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EU-Vorschlag zur Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung

12.05.2010 - EU-Vorschlag zur Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung

Worum geht es?

 

  • Die jüngste Finanzkrise und der Fall Griechenland haben die gegenseitige Abhängigkeit der Volkswirtschaften der EU, insbesondere innerhalb des Euroraums, aufgezeigt.
  • Angesichts dieser Abhängigkeit müssen wir 
    • die Wirtschaftspolitik zwischen den Ländern besser koordinieren,
    • die wirtschaftliche Entwicklung in jedem einzelnen Land genauer überwachen,
    • wirksamere Vorkehrungen zur Bewältigung derartiger Krisen treffen.

Was wird vorgeschlagen?

Vorgeschlagen wird …

  • … eine bessere Koordinierung der Steuer- und Finanzpolitik der einzelnen Länder unter strengerer Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Erreicht werden soll dies, indem 
    • die EU die nationalen Haushaltsstrategien wirksamer und früher bewertet,
    • dafür gesorgt wird, dass die Haushaltspolitik der einzelnen Länder die Haushaltsdisziplin der EU besser widerspiegelt,
    • schneller reagiert wird, wenn sich EU-Länder zu hoch verschulden,
    • gegen schlecht wirtschaftende Länder höhere Strafen verhängt werden,
    • unter Umständen EU-Gelder umgeschichtet werden, damit Euroländer übermäßige Defizite/Schulden wirksamer bekämpfen können,
    • schneller auf wiederholte Verstöße gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt reagiert wird.
  • ... eine engere Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung in den Euroländern. Erreicht werden soll dies, indem 
    • eine umfassendere und bessere makroökonomische Überwachung der Euroländer erfolgt,
    • Indikatoren entwickelt werden, die auf gefährliche wirtschaftliche Ungleichgewichte hinweisen,
    • für einzelne Euroländer wirtschaftspolitische Empfehlungen abgegeben werden,
    • gegebenenfalls formale Schritte eingeleitet werden.
  • … eine EU-weite wirtschaftspolitische Koordinierung in einem vorgegeben Zeitrahmen:  
    • Nationale Stabilitäts- und Konvergenzprogramme sowie Reformprogramme würden jedes Jahr zur selben Zeit eingereicht und diskutiert. Dies würde die Bewertung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage vereinfachen und die zeitliche Koordinierung mit den nationalen Haushaltsberatungen verbessern.
    • Wirksame und rechtzeitige politische Beratung durch Europäischen Rat und EU-Ministerrat, auf Grundlage der Lagebeurteilung durch die Kommission.
  • … ein dauerhafter Krisenmechanismus für die Euroländer: 
    • Um zu vermeiden, dass die finanzielle Notlage eines Landes die Finanzmarktstabilität der Eurozone gefährdet, sollen Regeln für bedingte Finanzhilfen aufgestellt werden.
    • Diese Regeln müssten derart gestaltet werden, dass sie keinen impliziten Anreiz für eine übermäßige Kreditaufnahme in der Zukunft darstellen.

Wann treten die Rechtsakte in Kraft?

  • In den kommenden Monaten, wenn die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten den Vorschlägen der Kommission zustimmen.
  • Wo weiterer Diskussionsbedarf besteht, verzögert sich das Inkrafttreten.

 

Weitere Extras

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