien Institut ,,Integriert Studieren" Verein für Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Salzburg Wirtschaftskammer Salzburg atempo equalityA - Wolfgang Enzinger KEG ÖQS - Zertifizierungs- und Begutachtungs GmbH Österreichischer Gewerkschaftsbund |
EQUAL theme : | Employability - (Re-)integration to the labour market |
Type of DP : | Sectoral - Specific discrimination and inequality problems |
DP Legal status : | Non-profit making organisation |
DP identification : | AT-1B-01/309 |
Application phase : | Approved for action 2 |
Selection date : | 01-07-2005 |
Last update : | 19-05-2006 |
Monitoring: | 2005 2006 2007 |
The situation of the labour market is such that only the needs and capabilities of healthy young people are considered. Above all, there is a lack of jobs adapted to the requirements of disabled and older employees.This causes a loss of productivity of older employees or employees with disabilities. More or less they are regarded as not competitive. However society is slowly becoming aware of the potential capacity of those groups.Both groups face the same job troubles: there is a lack of workplaces which consider their specific capabilities. Both groups are vulnerable to unemployment, frequently lose their jobs or have a higher risk of long term unemployment. While people with disabilities are at best limited to the second labour market, older people seem to be condemned to early retirement.However, there is no consensus about which guidelines entrepreneurs should use to adapt the workplace.In Austria there are neither-standardised and approved guidelines for Accessability and Usability of jobs nor is there- an objective and approved procedure for evaluation and verification of this Accessibility and Usability of jobs.This Development Partnership (DP) aims to compensate for this deficiency. A common language should be created to disseminate the Standards of Accessibility and Usability in a concerted way. This will provide a reliable framework for disabled and older employees. The main objectives of EASY ENTRANCE are to spot barriers in the employment of disabled and older people and to establish Accessibility and Usability of jobs.The analysis of scientific literature and the web showed that older and disabled persons are regarded as different and distinguishable groups.Concerning barriers in the employment of these groups there are many common features:-both are confronted with Mental Barriers in reference to their efficiency and productivity-both are confronted with constructional barriers if workplaces are not adapted to the physical consequences of the aging process.-both need support in perceiving the physical envorinment, e.g. visual aids.To increase the number of beneficiaries EASY ENTRANCE intends to create comprehensive standards.Last but not least all employees, regardless of wheather they have spezial needs or not, may well benefit from these standards.According to European legislation a Behindertengleichstellungsgesetz (equal opportunities law for handicapped people) is currently being finalised in Austria. The main objective of this federal law is to eliminate discrimination.Shifting the burden of proof is used as a principle: the defendant has to demonstrate that s/he has not committed discrimination against a person with disabilities or an older person.EASY ENTRANCE will develop fundamental, broadly acknowledged standards for Accessibility and Usability in the workplace, which will support the implementation of the law.
All products are designed in such a way as to be marketable following the completion of the project. One of the main goals of EASY ENTRANCE is to encourage entrepreneurs to adapt the structures of the work places to standards which will grant higher accessibility. The strategy of EASY ENTRANCE is directed towards sustainability of the developed standards.
Standards for Accessibility and Usability are defined for different levels:
1 Values and attitudes
2 Structural accessibility
3 Communication
4 Tools and equipment
5 Schedules and work organisation
6 Performance evaluation and payment
7 Vocational and personal development
8 Internal and external support
9 Legal, political and social requirements
10 Customer service areas-The adaptation of the work place and the structures of companies to the principles of Accessibility and Usability will improve the access to employment for the target groups in a sustainable way.
Nature of the experimental activities to be implemented | Rating |
Guidance, counselling | ** |
Training | *** |
Work placement | ** |
Integrated measures (pathway to integration) | *** |
Employment creation and support | ** |
Training of teachers, trainers and staff | *** |
Conception for training programs, certification | *** |
Anticipation of technical changes | * |
Work organisation, improvement of access to work places | *** |
Guidance and social services | *** |
Awareness raising, information, publicity | *** |
lkjko
1 500 000 – 2 000 000 €
Assistance to persons | M | F |
Unemployed | 0.0% | 0.0% |
Employed | 44.9% | 55.1% |
Others (without status, social beneficiaries...) | 0.0% | 0.0% |
100.0% | ||
M | F | |
Migrants, ethnic minorities, … | 0.0% | 0.0% |
Asylum seekers | 0.0% | 0.0% |
Population not migrant and not asylum seeker | 44.9% | 55.1% |
100.0% | ||
M | F | |
Physical Impairment | 16.3% | 18.4% |
Mental Impairment | 14.3% | 18.4% |
Mental Illness | 14.3% | 18.3% |
Population not suffering from a disability | 0.0% | 0.0% |
100.0% | ||
M | F | |
Substance abusers | 0.0% | 0.0% |
Homeless | 0.0% | 0.0% |
(Ex-)prisoners | 0.0% | 0.0% |
Other discriminated (religion, sexual orientation) | 0.0% | 0.0% |
Without such specific discriminations | 44.9% | 55.1% |
100.0% | ||
M | F | |
< 25 year | 4.1% | 6.1% |
25 - 50 year | 20.4% | 24.5% |
> 50 year | 20.4% | 24.5% |
100.0% |
Assistance to structures and systems and accompanying measures | Rating |
Gender discrimination | *** |
Disabilities | *** |
Age | *** |
Unemployment | ** |
Participation |
Promoting individual empowerment |
Companies receive standardized tools to optimize the accessibility of working places. Furthermore, companies get support with the integration.
Elderly and disabled people can inform themselves about the standards.
Trained elderly and disabled people get the chance to bring in their personal experiences and knowledges. Working places are created.
On the one hand profit and non-profit organisations work together, on the other hand representatives of disabled and older people cooperate. Thus, they can profit from each other and products are optimized.
The standards make it possible to speak a common language.
Strategies for personnel development are made accessible to all participants and can be integrated in every day working life.
Transnational Co-operation Agreement | DPs involved |
3930 FAIR GROUND |
CZ 59 SE 63 UKgb 133 |
Partner | To be contacted for |
BAN Sozioökonomische BeschäftigungsgesmbH | Design of the project DP managing organisation Evaluation Monitoring, data collection Transnational partnership |
Bundesarbeiterkammer | |
Bundessozialamt Landesstelle Steiermark | |
Industriellenvereinigung | |
Jugend am Werk Steiermark GmbH | |
Payer + Partner, P. und P. Unternehmensberatung GmbH | |
Stadtbaudirektion Graz - Referat Barrierefreies Bauen | |
Technische Universität Wien Institut ,,Integriert Studieren" | |
Verein für Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Salzburg | |
Wirtschaftskammer Salzburg | |
atempo | |
equalityA - Wolfgang Enzinger KEG | |
ÖQS - Zertifizierungs- und Begutachtungs GmbH | Co-ordination of experimental activities |
Österreichischer Gewerkschaftsbund |
The main objectives of EASY ENTRANCE are to spot barriers in the employment of disabled and older people and to establish "Accessibility and Usability" of jobs. In Action 1 the Development Partnership (national and transnational) was founded. Action 2 contains several modules and Action 3 aims to disseminate and connect solutions (best practice examples) and to integrate the results and experiences in politics.
The Bundessozialamt Steiermark is responsible for the finances.
Name, seat and partners of the development partnership EASY ENTRANCE (8010 Graz, Floßlendstrasse 18).
Institution represented by
1 Bundessozialamt Landesstelle Steiermark Dr. Diethart Schliber
2 Compass Sozial- und Gesundheitsverein Mag. Peter Milbradt
3 Industriellenvereinigung Drin. Judith Brunner
4 Bundesarbeitskammer Österreich Edith Drexler
5 ÖGB Chancen nutzen Büro Herbert Pichler
6 Wirtschaftskammer Salzburg Dr. Richard Schmidjell
7 ÖQS GmbH Ing. Alfred Huber
8 Magistrat Graz Referat barrierefreies Bauen DI (FH) Oskar Kalamidas
9 Verein für Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Dr. Thomas Diller
10 Psychosoziale Zentren GmbH Drin. Karin Rossi
11 Jugend am Werk Steiermark GmbH DSAin Sabine Schlager-Veitlmeier
12 atempo GmbH Maga Eva Putz
13 Payer und Partner KEG Maga Carola Payer
14 EqualityA Enzinger KEG Wolfgang Enzinger
15 TU Wien, Institut integriert studieren Dr. Wolfgang Zagler
The DP Easy Entrance consists of a strategic and an operative forum. The strategic forum consists of all development partners and is responsible for the decisions and the content. The strategic forum meets at least 4 times a year. The operative forum consists of the partners responsible for the modules and products. They meet at least 6 times a year.
Furthermore, the DP contains the total coordination and temporary working groups.
Development Partnership Agreement summaryGeschäftsordnung
Last update: 19-05-2006 Top
(BAN)
Wielandgasse 14-16/B14 Ungergasse 31 8020 Graz www.easyentrance.at Tel:+43 (316) 22-52-06 Fax:+43 (316) 22-52-06-60 Email:milbradt@easyentrance.at |
|
joint coordination
coordination action 3
transnationality
module 2
Name | First name | Phone | Responsibility | |
Gentile | Nadia | +43 (664) 1469251 | n.gentile@compass-org.at | Koordination Aktion 3 |
Gentile | Nadia | +43 (664) 1469251 | n.gentile@compass-org.at | Koordination Aktion 3 |
Katzbauer | Kerstin | +43 (316) 225206 | katzbauer@easyentrance.at | Projektassistenz - Gesamtkoordination |
Milbradt | Peter | +664 (2330) 857 | p.milbradt@compass-org.at | Gesamtkoordination |
Milbradt | Peter | +43 (664) 236 84 63 | milbradt@easyentrance.at | Koordinierende Ansprechperson |
Last update: 19-05-2006 Top
Name | First name | Phone | Responsibility | |
Drexler | Edith | +43 (1) 50165-2487 | edith.drexler@akwien.at | Ansprechperson |
Last update: 19-05-2006 Top
(BASB)
Babenbergerstraße 35 8021 Graz www.basb.bmsg.gv.at/cms/basb Tel:+43 (316) 70 90-0 Fax:+43 (316) 70 90-501 Email:diethart.schliber@basb.gv.at |
|
Name | First name | Phone | Responsibility | |
Schliber | Diethart | +43 (316) 70 90-0 | diethart.schliber@basb.gv.at | finanziell verantwortliche Ansprechperson |
Last update: 19-05-2006 Top
(IV)
Schwarzenbergplatz 4 1031 Wien Tel:+43 (1) 711352367 Fax:+43 (1) 711352383 Email: |
|
Name | First name | Phone | Responsibility | |
Brunner | Judith | +43 (1) 711352367 | j.brunner@iv-net.at | Ansprechperson |
Last update: 19-05-2006 Top
(JaW Stmk GmbH)
Sporgasse 11 8010 Graz Tel:+43 (316) 830066-10 Fax:+43 (316) 830066-16 Email: |
|
Name | First name | Phone | Responsibility | |
Schlager-Veitlmeier | Sabine | +43 (316) 830066-10 | gf@jaw.or.at | Ansprechperson |
Last update: 19-05-2006 Top
(Payer + Partner)
Fichtestraße 66-68 8020 Graz Tel:+43 (316) 715154-10 Fax: Email: |
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Name | First name | Phone | Responsibility | |
Boandl-Haunold | Karin | +43 (316) 715154-14 | k.boandl-haunold@payerundpartner.at | Ansprechperson |
Last update: 19-05-2006 Top
(A10)
Europaplatz 20 8011 Graz Tel:+43 (316) 872-3507 Fax:+43 (316) 872-3508 Email: |
|
Name | First name | Phone | Responsibility | |
Kalamidas | Oskar | +43 (316) 872-3507 | oskar.kalamidas@stadt.graz.at | Ansprechperson |
Last update: 19-05-2006 Top
(ISTU)
Favoritenstraße 11/029 1040 Wien www.is.tuwien.ac.at Tel:+43 (1) 58801-42901 Fax:+43 (1) 58801-42999 Email:ee-fortec@is.tuwien.ac.at |
|
Name | First name | Phone | Responsibility | |
Mayer | Peter | +43 (1) 58801 42915 | mayer@fortec.tuwien.ac.at | Projektleiter bei is-TU |
Zagler | Wolfgang | +43 (1) 58801-42900 | zw@fortec.tuwien.ac.at | Modulleitung |
Last update: 19-05-2006 Top
(AMD Salzburg)
Elisabethstraße 2 5020 Salzburg www.amd-sbg.at Tel:+43 (662) 887588 Fax:+43 (662) 887588-16 Email:amd@amd-sbg.at |
|
Text available in
sozialpartnerschaftlich getragendes Kompetenzzentrum für Gesundheit im Betrieb mit Arbeitschwerpunkt Bundesland Salzburg
Name | First name | Phone | Responsibility | |
Brugger Dr. | Arno | +43 (662) 887588 | brugger@amd-sbg.at | Arbeitsmedizin |
Diller Mag.Dr. | Thomas | +43 (662) 887588 | diller@amd-sbg.at | Geschaeftsfuehrung, Organisationsentwicklung |
Hagenauer Mag. | Karin | +43 (662) 887588 | hagenauer@amd-sbg.at | Arbeitspsychologie, Organisationsentwicklung |
Last update: 19-05-2006 Top
(WKS)
Julius-Raab-Platz 1 5027 Salzburg Tel:+43 (662) 8888-347 Fax: Email: |
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Name | First name | Phone | Responsibility | |
Schmidjell | Richard | +43 (662) 8888-347 | rschmidjell@wks.at | Strategischer Partner |
Last update: 19-05-2006 Top
(atempo)
Grazbachgasse 39 8010 Graz Tel:+43 (316) 814716-0 Fax:+43 (316) 814716-20 Email: |
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Name | First name | Phone | Responsibility | |
Putz | Eva | +43 (316) 814716-0 | atempo.graz@atempo.at | Ansprechperson |
Last update: 19-05-2006 Top
(equalityA)
Carminweg 6/11/13 1210 Wien Tel:+43 (1) 6175787 Fax:+43 (1) 61711594 Email:office@equality-A.at |
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Name | First name | Phone | Responsibility | |
Enzinger | Wolfgang | +43 (1) 6175787 | enzinger@equality-A.at | Ansprechperson |
Last update: 19-05-2006 Top
(ÖQS)
Gonzagagasse 1/25 1010 Wien Tel:+43 (1) 2748784 Fax: Email: |
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Name | First name | Phone | Responsibility | |
Huber | Alfred | +43 (1) 2748784 | office@oeqs.com | Ansprechperson |
Last update: 19-05-2006 Top
(ÖGB)
Hohenstaufengasse 10-12 1010 Wien www.oegb.at Tel:+43 (1) 53444-443 Fax:+43 (1) 53444-401 Email:renate.czeskleba@oegb.at |
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Name | First name | Phone | Responsibility | |
Czeskleba | Renate | +43 (1) 53444-443 | renate.czeskleba@oegb.at | Ansprechperson |
Last update: 19-05-2006 Top
Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, mit chronischen Gesundheitsproblemen und von älteren Menschen wird besonders vor dem Hintergrund der Verlängerung der Lebensarbeitszeit - zu einer immer größer werdenden gesellschaftlichen Herausforderung:
Die jetzige demografische Herausforderung an die Arbeitswelten Europas ist eine historisch neue und existentielle. Noch nie waren Europas Gesellschaften und Belegschaften so alt wie heute und noch nie war der Nachwuchs an jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so gering wie er es in den nächsten Jahrzehnten sein wird. Viele Industrieunternehmen weisen nach Jahrzehnten dramatischer Personalreduktionen und beschränkter Personalaufnahme ein relativ hohes Belegschaftsalter auf. In den nächsten 10 - 15 Jahren kommt es daher zu bedeutsamen Umwälzungen in der Alterszusammensetzung in vielen Unternehmen.
Dem steht die Realität von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen gegenüber, die nach wie vor eher an gesunden und jugendlichen Menschen ausgerichtet ist:
Trotz der offensichtlich gegenläufigen demografischen Entwicklung ist eine jugendliche Ausrichtung der Betriebe, ihrer Arbeitsorganisation und ihrer Kultur kombiniert mitunter mit Jugendkult und Defizitbildern des älteren Arbeitnehmers oder der älteren Arbeitnehmerin, geblieben. Die Arbeitsanforderungen sind immer noch überwiegend am jungen, männlichen, gesunden und inländischen Arbeitnehmer ausgerichtet. Diese Gruppe ist entgegen landläufiger Vorstellung nicht die dominante, sondern sie bildet mit vielen anderen Personal-Gruppen eine Vielfalt.
Zu diesen anderen Personal-Gruppen zählen auch Menschen mit Behinderung. Auch bezüglich der Anpassung von Arbeitsplätzen an diese Personengruppe herrschen nach wie vor Defizite:
Auffällig ist, dass 2001 innerhalb der Gruppe der beim AMS vorgemerkten behinderten Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe der Anteil der Notstandshilfebezieher mit 68,4% signifikant höher ist als in der Gruppe der nichtbehinderten Leistungsbezieher (32%) (......) Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Menschen mit Behinderung häufiger und länger von Arbeitslosigkeit betroffen sind als nichtbehinderte Menschen (....und) dass Frauen generell länger Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe beziehen, als Männer.
Vorrangiges Ziel muss es daher sein, genügend adäquate Arbeitsplätze zu schaffen, um alle Personengruppen leistungsfähig und zufrieden im Arbeitsprozess zu erhalten bzw. um die Integration in den (allgemeinen) ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Einerseits wird dadurch allen Betroffenen eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und andererseits wird die wirtschaftliche Produktivität gewährleistet.
Sowohl ältere ArbeitnehmerInnen und Menschen mit Behinderung stehen also grundsätzlich vor dem gleichen Problem: es gibt offensichtlich zu wenig Arbeitsplätze, die auf die jeweilige spezifische Leistungsfähigkeit Rücksicht nehmen. Es gibt aktuell unterschiedlichste Barrieren , die einerseits bei Jobverlust die Rückkehr in den 1. Arbeitsmarkt verhindern und die andererseits die persönliche und berufliche Weiterentwicklung am Arbeitsplatz erschweren bzw. behindern. Die eine Gruppe wird dadurch in die Arbeitslosigkeit oder günstigstenfalls auf den 2. Arbeitsmarkt abgedrängt. Für die andere Gruppe ist in der Regel neben der Arbeitslosigkeit die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension vorprogrammiert.
Erst das Erkennen dieser Hindernisse ermöglicht es, diese abzuschaffen. Es gibt zwar Beratungsangebote, die sehr individuell bezüglich der Einstellung von Einzelpersonen vorgehen. Auch gibt es die verschiedensten Sensibilisierungsmaßnahmen.
Es gibt aber in Österreich keine
-einheitlichen und allgemein anerkannten Richtlinien, wie ein Unternehmen in seiner Organisationsstruktur Zugänglichkeit umfassend und systematisch umsetzen kann, um die Vorbedingungen für behinderten- und altengerechte Arbeitsplätze zu erfüllen
und kein
-objektives und allgemein anerkanntes, umfangreiches Verfahren, um Zugänglichkeit in Betrieben und Unternehmen zu prüfen.
Das Manko der fehlenden Standards und das gänzliche Fehlen eines einheitlichen Prüfwerkzeugs für die Zugänglichkeit von Arbeitsplätzen soll durch die Arbeit der EP ausgeglichen werden. Zur flächendeckenden Umsetzung dieser Standards bedarf es aber einer gemeinsamen Sprache:
Ein mittelfristiges Ziel müsste es sein, für alle Interaktionsebenen Mindeststandards für Barrierefreiheit zu etablieren. Dazu müsste bezüglich dieses Kriterienkataloges ein Konsens zwischen allen Betroffenen (Betriebe, Behindertenverbände, öffentliche Einrichtungen etc.) hergestellt werden, um ihn als Instrument zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (und älteren Menschen) in Betrieben umsetzen zu können. Im Bezug auf die Barrierefreiheit könnte dies die Schaffung von nachvollziehbaren und verlässlichen Rahmenbedingungen für MitarbeiterInnen mit Behinderung (und für ältere MitarbeiterInnen) ermöglichen. (Siehe: Milbradt/Paierl/Saurug/Seiler.: Barrierefreiheit in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Steiermark. Graz: 2003. S.56)
Barrieren in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und älteren Menschen zu entdecken bzw. Zugänglichkeit herzustellen ist daher vorrangiges Ziel dieser EP. Literatur und Internetrecherchen ergaben, dass diese beiden Personengruppen sowohl in der Theorie als auch in der Praxis als eigenständige Zielgruppen betrachtet werden.
Es gibt aber Überschneidungen bezüglich Barrieren in der Beschäftigung von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung. Zum Beispiel:
-die Barrieren im Kopf der Umwelt (im Bezug auf die Leistungsfähigkeit der Gruppen).
-bauliche und räumliche Barrieren entstehen, wenn auf die Einschränkung verschiedener körperlicher Funktionen nicht durch Arbeitsplatzadaptionen eingegangen wird. (Mehr als 1/3 der Ursachen für Invaliditätspensionen ist auf die Krankheitsgruppe `Erkrankungen des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes´ zurückzuführen Statistisches Handbuch der österr. Sozialversicherung; Zitiert nach Equal Österreich, Wien 2004)
-Barrieren im Bereich der Wahrnehmung tauchen auf, wenn auf die reduzierte Seh- oder Hörleistung nicht adäquat mit Hilfsmitteln reagiert wird.
-etc.
Deshalb wird hier erstmals versucht, gruppenübergreifende Standards zu definieren. Es wird damit eine größere Personengruppe sinnvoll einbezogen und kann von Verbesserungen profitieren.
Aus der Sicht der Prävention kommen diese Standards allen Beschäftigten zugute:
Fast alle interviewten DienstgeberInnen sind der Meinung, dass sich Maßnahmen zur Reduktion von Barrieren letztendlich positiv auf alle MitarbeiterInnen auswirken, oft die Produktivität erhöhen und infolge einer höheren MitarbeiterInnenzufriedenheit Umwegrentabilität aufzuweisen haben. (Siehe: Milbradt/Paierl/Saurug/Seiler.: Barrierefreiheit in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Steiermark. Graz: 2003. S.58)
Als Folge der Anpassung der österreichischen Rechtslage an das EU-Recht ist derzeit das Behindertengleichstellungsgesetz (BGSTG) in Ausarbeitung (siehe: Richtlinie 2000/78/EG des Rates - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf). Es ist damit zu rechnen, dass es im Laufe des Förderzeitraumes Rechtskraft erlangt. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen aufzuheben bzw. überhaupt zu vermeiden. Auch das Diskriminierungsverbot für den Bereich der Arbeitswelt ist dort festgeschrieben:
(1a) Dienstgeber haben die geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung eines Berufes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen ...... (siehe: Entwurf: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz BGStG) erlassen wird und das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundessozialamtsgesetz und das Bundesberufungskommissionsgesetz geändert werden Regierungsentwurf vom 28.07.04. S. 6)
Dabei gilt die Beweislastumkehr: der/die Beklagte (z.B. ArbeitgeberIn) muss glaubhaft machen können, keinen diskriminierenden Tatbestand gesetzt zu haben. (siehe: ebenda S. 12)
Fundierte, allgemein anerkannte Kriterien und Standards erleichtern für alle Beteiligten die Umsetzung und Handhabung des Gesetzes .
amp Gesamtziele und Gesamtstrategie der EP:
Arbeitsmarktpolitische Gesamtziele sind:
-Die Aktivitäten der EP fokussieren auf den 1. Arbeitsmarkt und sollen in Betrieben und Unternehmen eine systematische Weiterentwicklung in Richtung humane Arbeitswelt bewirken.
-Hauptziel der EP ist es daher nicht, direkt Arbeitsplätze zu schaffen, sondern die Rahmenbedingungen für die Erhöhung der Anzahl von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung und älteren Menschen zu schaffen.
-Strukturen in den Betrieben werden gefördert, die die Einstellung von Menschen mit Behinderung und älteren Menschen nachhaltig und längerfristig positiv unterstützen. Diesbezügliche Prozesse werden initiiert. Die dauerhafte Integration von Menschen mit Behinderung und älteren Menschen in den 1. Arbeitsmarkt wird verbessert.
-Betrieben, Einrichtungen und Interessensgruppen/-vertretungen in ganz Österreich stehen ein Handbuch bzw. ein Leitfaden zur Einrichtung von zugänglichen Arbeitsplätzen zur Verfügung.
-Qualifizierte Arbeitsplätze im Kontext von Auditierung und Zertifizierung für Menschen mit Behinderung und älteren Menschen werden geschaffen.
Werden Menschen mit Behinderung und ältere Menschen nicht nach ihrer Leistungsfähigkeit beschäftigt, können sie den Anforderungen von Arbeitsplätzen nicht gerecht werden. Sind diese Anforderungen nicht transparent, wird in der Regel der Schluss gezogen, dass diese Menschen nicht leistungsfähig sind. Sie werden u.a. in niedrig qualifizierte Bereiche bzw. in die Invaliditätspension abgedrängt.
Zugänglich gestaltete Arbeitsplätze mit transparenten Arbeitsplatzanforderungen ermöglichen eine leistungsgerechte Beschäftigung und liefern damit einen wichtigen Präventivbeitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen (Vermeidung von I-Pensionen etc.) Eine Diskriminierungskette wird durchbrochen.
Die erarbeiteten Standards werden österreichweit verbreitet und unterstützen Betriebe und Unternehmen in der Umsetzung der Forderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Gesamtstrategie der EP:
-Betriebe und Unternehmen sind aktiv in den Entwicklungsprozess eingebunden. Unternehmen des 1. Arbeitsmarktes konnten für die Modulhauptverantwortlichkeit gewonnen werden. Betriebe sollen in Workshops idealer Weise als EntwicklungspartnerInnen u.a. bei der Erarbeitung der Standards mitarbeiten. Weiters haben die Unternehmen in der Pilotphase der Auditierung/Zertifizierung die Möglichkeit ihre Sichtweisen einzubringen.
Durch die Übernahme der Modulverantwortung für Modul 1 durch ÖQS (Partnerin 7) wird ein seriöses und objektives Fundament für die zu entwickelnden Standards gelegt.
Die Integration von Menschen mit Behinderung und älteren Menschen ergibt Synergieeffekte. U.a. die Kooperation von Arbeitsassistenzen (Zielgruppe Menschen mit Behinderung) und dem Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) Salzburg bzw. Compass (Zielgruppe ältere Menschen) ermöglicht den Austausch von Erfahrungen, Modellen und Methoden. Das gemeinsame Auftreten erhöht das sozialpolitische Gewicht.
Die Schwerpunkte Präventionsarbeit (AMD) und berufliche Rehabilitation (Arbeitsassistenzen) ergänzen sich in der Arbeit optimal.
Das aktive Einbeziehen von Betrieben und Unternehmen fördert die Bereitschaft zur Übernahme von sozialer Verantwortung (Audits, Zertifizierung, Entwicklungs-werkstätten. Menschen mit Behinderung und ältere Menschen können als interne und externe AuditorInnen, Präventivkräfte, MentorInnen, DatenerheberInnen und Peers aktiv an der Verbesserung der/ihrer Arbeitssituation mitwirken und dadurch dazu beitragen, dass die Standards adäquat, realitätsnahe und umsetzbar sind.
Die Aktivitäten der EP setzen auf verschiedenen betrieblichen Ebenen an (Personalentwicklung, Marketing, betriebliche Strukturen) und optimieren dadurch die Gesamtwirkung.
Die transparente Handhabung der Standards für Zugänglichkeit erhöht das Vertrauen in die Methode.
Alle Produkte der EP sind so konzipiert, dass sie ohne weiteres über den Förderzeitraum hinaus nutz- und verwendbar sind. Damit ist eine umfassende Nachhaltigkeit garantiert.
Beschreibung der Umsetzung der Gesamtstrategie und der operationellen Gesamtziele:
Umsetzung der Gesamtstrategie:
Im Rahmen dieser EP wird die in der Studie Barrierefreiheit in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Steiermark erarbeitete Kriterienbasis
weiterentwickelt verfeinert, operationalisiert
und
durch Kriterien für ältere Menschen ergänzt
werden.
Damit wird den Betrieben und Unternehmen eine Tool-Box zur Verfügung gestellt, um auf breiterer Basis für Menschen mit Behinderung und für ältere Menschen zugängliche Arbeitsplätze und betriebliche Strukturen einrichten zu können.
In der erwähnten Studie wurden nur Basiskriterien erarbeitet und telefonisch abgefragt. Infolge der unzähligen Kombinationsmöglichkeiten von Einschränkung und Barrieren handelt es sich um ein sehr anspruchsvolles und aufwändiges Unterfangen, umfassendere Kriterien zu definieren, sinnvoll zu differenzieren und vor allem zu operationalisieren. Um sie in den Prüfverfahren anwenden zu können bzw. um sie im Handbuch umsetzbar beschreiben zu können, ist dieses Vorgehen aber unabdingbar. Diese Arbeit konnte im ausreichenden Maße im Kontext der Studie nicht geleistet werden.
Grundsätzlich wird ein erweiterter Barriere- oder Zugänglichkeitsbegriff angewendet. Barrieren gibt es demnach auf unterschiedlichen Ebenen:
1.Werte und Einstellungen
2.Bauliche und räumliche Zugänglichkeit
3.Kommunikation
4.Arbeitsmittel
5.Zeit- und Organisationsstrukturen
6.Leistungserbringung, -bewertung
7.Berufliche und persönliche Weiterentwicklung
8.Hilfestellungen (extern und intern)
9.Gesetzliche, politische und soziale Rahmenbedingungen
10.Bei Dienstleistungsbetrieben: Gestaltung des KundInnenbereichs.
Durch Audits wird der aktuelle Stand der Zugänglichkeit in Betrieben festgestellt. Die Umsetzung der daraus abgeleiteten Verbesserungsvorschläge ermöglicht den Erwerb eines Qualitätssiegels.
Über das Medium Gütesiegel und die damit verbundene Möglichkeit soziale Kompetenzen im Rahmen ihrer Marketingaktivitäten zu kommunizieren, wird für die Firmen ein weiterer Anreiz geboten, sich mit der Thematik konstruktiv auseinander zu setzen.
Eine etablierte und neutrale Zertifizierungs- und Begutachtungseinrichtung garantiert die objektive Beurteilung der Umsetzung in den Betrieben. Eine begleitend dazu entwickelte Ausbildung soll die notwendigen internen und externen AuditorInnen, MentorInnen, DatenerheberInnen und Peers zur Verfügung stellen.
In begleitend dazu durchgeführten Entwicklungswerkstätten haben UnternehmerInnen die Möglichkeit von anderen erfahreneren UnternehmerInnen zu lernen und gemeinsam an konkreten Konzepten für ihr jeweiliges Unternehmen zu arbeiten, um weitestgehend Zugänglichkeit nachhaltig umzusetzen.
Bei Bedarf werden vorhandene, den jeweiligen ArbeitgeberInnen noch nicht bekannte Unterstützungs- und Beratungsangebote aufgezeigt und auf Anfrage vermittelt. Sollte es gewünschte Dienstleistungen am Markt noch nicht geben, wird versucht, ihre Entwicklung zu initiieren. Dabei wird vorrangig über das Equal - Netzwerk nach Umsetzungsmöglichkeiten (Kooperationen mit anderen EP´s) gesucht werden.
Im Auditierungs- und Zertifizierungsverfahren können nicht alle Standards umfassend abgefragt werden. Dies würde aufgrund der benötigten Zeitdauer den finanziellen Rahmen des einzelnen Verfahrens sprengen: keine Firma würde sich das leisten. Im Prüfverfahren werden daher sogenannte Knock Out Kriterien an zentraler Stelle stehen. Um die Standards trotzdem allgemein zugänglich zu machen, wird ein umfassendes Handbuch publiziert werden.
Eine Internetdatenbank zur Auswertung und Bewertung der Zugänglichkeit der baulichen und freiräumlichen Gegebenheiten von Betrieben und Arbeitsplätzen und deren Ausstattung für Menschen mit Behinderung und älteren Menschen wird entwickelt. Dabei soll auch die Erreichbarkeit eines Betriebes miteinbezogen werden.
Im Rahmen der Aktion 3 werden die Ergebnisse systematisch verbreitet (Öffentlichkeitsarbeit, Tagung/Kongress, Mainstreaming). Die Standards werden auch bei sozial- und förderpolitisch verantwortlichen Stellen und Gremien bekannt gemacht, um die Abwicklung von Förderungen zu optimieren und transparenter zu machen. Die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes wird unterstützt. Geplant ist die Kontaktaufnahme mit den Ländervertretungen von Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer, ÖGB und Arbeiterkammer, um über deren Mitglieder die Standards zu verbreiten. Die Standards sollen in die unterschiedlichen Förderprogramme als Voraussetzung integriert werden.
In der Transnationalen Kooperation wird mit Großbritannien (UK), Schweden und der Tschechischen Republik kooperiert. Das UK hat schon länger behindertengleichstellungsähnliche, gesetzliche Regelungen, von diesen Erfahrungen wollen wir profitieren. Weiters sollen für Österreich passende Modelle (Auditierungssysteme, Prüf- und Bewertungsverfahren, Handbücher) importiert werden. Schweden ist sehr fortschrittlich im Umgang mit Zugänglichkeit. Mit der Tschechischen Republik ist auch einNeues Beitrittsland in die Zusammenarbeit eingebunden.
Durch Forschung und externe Evaluation wird die Adäquatheit der Aktivitäten und deren Wirkung überprüft:
Die zentralen Aufgaben der Forschung betreffen vor allem Akzeptanzanalysen (Marktforschung) der Angebote und Leistungen der EP bei Unternehmen. Untersucht werden soll, ob die Produkte der EP als marktfähig gesehen werden und für die betriebliche Praxis in Frage kommen können. Es sollen damit vor allem Betriebe angesprochen werden, die noch nicht mit der EP kooperieren (potentielle KundInnen für zukünftige Zertifizierungen).
Die geplanten Evaluationsleistungen zielen einerseits auf die konkreten Aktivitäten der EP (z.B.: Pilotzertifizierungen, Entwicklungswerkstätten). Vorrangiges Ziel ist es, die Wirksamkeit der in den beteiligten Betrieben erprobten Instrumente und Maßnahmen zur Herstellung von Zugänglichkeit im Sinne der Zielsetzungen der EP zu überprüfen. Die schrittweise Begleitung der EP Aktivitäten von der Entwicklung über die Implementierung bis hin zur Finalisierung der unternehmensbezogenen Produkte durch Wirksamkeitsanalysen ist ein innovativer Evaluationsansatz.
Umsetzung der Gesamtstrategie:
Im Rahmen dieser EP wird die in der Studie Barrierefreiheit in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Steiermark erarbeitete Kriterienbasis
weiterentwickelt verfeinert, operationalisiert
und
durch Kriterien für ältere Menschen ergänzt
werden.
Damit wird den Betrieben und Unternehmen eine Tool-Box zur Verfügung gestellt, um auf breiterer Basis für Menschen mit Behinderung und für ältere Menschen zugängliche Arbeitsplätze und betriebliche Strukturen einrichten zu können.
In der erwähnten Studie wurden nur Basiskriterien erarbeitet und telefonisch abgefragt. Infolge der unzähligen Kombinationsmöglichkeiten von Einschränkung und Barrieren handelt es sich um ein sehr anspruchsvolles und aufwändiges Unterfangen, umfassendere Kriterien zu definieren, sinnvoll zu differenzieren und vor allem zu operationalisieren. Um sie in den Prüfverfahren anwenden zu können bzw. um sie im Handbuch umsetzbar beschreiben zu können, ist dieses Vorgehen aber unabdingbar. Diese Arbeit konnte im ausreichenden Maße im Kontext der Studie nicht geleistet werden.
Grundsätzlich wird ein erweiterter Barriere- oder Zugänglichkeitsbegriff angewendet. Barrieren gibt es demnach auf unterschiedlichen Ebenen:
1.Werte und Einstellungen
2.Bauliche und räumliche Zugänglichkeit
3.Kommunikation
4.Arbeitsmittel
5.Zeit- und Organisationsstrukturen
6.Leistungserbringung, -bewertung
7.und persönliche Weiterentwicklung
8.Hilfestellungen (extern und intern)
9.Gesetzliche, politische und soziale Rahmenbedingungen
10.Bei Dienstleistungsbetrieben: Gestaltung des KundInnenbereichs.
Durch Audits wird der aktuelle Stand der Zugänglichkeit in Betrieben festgestellt. Die Umsetzung der daraus abgeleiteten Verbesserungsvorschläge ermöglicht den Erwerb eines Qualitätssiegels.
Über das Medium Gütesiegel und die damit verbundene Möglichkeit soziale Kompetenzen im Rahmen ihrer Marketingaktivitäten zu kommunizieren, wird für die Firmen ein weiterer Anreiz geboten, sich mit der Thematik konstruktiv auseinander zu setzen.
Eine etablierte und neutrale Zertifizierungs- und Begutachtungseinrichtung garantiert die objektive Beurteilung der Umsetzung in den Betrieben. Eine begleitend dazu entwickelte Ausbildung soll die notwendigen internen und externen AuditorInnen, MentorInnen, DatenerheberInnen und Peers zur Verfügung stellen.
In begleitend dazu durchgeführten Entwicklungswerkstätten haben UnternehmerInnen die Möglichkeit von anderen erfahreneren UnternehmerInnen zu lernen und gemeinsam an konkreten Konzepten für ihr jeweiliges Unternehmen zu arbeiten, um weitestgehend Zugänglichkeit nachhaltig umzusetzen.
Bei Bedarf werden vorhandene, den jeweiligen ArbeitgeberInnen noch nicht bekannte Unterstützungs- und Beratungsangebote aufgezeigt und auf Anfrage vermittelt. Sollte es gewünschte Dienstleistungen am Markt noch nicht geben, wird versucht, ihre Entwicklung zu initiieren. Dabei wird vorrangig über das Equal - Netzwerk nach Umsetzungsmöglichkeiten (Kooperationen mit anderen EP´s) gesucht werden.
Im Auditierungs- und Zertifizierungsverfahren können nicht alle Standards umfassend abgefragt werden. Dies würde aufgrund der benötigten Zeitdauer den finanziellen Rahmen des einzelnen Verfahrens sprengen: keine Firma würde sich das leisten. Im Prüfverfahren werden daher sogenannte Knock Out Kriterien an zentraler Stelle stehen. Um die Standards trotzdem allgemein zugänglich zu machen, wird ein umfassendes Handbuch publiziert werden.
Eine Internetdatenbank zur Auswertung und Bewertung der Zugänglichkeit der baulichen und freiräumlichen Gegebenheiten von Betrieben und Arbeitsplätzen und deren Ausstattung für Menschen mit Behinderung und älteren Menschen wird entwickelt. Dabei soll auch die Erreichbarkeit eines Betriebes miteinbezogen werden.
Im Rahmen der Aktion 3 werden die Ergebnisse systematisch verbreitet (Öffentlichkeitsarbeit, Tagung/Kongress, Mainstreaming). Die Standards werden auch bei sozial- und förderpolitisch verantwortlichen Stellen und Gremien bekannt gemacht, um die Abwicklung von Förderungen zu optimieren und transparenter zu machen. Die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes wird unterstützt. Geplant ist die Kontaktaufnahme mit den Ländervertretungen von Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer, ÖGB und Arbeiterkammer, um über deren Mitglieder die Standards zu verbreiten. Die Standards sollen in die unterschiedlichen Förderprogramme als Voraussetzung integriert werden.
In der Transnationalen Kooperation wird mit Großbritannien (UK), Schweden und der Tschechischen Republik kooperiert. Das UK hat schon länger behindertengleichstellungsähnliche, gesetzliche Regelungen, von diesen Erfahrungen wollen wir profitieren. Weiters sollen für Österreich passende Modelle (Auditierungssysteme, Prüf- und Bewertungsverfahren, Handbücher) importiert werden. Schweden ist sehr fortschrittlich im Umgang mit Zugänglichkeit. Mit der Tschechischen Republik ist auch einNeues Beitrittsland in die Zusammenarbeit eingebunden.
Durch Forschung und externe Evaluation wird die Adäquatheit der Aktivitäten und deren Wirkung überprüft:
Die zentralen Aufgaben der Forschung betreffen vor allem Akzeptanzanalysen (Marktforschung) der Angebote und Leistungen der EP bei Unternehmen. Untersucht werden soll, ob die Produkte der EP als marktfähig gesehen werden und für die betriebliche Praxis in Frage kommen können. Es sollen damit vor allem Betriebe angesprochen werden, die noch nicht mit der EP kooperieren (potentielle KundInnen für zukünftige Zertifizierungen).
Die geplanten Evaluationsleistungen zielen einerseits auf die konkreten Aktivitäten der EP (z.B.: Pilotzertifizierungen, Entwicklungswerkstätten). Vorrangiges Ziel ist es, die Wirksamkeit der in den beteiligten Betrieben erprobten Instrumente und Maßnahmen zur Herstellung von Zugänglichkeit im Sinne der Zielsetzungen der EP zu überprüfen. Die schrittweise Begleitung der EP Aktivitäten von der Entwicklung über die Implementierung bis hin zur Finalisierung der unternehmensbezogenen Produkte durch Wirksamkeitsanalysen ist ein innovativer Evaluationsansatz.
Andererseits umfasst die Evaluation natürlich auch die Programmkonformität, die Kohärenz von Zielen und Umsetzung, innere Abläufe und Organisation. Weiters soll untersucht werden, inwieweit die Ziele bezüglich der Erarbeitung gemeinsamer Zugänglichkeitskriterien umsetzbar sind.
Zentrale Aufgabe ist es bei Forschung und Evaluation, zur Entwicklung der Produkte der EP und in weiterer Folge zur nachhaltigen Optimierung der Beschäftigungssituation von älteren Beschäftigten und Menschen mit Behinderung beizutragen.
Operationelle Ziele:
-Erarbeitung eines Auditierungs- und Zertifizierungsverfahrens
-Definition eines Entwicklungskomitees, das für die Fortführung, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung des Zertifizierungsverfahrens nach Beendigung des Förderzeitraumes zuständig ist. Die Zusammensetzung wird im Laufe des Jahres 2006 festgelegt. Dieses Komitee entscheidet über Anpassungsnotwendigkeiten der Kriterien und des Verfahrens und legt auch die Standards für EASY ENTRANCE AuditorInnen fest und überwacht selbige.
-Durchführung von 3 Audits mit unterschiedlichen Unternehmen
-Durchführung von mindestens 1 (maximal 3) Zertifizierung(en) zur Verleihung eines Gütesiegels für Zugänglichkeit an Betriebe
-Ausbildung von 100 AuditorInnen, MentorInnen, DatenerheberInnen und Peers (3-4 Pilotausbildungen an maximal 3 Standorten)
-Durchführung von 9 externen und 10 internen Entwicklungswerkstätten (in drei Bundesländern: Salzburg, Wien, Steiermark)
-Akquirierung von 9 Betrieben für Zertifizierungen im Anschluss an den Förderzeitraum, deren Kosten nach marktwirtschaftlichen Kriterien getragen werden (eventuell: Kärnten, Oberösterreich, Niederösterreich).
-Vorbereitung von 9 internen und 3 externen Entwicklungswerkstätten in weiteren Bundesländern, deren Kosten nach marktwirtschaftlichen Kriterien getragen werden.
-Schaffung einer Schulungsstruktur, die die Durchführung von Ausbildungslehrgängen über den Förderzeitraum hinaus ermöglicht: ein Ausbildungsträger wird bestimmt, ein Kurssystem entwickelt und die Finanzierung geklärt (nach marktwirtschaftlichen Kriterien). Idealer Weise soll das Netz ganz Österreich abdecken.
-Herausgabe eines umfassenden Handbuches/Leitfadens zur zugänglichen Gestaltung von Arbeitsplätzen und Strukturen in Betrieben und Unternehmen.
In allen Modulen wird versucht, Betriebe und Unternehmen zu ermutigen, ihre in- und externe IKT in Richtung Zugänglichkeit zu entwickeln. Die EP interne Homepage wird barrierefrei programmiert.
Bei der konkreten Arbeit mit Firmen und Unternehmen wird der Gender Mainstreaming Ansatz verbreitet und besser bekannt gemacht werden. Idealer Weise werden Genderprogramme in Betrieben initiiert. Im Zertifizierungsbereich sind Männer in der Überzahl. Diese Tatsache wird vor allem bei der Auswahl der AuditorInnen/MentorInnen/DatenerheberInnen/Peers usw. berücksichtigt. Besonders (ältere und behinderte) Frauen sollen dazu motiviert werden, sich in diesen Bereichen zu engagieren.
Es gibt keine einheitlichen und allgemein anerkannten Richtlinien, wie ein Unternehmen in seiner Organisationsstruktur Zugänglichkeit umfassend und systematisch umsetzen kann, um die Vorbedingungen für behinderten- und altengerechte Arbeitsplätze zu erfüllen und es gibt kein objektives und allgemein anerkanntes, umfangreiches Verfahren, um Zugänglichkeit in Betrieben und Unternehmen zu prüfen.
Das Manko der fehlenden Standards und das Fehlen einer objektiven Überprüfung von Zugänglichkeit soll durch die überaus innovative Arbeit der EP ausgeglichen werden.
- Ein umfassender Barrierebegriff, der sich nicht nur auf bauliche Maßnahmen bezieht, kommt zur Anwendung. Barrieren im Kopf und bauliche Barrieren werden ebenso erfasst wie die weniger offensichtlichen Hindernisse in den Bereichen Karrierewege, Bezahlung und Teilhabe an firmeninternen Aus- und Weiterbildungen und Integration in Kommunikationsstrukturen.
- Mittels interner und externer ee-Workshops werden Unternehmen dazu motiviert, nachhaltig ihre Strukturen für Menschen mit Behinderung und ältere Menschen zugänglich zu machen.
- Es werden Produkte entwickelt, die auch nach Beendigung des Förderzeitraumes am Markt bestehen können (Produktinnovation: Gütesiegel, Ausbildungen, ee- Workshops, Zugänglichkeitsdatenbank, Zugänglichkeitshandbuch).
- Förderstellen, sozialpolitischen Entscheidungsträgern und SozialpartnerInnen werden Standards und Prüfverfahren in die Hand gegeben, um die Zugänglichkeit von Arbeitsplätzen bewerten und einschätzen zu können. Gleichzeitig können (gesetzliche) Vorgaben transparent und einheitlich gestaltet werden.
- Besonders innovativen Charakter weist der Versuch auf, marktgängige Produkte zu entwickeln. Dass 2 Unternehmen aus dem 1. Arbeitsmarkt (Modul)Hauptverantwortung übernommen haben, beweist, dass den Ideen der EP grundsätzlich Marktpotential innewohnt.
- Die Produkte (Auditierungs- und Zertifizierungsverfahren, Ausbildung, Entwicklungswerkstätten, Meßwerkzeug und Datenbank) unterstützen die Umsetzung des BGSTG in die alltägliche Praxis.
- Einen hohen Innovationswert besitzt die Idee, Firmennetzwerke zum Thema Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung und alten Menschen zu initiieren.
- Modelle aus dem Bereich Arbeitsplatzgestaltung für ältere Menschen werden in die Arbeit mit Menschen mit Behinderung transferiert und umgekehrt.
Geschäftsordnung
Entwicklungspartnerschaft: EASY ENTRANCE
1.Die Entwicklungspartnerschaft EASY ENTRANCE
1.1.Die Ausgangslage
Auf Grundlage einer Mitteilung der Kommission der EG an die Mitgliedstaaten sowie des österreichischen Programmplanungsdokument und der Ergänzung zur Programmplanung zur 2. Runde Equal (EQUAL Österreich 2000-2006) wird die Gemeinschaftsinitiative EQUAL in Österreich durchgeführt. Ziel dieser Gemeinschaftsinitiative ist die Zusammenarbeit zur Förderung neuer Methoden zur Bekämpfung jeglicher Diskriminierung und Ungleichheit am Arbeitsmarkt. Für die Durchführung sind Entwicklungspartnerschaften (kurz EP), die jeweils zur Durchführung einzelner Projekte auf nationaler Ebene gebildet werden, verantwortlich. Die Finanzierung der EP`s erfolgt im Bereich des BMSG auf Basis von Förderverträgen.
Die Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative EQUAL erfolgt in mehreren Aktionen. Die Aktion 1 diente dem Aufbau bzw. der Gründung der Entwicklungspartnerschaft (EP) sowie dem Aufbau einer transnationalen Partnerschaft und der Erstellung eines umfassenden Antrages für Aktion 2 und 3 sowie des Transnationale Dokuments (TCA). Aktion 2 umfasst unter anderem mehrere inhaltliche Module, die der Erreichung der gemeinsam festgelegten Ziele dienen. Aktion 3 zielt auf die Vernetzung und Verbreitung beispielhafter Lösungen und die Integrierung der Ergebnisse und Erfahrungen in Politik und Praxis ab. Schließlich soll im Rahmen der mit anderen europäischen Entwicklungspartnerschaften erarbeiteten transnationalen Kooperationsvereinbarung und den nachfolgend durchgeführten konkreten Aktivitäten der länderübergreifende Transfer von best practice unterstützt und konkrete Entwicklungsarbeit geleistet werden.
Die Finanzierung der Aktivitäten der Entwicklungspartnerschaften im Bereich des BMSG erfolgt durch die vom Fördergeber bereitgestellten nationalen Mittel, die um die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds und gegebenenfalls Drittmittel der EP bzw. anderer Fördergeber ergänzt werden.
Im Rahmen der Arbeit der Entwicklungspartnerschaft EASY ENTRANCE in Aktion 2 wirken jeweils mehrere operativ und/oder strategisch arbeitende PartnerInnen zusammen um die im EP Antrag beschriebenen Ziele zu erreichen. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen der EP EASY ENTRANCE durch die sogenannte Finanzverantwortliche Stelle die als Endbegünstigter im Sinne des Europäischen Sozialfonds gegenüber dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen alleinverantwortlich ist.
Im Fall der EP EASY ENTRANCE wird die Funktion der Finanzverantwortlichen Stelle vom Bundessozialamt Steiermark wahrgenommen. Als dem BMSG nachgelagerte Stelle wird das Bundessozialamt Steiermark die vom Fördergeber bewilligten Finanzmittel den operativ tätigen PartnerInnen auf dem Wege von Förderverträgen, konform den im EQUAL Österreich Dokument beschriebenen Vorschriften übertragen.
Diese, jeweils einzeln mit den operativ tätigen EntwicklungspartnerInnen abgeschlossenen Förderverträge basieren auf dem Antrag der Entwicklungspartnerschaft für die Aktion 2 und 3 und regeln Ziele, Inhalte und Höhe der Förderung, die Art und Weise der Auszahlung der Mittel, die für die ordentliche Abrechung erforderlichen Nachweise, die Berichtspflichten sowie die allgemeinen Rahmenbedingungen der Förderung. Die Förderverträge entsprechen weiters den Anforderungen und Vorgaben des Europäischen Sozialfonds bzw. den zur Kofinanzierung herangezogenen nationalen Förderprogrammen bzw. den entsprechenden Richtlinien. Sie enthalten weiters Prioritätsregelungen für den Fall divergenter Anforderungen.
Da zwischen den operativen und strategischen PartnernInnen keine Zahlungsflüsse stattfinden, werden die für die Zahlungsflüsse erforderlichen Regelungen direkt zwischen der Finanzverantwortlichen Stelle und den operativ tätigen PartnerInnen im Wege von Förderungsvereinbarungen geregelt.
Die zur Erreichung der Ziele der Entwicklungspartnerschaft erforderliche Zusammenarbeit der operativen und strategischen PartnerInnen der EP EASY ENTRANCE wird auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsordnung geregelt.
Auf der einen Seite soll die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der EP gewährleistet werden. Auf der anderen Seite soll allen EntwicklungspartnerInnen die Teilhabe und Mitwirkung an der Zielerreichung ermöglicht werden.
2. Name, Sitz und PartnerInnen
Die Entwicklungspartnerschaft führt den Namen EASY ENTRANCE. Der Sitz der EP EASY ENTRANCE ist 8010 Graz, Floßlendstrasse 18.
Der EP gehören an:
Einrichtung vertreten durch
1 Bundessozialamt Landesstelle Steiermark Dr. Diethart Schliber
2 Compass Sozial- und Gesundheitsverein Mag. Peter Milbradt
3 Industriellenvereinigung Drin. Judith Brunner
4 Bundesarbeitskammer Österreich Edith Drexler
5 ÖGB Chancen nutzen Büro Herbert Pichler
6 Wirtschaftskammer Salzburg Dr. Richard Schmidjell
7 ÖQS GmbH Ing. Alfred Huber
8 Magistrat Graz Referat barrierefreies Bauen DI (FH) Oskar Kalamidas
9 Verein für Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Dr. Thomas Diller
10 Psychosoziale Zentren GmbH Drin. Karin Rossi
11 Jugend am Werk Steiermark GmbH DSAin Sabine Schlager-Veitlmeier
12 atempo GmbH Maga Eva Putz
13 Payer und Partner KEG Maga Carola Payer
14 EqualityA Enzinger KEG Wolfgang Enzinger
15 TU Wien, Institut integriert studieren Dr. Wolfgang Zagler
2. Die Grundsätze von EASY ENTRANCE
2.1. Kooperation
Die Zusammenarbeit der PartnerInnen der EP erfolgt grundsätzlich unter der Prämisse der Gleichrangigkeit der EntwicklungspartnerInnen.
2.2. Mitwirkung an der Zielerreichung
Die EntwicklungspartnerInnen verpflichten sich der EP gegenüber ihre Leistung jeweils so zu erbringen, dass der Zweck der EP erreicht werden kann und nicht durch andere Tätigkeiten der PartnerInnen die Erreichung des Zwecks erschwert wird.
2.3. Haftungsausschluss im Außenverhältnis
Die Entwicklungspartnerschaft entfaltet keine rechtlich wirksamen Außenwirkungen. Rechtsgeschäfte können nur von den operativ tätigen EntwicklungspartnerInnen auf der Basis ihrer Förderverträge abgeschlossen werden. Kein/e EntwicklungspartnerIn ist befugt, für die Entwicklungspartnerschaft Rechte oder Verpflichtungen einzugehen.
2.4. Ausschluss des Wettbewerbsverbotes
Die EntwicklungspartnerInnen schließen das Wettbewerbsverbot nach § 1186 ABGB ausdrücklich aus. Jede/r EntwicklungspartnerIn kann PartnerIn anderer EPs sein und werden und die von ihm/ihr zur Verfügung gestellte Arbeitsleistung gegenüber Dritten wie bisher in jeder erdenklichen anderen Form und Eigenschaft erbringen.
3. Die Organe der Entwicklungspartnerschaft
Die Organe umfassen das Strategische Forum, das Operative Forum, Temporäre Arbeitsgruppen nach Bedarf und die Gesamtkoordination.
4. Die Struktur von EASY ENTRANCE und Entscheidungsverfahren
4.1. Strategisches Forum
Das Strategische Forum ist das Gremium der EP EASY ENTRANCE, in welchem die EntwicklungspartnerInnen das gemeinsame Grundverständnis erarbeiten, Vorschläge, Ansätze, Ergebnisse gemeinsam bewerten und die Aktivitäten der Module, der Aktion 3 und der transnationalen Zusammenarbeit abstimmen. Die PartnerInnen engagieren sich für die Umsetzung der im Strategischen Forum getroffenen Beschlüsse .
4.1.1. Mitglieder des Strategischen Forums
Dem Strategischen Forum gehören alle EntwicklungspartnerInnen an. Sollte es für die Erreichung der Ziele der EP förderlich sein und der Fördergeber schriftlich zustimmen, kann die EP weitere PartnerInnen aufnehmen, wenn dadurch keine finanziellen Abweichungen vom eingereichten Plan für Aktion 2 und 3 und die Transnationale Kooperation entstehen.
Alle PartnerInnen haben je eine/n VertreterIn namhaft zu machen, der/die die jeweilige Einrichtung im Strategischen Forum der EP EASY ENTRANCE vertritt.
4.1.2. Aufgaben des Strategischen Forums
Das Strategisches Forum ist das entscheidungsbefugte und inhaltlich verantwortliche Organ der EP zur Erreichung der in der Antragstellung zur Aktion 2 und 3 angeführten Ziele. Diese sind im Antrag der EP EASY ENTRANCE detailliert beschrieben.
4.1.3. Beschlussfassung
Jede/r PartnerIn verfügt über Sitz und Stimme. Für die Beschlussfassung ist die Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Entwicklungspartner/innen erforderlich. Vertretung ist möglich.
Grundsätzlich sollen Beschlüsse einstimmig gefasst werden. Wenn trotzdem keine Einstimmigkeit zu erreichen ist, erfolgt die Beschlussfassung mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse können im Umlaufweg per Post, Fax oder Mail eingeholt werden. Ein Umlaufbeschluss gilt dann als gefasst, wenn mindestens die Hälfte der EntwicklungspartnerInnen schriftlich (Post, Fax, Mail) innerhalb von 8 Tagen ihr Einverständnis erklärt hat.
4.1.4. Sitzungen des Strategischen Forums
Sitzungen des Strategisches Forums erfolgen mindestens vier mal jährlich.
Die Einladung hat spätestens drei Wochen vor dem Sitzungstermin zu erfolgen, die Tagesordnung ist mindestens eine Woche vorab zu übermitteln. Sie enthält Ort, Zeitpunkt des Treffens und die Auflistung von Tagesordnungspunkten, die besprochen werden sollen. Die Informationsweitergabe erfolgt per Post, Fax oder Email.
In begründeten Fällen kann jeder/jede EntwicklungspartnerIn die Einberufung einer Sitzung verlangen (außerordentliche Sitzung). Über jede Sitzung ist von/vom der EP KoordinatorIn innerhalb von 14 Tagen ein schriftliches Protokoll zu verfassen und den EntwicklungspartnerInnen zu übermitteln.
Die Sitzungsleitung obliegt dem/der koordinierenden PartnerIn. Dieser kann sich durch eine/n andere/n PartnerIn vertreten lassen. Externe Moderation zur Sitzungsgestaltung kann eingesetzt werden. Die Kosten werden aus dem Budget für Allgemeine Koordination bis zur der dort festgesetzten Grenze und den dort beschriebenen Sätzen getragen.
Die Teilnahme an den Sitzungen des Strategisches Forums wird nicht über die im EP EASY ENTRANCE Antrag vorgesehenen finanziellen Mittel hinaus entgolten.
4.1.5 Ausschluss von EntwicklungspartnerInnen aus dem Strategischen Forum
EntwicklungspartnerInnen können bei Eintritt einer der nachfolgenden Bedingungen ausgeschlossen werden, wenn die übrigen PartnerInnen dies einstimmig beschließen:
- Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines/r PartnerIn
- Verlust des Vertrauens in die GesellschafterInnen, aufgrund einer vom/von der PartnerIn vorsätzlich begangenen und mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedrohten gerichtlich strafbaren Handlung;
- Nichterfüllung wesentlicher EntwicklungspartnerInnenpflichten, wenn dadurch eine Fortsetzung der Enwicklungspartnerschaft mit diesem/dieser EntwicklungspartnerIin für die übrigen unzumutbar wird
- Verlust der Rechtspersönlichkeit des/der EntwicklungspartnerIn.
4.1.6 Austritt aus dem Strategisches Forum
EntwicklungspartnerInnen können aus der EP nur aus wichtigem Grund nach § 1189 ABGB vor dem Ende des im Antrag der EP angegebenen Enddatums austreten.
5. EASY ENTRANCE Operatives Forum
Das Operative Forum besteht aus den Modul- bzw. Produktverantwortlichen, der/dem Aktion 3 KoordinatorIn und der Gesamtkoordination. In diesem Forum findet die Abstimmung der operativen Umsetzungsaktivitäten statt. Das Operative Forum tritt mindestens 6x jährlich zusammen (Diese Fristen können grundsätzlich verlängert werden. Dies Bedarf des Einverständnisses aller Beteiligten). Grundsätzlich kann es von allen Mitgliedern des Operativen Forums einberufen werden.
Beschlüsse im Operativen Forum werden einstimmig gefasst. Jede/r PartnerIn hat das Recht, in wesentlichen Angelegenheiten, in denen keine Übereinstimmung erzielt werden kann, das Strategische Forum einzuberufen. Die Sitzungsleitung wird jeweils von einem der EntwicklungspartnerInnen wahrgenommen. Die Sitzungen des Operativen Forums werden schriftlich protokolliert.
Die Protokolle des Operativen Forums ergehen regelmäßig an die Mitglieder des Strategisches Forums. Zusätzlich kann der/die EP-KoordinatorIn im Bedarfsfall schriftliche Berichte anfordern.
Das Operative Forum kann zu seinen Sitzungen jederzeit auch Gäste einladen. Die Teilnahme an den Sitzungen des Operativen Forums wird nicht über die im EP EASY ENTRANCE Antrag vorgesehenen finanziellen Mittel hinaus entgolten.
6. EASY ENTRANCE Temporäre Arbeitsgruppen
Zu bestimmten Themen können Arbeitsgruppen durch das Strategische Forum und den/die GesamtkoordinatorIn einberufen werden. Alle Arbeitsgruppen operieren auf Basis einer schriftlichen Vereinbarung. Diese kann vom Strategischen Forum vorgegeben werden oder wird spätestens bei Beginn der Arbeitsgruppe festgelegt. Diese enthält mindestens folgende Angaben: Ziele/Ergebnisdefinition, Start und Enddatum, Angaben zu den teilnehmenden EntwicklungspartnernInnen und Berichtspflichten.
7. EASY ENTRANCE GesamtkoordinatorIn
7.1. Aufgaben der EP- Gesamtkoordination
Zur Erreichung der im Antrag für Aktion 2 und 3 und in der transnationalen Vereinbarung festgelegten Aufgaben der Entwicklungspartnerschaft wird eine Gesamtkoordinationsstelle eingerichtet. Diese/m/r GesamtkoordinatorIn obliegt im wesentlichen die
Gesamtkoordination der Entwicklungs- und Umsetzungsarbeit auf Basis des eingereichten Konzeptes und der Beschlüsse des Strategischen Forums
Vertretung der EP nach außen
Vorbereitung und Einberufung der Sitzungen des Strategischen Forums
Erstellung der Protokolle
Einberufung von temporären, spezifischen Arbeitsgruppen
Sammlung und Archivierung der Protokolle des Strategisches Forums, der Berichte des Operativen Forums und der Arbeitsgruppenberichte
Unterstützung der Umsetzung der Beschlüsse des Strategischen Forums
Zusammenführung der Berichte der Module, der Aktion 3 und der transnationalen Kooperationsarbeiten zu Gesamtberichten der EP
Zusammenarbeit mit der Stelle für die finanzielle Abwicklung
Vorbereitung von Vereinbarungen mit neuen PartnernInnen und Kooperationen
Unterstützung der Vernetzungsaktivitäten der EntwicklungspartnerInnen
Mitarbeit im Thematischen Netzwerk
Information der strategischen PartnerInnen und des Strategischen Forums und der Finanzverantwortlichen Stelle über wichtige Ereignisse, die die EP EASY ENTRANCE betreffen.
Der/die KoordinatorIn wird von jener Organisation bestellt, die mit der Umsetzung der Koordination beauftragt ist. Der/die KoordinatorIn kann sich durch eine/n EntwicklungspartnerIn vertreten lassen.
Vor einer Neubestellung der Gesamtkoordination ist das Strategische Forum anzuhören.
7.2. Handlungsbevollmächtigung der GesamtkoordinatorIn:
Der/die KoordinatorIn ist bevollmächtigt in allen Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen keine Befassung des Strategischen Forums erfolgen kann, geeignete Aktivitäten zu setzen. Die Aktivitäten dürfen den Rahmen der in Punkt 7.1. der Geschäftsordnung aufgelisteten Geschäfte im Regelfall nicht überschreiten.
Nur zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Schädigung der EP bzw einer unmittelbar drohenden Gefahr können von dem/der Koordinator/in auch weitergehende Maßnahmen gesetzt werden. Dem Strategischen Forum ist jeweils zur nächsten Sitzung über die getroffenen Maßnahmen zu berichten und gegebenenfalls dessen Zustimmung einzuholen. Im Fall von drohender Schädigung bzw. unmittelbarer Gefahr für die EP ist das Strategische Forum innerhalb von einer Woche zu einer Sitzung zu diesem Thema einzuberufen.
8. Gender Mainstreaming Koordination
Diese Funktion wird von einem/r der PartnerInnen erfüllt Als Hauptaufgabe der Gender Mainstreaming Koordination ist die Überwachung der Verankerung des Prinzips Gender Mainstreaming innerhalb der Gesamtstrategie des Arbeitsprogrammes und sonstiger Aktivitäten der Entwicklungspartnerschaft.
9. Außerkrafttreten der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung wird nach der schriftlichen Mitteilung über die erfolgte erfolgreiche endgültige Abnahme der Leistungen durch den Fördergeber außer Kraft gesetzt. Eine Verlängerung der zeitlichen Wirkung der Geschäftsordnung über diesen Zeitpunkt hinaus ist möglich, wenn dies die EntwicklungspartnerInnen mit einfacher Mehrheit beschließen und die Finanzierung der erforderlichen Aktivitäten sichergestellt ist.
10. Konfliktregelungsmechanismus
Der Konfliktregelungsmechanismus betrifft nur jene Aktivitäten der EP, die durch die Geschäftsordnung geregelt sind.
In allen Streitfällen innerhalb der Entwicklungspartnerschaft entscheidet ein Schiedsgericht, welches sich aus fünf Mitgliedern zusammensetzt. Je zwei hievon sind von den beiden Streitteilen namhaft zu machen. Diese vier Mitglieder wählen das fünfte Mitglied als Vorsitzende/n des Schiedsgerichts. Kommt über dessen Wahl keine Einigung zustande, entscheidet über die Vorschläge das Los. Der/die Vorsitzende des Schiedsgerichts ist aus der Liste der in Österreich zugelassenen Mediatoren und Mediatorinnen zu wählen. Der Antrag zur Befassung des Schiedsgerichtes ist schriftlich an den/die KoordinatorIn zu richten. Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidungen, ohne an bestimmte Normen gebunden zu sein, nach bestem Wissen und Gewissen mit einfacher Stimmenmehrheit binnen zwei Wochen.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig und sofort nach der Beschlussfassung beiden Streitteilen und dem Strategisches Forum bekannt zu geben.
11. Mitteilung bei personellen Veränderung innerhalb der EP EASY ENTRANCE
Sobald personelle Veränderungen der Gesamtkoordination, einer Modulleitung, von ModulmitarbeiterInnen bzw. der Vertretung eines Strategiepartners/einer Strategiepartnerin absehbar sind, ist die zeichnungsberechtigte Person bzw. eine befugte Stellvertreterin/ein befugter Stellvertreter der betreffenden Partnerorganisation verpflichtet das Strategische Forum unverzüglich schriftlich unter Bekanntgabe der Gründe davon in Kenntnis zu setzen.
12. Änderungen der Geschäftsordnung
Die Beschlussfassung der Geschäftsordnung der Entwicklungspartnerschaft EASY ENTRANCE sowie Beschlüsse zur Änderung dieser Geschäftsordnung obliegen dem Strategischen Forum.
Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung können von jedem Mitglied des Strategischen Forums schriftlich oder mündlich (im Rahmen der Tagesordnung einer Sitzung des Strategischen Forums) eingebracht werden.
Für die Änderung der Geschäftsordnung ist ein einstimmiger Beschluss des Strategischen Forums erforderlich.
Unternehmen und Betriebe bekommen standardisierte Tools in die Hand um die Zugänglichkeit von Arbeitsplätzen zu optimieren und systematisch sowohl im Bereich der Personalentwicklung als auch bei der Gestaltung von Organisationsstrukturen zielgruppenfreundlich zu handeln. Maßnahmen zur Reduktion von Barrieren wirken sich letztendlich positiv auf alle MitarbeiterInnen aus, erhöhen oft die Produktivität und haben infolge einer höheren MitarbeiterInnenzufriedenheit Umwegrentabilität aufzuweisen. In der Regel reduziert sich auch die MitarbeiterInnenfluktuation.
UnternehmerInnen bekommen Unterstützung bei der Integration der Forderungen des BGSTG in die betrieblichen Strukturen und Abläufe.
Ältere Menschen und Menschen mit Behinderung können sich über die Standards informieren. Durch die Zertifikate werden zielgruppenfreundliche Betriebe leichter erkennbar.
In Betrieben sollen Strukturen gefördert werden, die es ermöglichen, dass ältere und erfahrenere MitarbeiterInnen in einer Art Cross Mentoring Menschen mit Behinderung bei der Integration unterstützen. Führungskräfteprogramme können die beruflichen Aufstiegschancen verbessern.
Im Rahmen des Peer Ausbildungsmoduls werden geeignete Menschen mit Behinderung/ältere Menschen ausgebildet. Dadurch bekommen sie die Chance ihre persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse in die betriebliche Praxis einzubringen. Arbeitsplätze werden geschaffen.
Menschen mit Behinderung sind als EntwicklungspartnerInnen in der EP vertreten und arbeiten an der Entwicklung der Standards mit.
Nach Möglichkeit werden Menschen mit Behinderung und ältere Menschen (insbesondere Frauen) bei Neuanstellungen besonders berücksichtigt.
In den Standards sind auch die Vorgehensweisen bei der Einstellung und Einschulung von Menschen mit Behinderung beschrieben. Menschen mit Behinderung und ältere Menschen können sicherer sein, in zertifizierten Betrieben leistungsadäquat beschäftigt zu werden.
Von (Selbstbetroffenen)Initiativen kann die Einhaltung der Standards aufgrund ihrer Transparenz leichter eingefordert und vertreten werden. Klare daraus ableitbare Ziele und Strategien stärken die Handlungsfähigkeit der Betroffenen und ermöglichen ein breites gemeinsames Vorgehen.
InteressensvertreterInnen von ArbeitgeberInnen- aber auch von ArbeitnehmerInnenseite bekommen Tools in die Hand, die es ihnen ermöglichen Arbeitsplätze zu beurteilen und gezielte Weiterentwicklungen in die Wege zu leiten, die die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit erhöhen.
Die EP Easy Entrance führt unterschiedliche AkteurInnen zusammen. Auf der einen Seite arbeiten Profit- mit Nonprofitbetrieben zusammen. Auf der anderen Seite kooperieren VertreterInnen der Zielgruppe Menschen mit Behinderung mit Einrichtungen für die Zielgruppe ältere Menschen. Auf diese Weise können alle Seiten von den jeweiligen Stärken der PartnerInnen profitieren. Die Produkte werden optimiert.
Durch die Standards wird es möglich in einer gemeinsamen Sprache zu sprechen. Informationsverluste durch unterschiedliche Wert- und Kriteriensysteme werden im Laufe des Arbeitsprozesses minimiert.
In (Betriebs)wirtschaftliches Know How fließen soziale Kompetenzen ein und umgekehrt. Personalentwicklungsstrategien und Erkenntnisse der Unternehmensberatung die am freien Markt erprobt sind, werden allen Beteiligten zugänglich gemacht. Sie können in den jeweiligen Arbeitsalltag integriert werden.
Es ist vorgesehen VertreterInnen der Entwicklungspartnerschaft zu AuditorInnen auszubilden, um die Handlungs- und Umsetzungskompetenzen zu stärken.
Die PartnerInnen beteiligen sich bei der Arbeit in allen Modulen. Dadurch ist das wechselseitige Lernen garantiert.
Die AkteurInnen kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen mit unterschiedlichsten Netzwerken. Das gegenseitige Nutzen der Kontakte ermöglicht Synergien in allen Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung.
Wissen, neue Erkenntnisse und Informationen aus den einzelnen Modulen werden in die jeweiligen Einrichtungen transferiert und erweitern die Handlungskompetenz nachhaltig.
Besonders das Gewinnen von Firmen für die Anliegen der Zielgruppen ist Thema der EP. Aufgrund der Zusammensetzung können diesbezüglich Strategien und Methoden optimiert werden.
Wichtige Entscheidungen werden im Strategischen Forum getroffen, in der jede/r Stimmrecht besitzt. Die Gesamtkoordination und das Operative Forum setzen die beschlossenen Aktivitäten um. Nach Maßgabe werden Temporäre Arbeitsgruppen gebildet, die genau definierte Aufgaben bearbeiten.
BAN Sozioökonomische BeschäftigungsgesmbH
Gesamtkoordination
Koordination Aktion 3
Transnationale Kooperation
Operative Koordination Modul 1
Rationale | Objective | Innovation | Budget | Beneficiaries | Empowerment | Transnationality | Background | National Partners
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