Artikel 29 Datenschutzgruppe
Haftungsausschlusserklärung
Alle Informationen (Stellungnahmen, Arbeitsdokumente, Briefe usw.) auf dieser Website, die von der Artikel-29-Datenschutzgruppe erstellt wurden, beruhen auf den Ansichten dieser Gruppe, die in unabhängiger beratender Funktion tätig ist. Die Ansichten decken sich nicht unbedingt mit der Meinung der Europäischen Kommission.
Die Artikel-29-Datenschutzgruppe wurde im Rahmen der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
und zum freien Datenverkehr eingerichtet.
Die Gruppe ist eine beratende, gleichwohl unabhängige Instanz.
Zusammensetzung & Struktur
Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hat folgende Mitglieder:
- ein Vertreter der Kontrollstelle(n), die von jedem EU-Mitgliedstaat eingerichtet wird
- ein Vertreter der Behörde(n), die für die EU-Institutionen und -Organe geschaffen wird
- ein Vertreter der Europäischen Kommission
Die Arbeitsgruppe wählt einen Vorsitzenden
und dessen Stellvertreter
. Beide werden für eine jeweils zweijährige Amtszeit ernannt. Das Mandat ist verlängerbar.
Die Sekretariatsfunktion für die Arbeitsgruppe wird von der Kommission übernommen.
Geschäftsordnung
Die Arbeitsgruppe hat ihre eigene Geschäftsordnung
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. Ihre Aufgaben
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sind in folgenden Artikeln festgeschrieben:
























