Ihre Rechte als Passagier
auf Flugreisen

Identität der Fluggesellschaft
Sie müssen vorab informiert werden, welche Fluggesellschaft Ihren Flug durchführt.
Fluggesellschaften, die sich als unsicher erwiesen haben, dürfen innerhalb der Europäischen Union nicht oder nur eingeschränkt tätig sein.
Eine Liste finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

Wie sollten Sie vorgehen, wenn Sie glauben, dass Ihre Rechte als Passagier verletzt wurden?
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Ansprüche gemäß den Fluggastrechten verletzt wurden, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Wenden Sie sich zunächst an die Fluggesellschaft oder – bei Problemen im Zusammenhang mit Personen mit eingeschränkter Mobilität – an den Flughafen.
- Wenn Sie mit deren Antwort nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde bei einer einzelstaatlichen Durchsetzungsstelle (EDS) einreichen.
HINWEIS: Beschwerden sind grundsätzlich in dem Land einzureichen, in dem der Vorfall stattfand.

