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Archive:Statistiken über Mindestlöhne


Datenauszug vom Februar 2020.

Aktualisierung des Artikels geplant: Mai 2021.


This Statistics Explained article has been archived on 18 December 2020.


Highlights

Im Januar 2020 reichte die Bandbreite der monatlichen Mindestlöhne in den EU-Mitgliedstaaten von 312 EUR bis 2 142 EUR.

Mindestlöhne, Januar 2010 und Januar 2020
(in EUR pro Monat und in %)
Quelle: Eurostat (earn_mw_cur)


Dieser Artikel veranschaulicht, wie sich die Höhe des Mindestlohns in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) erheblich unterscheiden kann; darüber hinaus werden Vergleiche zur Lage im Vereinigten Königreich, in den Kandidatenländern und den Vereinigten Staaten angestellt.

Full article

Allgemeiner Überblick

Die von Eurostat veröffentlichten Statistiken über Mindestlöhne beziehen sich auf die nationalen Mindestlöhne. Im Allgemeinen gilt der nationale Mindestlohn für alle Arbeitnehmer oder zumindest für die überwiegende Mehrzahl der abhängig Beschäftigten eines Landes. Die nationalen Mindestlöhne werden entweder gesetzlich, häufig nach Konsultation der Sozialpartner, oder direkt in landesweit geltenden branchenübergreifenden Vereinbarungen festgelegt.

Mindestlöhne werden grundsätzlich als monatliche Bruttolöhne ausgewiesen, d. h. vor Abzug der vom Arbeitnehmer zu entrichtenden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, wobei die Abzüge von Land zu Land unterschiedlich hoch sind. Daten zu nationalen Mindestlöhnen werden von Eurostat halbjährlich veröffentlicht. Sie stellen die Situation zum 1. Januar und zum 1. Juli des jeweiligen Jahres dar. Dies hat zur Folge, dass Daten über Änderungen der Mindestlöhne, die zwischen den beiden Zeitpunkten eingeführt werden, erst in der nachfolgenden halbjährlichen Veröffentlichung berücksichtigt werden.

Bandbreite der nationalen Mindestlöhne

Im Januar 2020 reichte die Bandbreite der monatlichen Mindestlöhne in den EU-Mitgliedstaaten von 312 EUR bis 2 142 EUR

Im Januar 2020 gab es in 21 der 27 EU-Mitgliedstaaten (die Ausnahmen waren Dänemark, Italien, Zypern, Österreich, Finnland und Schweden) sowie im Vereinigten Königreich und in allen Kandidatenländern (Montenegro, Nordmazedonien, Albanien, Serbien und Türkei) nationale Mindestlöhne. Zum 1. Januar 2020 waren die monatlichen Mindestlöhne in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich: Sie reichten von 312 EUR in Bulgarien bis 2 142 EUR in Luxemburg (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: Mindestlöhne, Januar 2010 und Januar 2020
(in EUR pro Monat und in %)
Quelle: Eurostat (earn_mw_cur)


2020 lagen die Mindestlöhne (in EUR) in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem ein nationaler Mindestlohn gilt, höher als 2010; nur in Griechenland waren sie 12 % niedriger (auf die gesamten 10 Jahre gerechnet, bei einer durchschnittlichen jährlichen Änderungsrate von -1,3 %). Zwischen Januar 2010 und Januar 2020 kam es bei den Mindestlöhnen in Rumänien (12,5 %) und Litauen (10,1 %) zu den höchsten durchschnittlichen jährlichen Änderungsraten. Darüber hinaus verzeichneten Bulgarien (9,8 %), Estland (7,7 %) und Tschechien (6,7 %), Polen (6,6 %) und die Slowakei (6,5 %) deutliche Zuwächse.

Anhand der nationalen monatlichen Bruttomindestlöhne (in Euro) lassen sich die in dieser Datenerhebung erfassten EU-Mitgliedstaaten drei Ländergruppen zuordnen. Nicht-Mitgliedstaaten sind in Abbildung 1 als separate Gruppe aufgeführt.

  • Die Gruppe 1, in der die nationalen Mindestlöhne im Januar 2020 unter 500 EUR monatlich betrugen, umfasste folgende EU-Mitgliedstaaten: Bulgarien, Lettland, Rumänien und Ungarn; die nationalen Mindestlöhne lagen dort zwischen 312 EUR in Bulgarien und 487 EUR in Ungarn.
  • Zur Gruppe 2, in der die nationalen Mindestlöhne im Januar 2020 mindestens 500 EUR, jedoch weniger als 1 000 EUR monatlich betrugen, gehörten folgende EU-Mitgliedstaaten: Kroatien, Tschechien, die Slowakei, Estland, Litauen, Polen, Portugal, Griechenland, Malta und Slowenien. Die nationalen Mindestlöhne lagen dort zwischen 546 EUR in Kroatien und 941 EUR in Slowenien.
  • Die Gruppe 3, in der die nationalen Mindestlöhne im Januar 2020 mindestens 1 000 EUR pro Monat betrugen, umfasste folgende EU-Mitgliedstaaten: Spanien, Frankreich, Deutschland, Belgien, Niederlande, Irland und Luxemburg, Die nationalen Mindestlöhne lagen dort zwischen 1 050 EUR in Spanien und 2 142 EUR in Luxemburg.
  • Der nationale Mindestlohn im Vereinigten Königreich belief sich im Januar 2020 auf 1 599 EUR.
  • In allen Kandidatenländern entsprachen die Mindestlöhne denen der Gruppe 1 und lagen in der Größenordnung zwischen 213 EUR in Albanien und 440 EUR in der Türkei. Das Mindestlohnniveau in den Vereinigten Staaten (mit einem nationalen Mindestlohn von 1 119 EUR monatlich) fiel in den Bereich der Gruppe 3.

Für die EU-Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets, in denen es Mindestlöhne gibt (Bulgarien, Tschechien, Kroatien, Ungarn, Polen, Rumänien), für das Vereinigte Königreich sowie für die Kandidatenländer und die Vereinigten Staaten wird die in EUR ausgedrückte Höhe der Mindestlöhne und die entsprechende Rangfolge von den Wechselkursen zwischen den nationalen Währungen und dem Euro beeinflusst.

Mindestlöhne, ausgedrückt in Kaufkraftstandards

Die Kluft zwischen den Mindestlöhnen der einzelnen Länder war deutlich geringer, wenn die Unterschiede im Preisniveau berücksichtigt wurden

In Abbildung 2 werden die Bruttomindestlöhne unter Berücksichtigung der Unterschiede im Preisniveau verglichen, in dem Kaufkraftstandards (KKS) für die Konsumausgaben der privaten Haushalte herangezogen werden. Erwartungsgemäß verringern sich die Differenzen zwischen den einzelnen Ländern durch die Bereinigung der Unterschiede im Preisniveau. Anhand der Höhe der nationalen monatlichen Bruttomindestlöhne in KKS lassen sich die EU-Mitgliedstaaten, die in dieser Datenerhebung erfasst sind, zwei Gruppen zuordnen; Nicht-Mitgliedstaaten sind wiederum in Abbildung 2 separat aufgeführt.

  • Die Gruppe 1, in der die nationalen Mindestlöhne im Januar 2020 unter 1 000 KKS monatlich betrugen, umfasste folgende EU-Mitgliedstaaten: Lettland, Bulgarien, Estland, die Slowakei, Tschechien, Kroatien, Ungarn, Portugal, Griechenland, Rumänien, Litauen und Malta. Dort lagen die nationalen Mindestlöhne zwischen 579 KKS in Lettland und 941 KKS in Malta.
  • Der Gruppe 2, in der die nationalen Mindestlöhne im Januar 2020 mindestens 1 000 KKS betrugen, gehörten folgende EU-Mitgliedstaaten an: Polen, Slowenien, Spanien, Irland, Frankreich, Belgien, die Niederlande, Deutschland und Luxemburg. Die nationalen Mindestlöhne lagen dort zwischen 1 056 KKS in Slowenien und 1 705 KKS in Luxemburg.
  • Der nationale Mindestlohn im Vereinigten Königreich belief sich im Januar 2020 auf 1 320 KKS.
  • In allen Kandidatenländern mit Ausnahme der Türkei entsprachen die Mindestlöhne in KKS denen der Gruppe 1 und betrugen zwischen 388 KKS in Albanien und 634 KKS in Serbien. In der Türkei (mit einem nationalen Mindestlohn von 1 157 KKS) lagen die Mindestlöhne in KKS im Bereich der Gruppe 3, während die Vereinigten Staaten mit 964 KKS dagegen an der Spitze von Gruppe 1 rangierten.

Die EU-Mitgliedstaaten der Gruppe 1 wiesen zwar relativ geringe Mindestlöhne in EUR auf, hatten in der Regel aber auch ein niedrigeres Preisniveau, sodass die in Kaufkraftstandards (KKS) ausgedrückten Mindestlöhne dementsprechend höher waren. In den Mitgliedstaaten in Gruppe 2 wiederum gab es nicht nur relativ hohe Mindestlöhne in EUR, sondern zumeist auch höhere Preisniveaus, weshalb ihre in KKS ausgedrückten Mindestlöhne im Allgemeinen niedriger ausfielen. Diese Bereinigung um Preisniveauunterschiede sorgt dafür, dass sich die deutlichen Diskrepanzen zwischen den drei nach Mindestlöhnen in EUR eingeteilten Ländergruppen zum Teil verringern.

Abbildung 2: Mindestlöhne, Januar 2020
(in KKS pro Monat)
Quelle: Eurostat (earn_mw_cur)

Während die Unterschiede zwischen den in EUR ausgedrückten Mindestlöhnen der EU-Mitgliedstaaten eine Größenordnung von 1:6,9 erreichen (d. h. der höchste Mindestlohn in EUR 6,9-mal höher als der niedrigste war), betragen sie in KKS ausgedrückt nur noch 1:2,9 (der höchste Mindestlohn in KKS war 2,9-mal höher als der niedrigste).

Mindestlohnniveaus im Verhältnis zu Median-Bruttomonatsverdiensten

Abbildung 3 zeigt das Verhältnis der nationalen Mindestlöhne der einzelnen Länder zum Median der Bruttoverdienste.

Herangezogen wurden die in EUR ausgedrückten nationalen Mindestlöhne zum 1. Juli 2014, die dann durch den Median der Bruttomonatsverdienste gemäß der Verdienststrukturerhebung (VSE 2014) geteilt wurden. Im Juli 2014 reichten die Anteile der Mindestlöhne an den Median-Verdiensten in den EU-Mitgliedstaaten von 40 % bis 66 %. Bei der vorliegenden Analyse blieben Vergütungen für Überstunden und Schichtarbeit bei der Berechnung der Median-Bruttomonatsverdienste unberücksichtigt. Da Mindestlöhne in Deutschland, Frankreich und Irland auf Stundenbasis festgelegt sind, wurde das Verhältnis hier als Anteil der Median-Stundenlöhne berechnet. Für die anderen 16 EU-Mitgliedstaaten, in denen es nationale monatliche Bruttomindestlöhne gibt und für die Daten verfügbar sind, wurde das Verhältnis als Anteil der monatlichen Median-Verdienst berechnet.

Abbildung 3: Mindestlöhne als Anteile des medianen Bruttomonatsverdienste, 2014
(in %)
Quelle: Eurostat (earn_mw_cur) und Verdienststrukturerhebung 2014; speziellen Berechnungen wurde eigens für diese Veröffentlichung vorgenommen; diese speziellen Berechnungen sind in der Online-Datenbank von Eurostat nicht verfügbar

Anteil der Mindestlohnempfänger

Hinsichtlich des Anteils der Mindestlohnempfänger an den Beschäftigten insgesamt bestehen zuweilen beachtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Eine Schätzung der Höhe dieser Anteile kann anhand der Zusammenführung von Mikrodaten aus der jüngsten vierjährlichen Verdienststrukturerhebung (VSE) und der Daten über die zum damaligen Zeitpunkt (die letzten VSE fanden im Oktober 2010 und 2014 statt) geltenden Mindestlöhne vorgenommen werden (siehe Abbildung 4). Zur besseren Vergleichbarkeit wurde die Schätzung auf vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer im Alter von mindestens 21 Jahren beschränkt, die in Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten tätig waren, wobei der Bereich öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (NACE Rev. 2 Abschnitt O) ausgeklammert wurde. Außerdem blieben Vergütungen für Überstunden und Schichtarbeit bei der Berechnung der Monatsverdienste anhand der VSE unberücksichtigt.

Im Oktober 2014 gab es in den folgenden zehn EU-Mitgliedstaaten, in denen ein gesetzlicher Mindestlohn galt, mehr als 7,0 % Beschäftigte mit einem Verdienst unter 105 % des nationalen Mindestlohns: Slowenien(19,1 %), Rumänien (15,7 %), Portugal (13,0 %), Polen (11,7 %), Bulgarien (8,8 %),Frankreich (8,4 %), Litauen (8,1 %), Lettland (7,9 %), Griechenland (7,7 %) und Kroatien (7,1 %). Belgien (0,4 %) hatte den niedrigsten Anteil Beschäftigter mit einem Verdienst von weniger als 105 % des nationalen Mindestlohns; in den übrigen zehn Mitgliedstaaten betrug dieser Anteil zwischen 1,0 % (Spanien) und 5,8 % (Luxemburg).

Abbildung 4: Anteil der Beschäftigten mit einem Verdienst unter 105 % des monatlichen Mindestlohns, Oktober 2010 und 2014
(in %)
Quelle: Eurostat (earn_mw_cur) und Verdienststrukturerhebung 2014; speziellen Berechnungen wurde eigens für diese Veröffentlichung vorgenommen; diese speziellen Berechnungen sind in der Online-Datenbank von Eurostat nicht verfügbar

Entwicklung des Anteils der Mindestlohnempfänger

Zwischen 2010 und 2014 stieg der Anteil der Beschäftigten, die weniger als 105 % des nationalen Mindestlohns verdienten, um mehr als 2,0 Prozentpunkte in Rumänien (+11,7 Prozentpunkte), Bulgarien (+5,4 Prozentpunkte), Polen (+3,6 Prozentpunkte) und Ungarn (+2,3 Prozentpunkte); ein Rückgang um mehr als 2,0 Prozentpunkte dagegen war in Litauen (-5,6 Prozentpunkte), Irland (-5,1 Prozentpunkte), Luxemburg (-4,1 Prozentpunkte), Lettland (-4,0 Prozentpunkte), Portugal (-3,8 Prozentpunkte), Kroatien (-2,6 Prozentpunkte) und der Slowakei (-2,2 Prozentpunkte) zu verzeichnen.

Quelldaten für die Tabellen und Grafiken

Datenquellen

Nationale monatliche Mindestlöhn

Die von Eurostat veröffentlichten Statistiken über Mindestlöhne beziehen sich auf die nationalen monatlichen Mindestlöhne. Sie stellen die Situation zum 1. Januar und zum 1. Juli des jeweiligen Jahres dar. Die nationalen Mindestlöhne werden auf Stunden-, Wochen- oder Monatsbasis festgelegt; dies geschieht entweder gesetzlich (durch den Staat), häufig nach Konsultation der Sozialpartner, oder direkt in landesweit geltenden branchenübergreifenden Vereinbarungen. Im Allgemeinen gilt der nationale Mindestlohn für alle Arbeitnehmer oder zumindest für die überwiegende Mehrzahl der abhängig Beschäftigten eines Landes. Gemeldet werden die Bruttolöhne. Ein vollständiger Datensatz mit länderspezifischen Informationen zu den nationalen Mindestlöhnen findet sich im Anhang unter Metadaten (auf Englisch).

Für die Länder, in denen die nationalen Mindestlöhne nicht als Bruttobeträge festgelegt werden, wird der Nettowert hochgerechnet, um die anfallenden Steuern zu berücksichtigen; dies gilt für Montenegro und Serbien.

Für die Länder, in denen die nationalen Mindestlöhne nicht auf Monatsbasis (sondern beispielsweise auf Stunden- oder Wochenbasis) festgelegt werden, werden die entsprechenden Sätze anhand von Umrechnungsfaktoren, die von den Ländern übermittelt werden, in monatliche Mindestlöhne umgerechnet:

Deutschland: (Stundensatz x 39,1 Stunden x 52 Wochen)/12 Monate (die Angabe von 39,1 Stunden bezieht sich auf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten in Wirtschaftszweigen der NACE Rev. 2 Abschnitte B bis S; dieser Wert ergibt sich aus der vierteljährlichen Verdiensterhebung);

Irland: (Stundensatz x 39 Stunden x 52 Wochen)/12 Monate;

Frankreich: Daten von Januar 1999 bis Juli 2005: (Stundensatz x 39 Stunden x 52 Wochen)/12 Monate; Daten ab Januar 2005: (Stundensatz x 35 Stunden x 52 Wochen)/12 Monate;

Malta: (Wochensatz x 52 Wochen)/12 Monate;

Vereinigtes Königreich: (Stundensatz x mittlere Basis-Wochenstundenzahl für Vollzeitbeschäftigte aller Wirtschaftszweige x 52,18 Wochen)/12 Monate;

Vereinigte Staaten: (Stundensatz x 40 Stunden x 52 Wochen)/12 Monate.

In Serbien wird der nationale Mindestlohn in Nettostunden festgelegt. Die Umrechnung erfolgt nach folgender Formel: (Nettostundensatz x 40 Stunden x 52,2 Wochen)/12 Monate. Das Ergebnis wird dann anhand der geltenden Steuersätze in einen Bruttolohn umgerechnet.

Außerdem wird für Länder, in denen der Mindestlohn für mehr als 12 Monate im Jahr gezahlt wird (wie Griechenland, Spanien und Portugal, wo er für 14 Monate pro Jahr gezahlt wird), eine Bereinigung der Daten vorgenommen, um diese Zahlungen zu berücksichtigen.

Daten zu nationalen Mindestlöhnen werden Eurostat in der Landeswährung übermittelt. Für die Länder außerhalb des Euro-Währungsgebiets werden die in Landeswährung übermittelten Mindestlöhne anhand des monatlichen Wechselkurses vom Ende des vorherigen Monats in EUR umgerechnet (so wurde für die Berechnung der Mindestlöhne in EUR zum 1. Januar 2020 der Wechselkurs vom Dezember 2019 herangezogen).

Um die Unterschiede in den Preisniveaus zwischen den Ländern auszugleichen, werden spezielle Umrechnungskurse, sogenannte Kaufkraftparitäten (KKP), verwendet. Anhand der KKP für Konsumausgaben der privaten Haushalte in den einzelnen Ländern werden die in EUR oder in der Landeswährung ausgedrückten monatlichen Mindestlöhne in eine künstliche gemeinsame Währungseinheit, den Kaufkraftstandard (KKS), umgerechnet. Falls die Kaufkraftparitäten für den letzten Berichtszeitraum noch nicht verfügbar sind, werden stattdessen die KKP des Vorjahres herangezogen, und die Reihen werden aktualisiert, sobald die jüngsten KKP vorliegen.

In den Statistiken über Mindestlöhne nicht erfasste Länder

In Dänemark, Italien, Zypern, Österreich, Finnland und Schweden sowie den EFTA-Staaten Island, Norwegen und Schweiz gab es zum 1. Januar 2020 keine nationalen Mindestlöhne. In Zypern legt die Regierung Mindestlöhne für bestimmte Berufe fest. In Dänemark, Italien, Österreich, Finnland und Schweden sowie in Island, Norwegen und der Schweiz werden in bestimmten Branchen Mindestlöhne im Rahmen von Tarifverträgen festgelegt.

Median-Bruttomonatsverdienste

Grundlage für die Daten zum Median der Bruttomonatsverdienste sind die zuletzt erhobenen Daten aus der Verdienststrukturerhebung (VSE) von 2014 (die VSE wird alle vier Jahre durchgeführt). Daten zu den Median-Bruttomonatsverdiensten beziehen sich auf alle Beschäftigten (ohne Auszubildende) in Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten in allen Wirtschaftszweigen ohne die Bereiche Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (NACE Rev. 2 Abschnitt A) sowie öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (NACE Rev. 2 Abschnitt O). Der Median-Verdienst ist die Verdienststufe, die die Gesamtheit der Beschäftigten in zwei Hälften teilt: Die eine Hälfte erhält mehr, die andere weniger als den Median-Verdienst. Der Bruttomonatsverdienst bezieht sich auf die Löhne und Gehälter der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten im Berichtsmonat (im Allgemeinen Oktober 2014) vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Die Löhne und Gehälter beinhalten auch sämtliche Vergütungen für Überstunden, Schichtarbeit, Zulagen, Zuschläge, Provisionen usw. Die Bruttomonatsverdienste von Teilzeitbeschäftigten wurden in Vollzeiteinheiten umgerechnet, bevor sie wie die Verdienste von Vollzeitbeschäftigten in die Durchschnittsberechnung einbezogen wurden. Nimmt man die Teilzeitbeschäftigten aus der Berechnung der Median-Bruttomonatsverdienste aus, verändert sich das Verhältnis Mindestlöhne/Median-Verdienste in den Niederlanden um mehr als 7 Prozentpunkte (49 statt 56 %).

Daten aus Ländern außerhalb des Euroraums wurden anhand der durchschnittlichen Wechselkurse von 2014 in EUR umgerechnet. Die länderspezifische Verteilung der Wirtschaftszweige hinsichtlich der nationalen Mindestlöhne im Verhältnis zu den durchschnittlichen Monatsverdiensten ist im Anhang unter Metadaten verfügbar.

Kontext

In einigen Gründungsmitgliedstaaten wird Niedriglohnempfängern schon seit Langem ein nationaler Mindestlohn garantiert. Andere Mitgliedstaaten wie Deutschland und Irland sowie viele der Länder, die der EU seit 2004 beigetreten sind, haben dagegen erst in jüngster Zeit gesetzliche Vorschriften zum Mindestlohn erlassen; in sechs Mitgliedstaaten der EU-27 gab es zum 1. Januar 2020 keinen nationalen Mindestlohn.

In den meisten europäischen Ländern waren die letzten Jahre von relativ geringen Lohnsteigerungen geprägt (Lohnzurückhaltung), und viele Arbeitnehmervertretungen beklagten einen Rückgang der Kaufkraft und ein Absinken des allgemeinen Lebensstandards. Einige Politiker, Arbeitnehmervertreter, Interessengruppen und Kommentatoren befürworten die Idee eines „europäischen Mindestlohnes“ oder nationaler Mindestlöhne in allen EU-Mitgliedstaaten.

Die nationalen Mindestlöhne werden nicht unbedingt jedes Jahr angepasst, auch hat ihre Anpassung nicht immer eine Anhebung des Mindestlohns zur Folge; so führten in Griechenland die von der Regierung ergriffenen Sparmaßnahmen 2012 zu einem Absinken der Mindestlöhne. Damals wurde der nationale Tarifvertrag in Griechenland ausgesetzt; seitdem wird der nationale Mindestlohn von der Regierung festgelegt.

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Mindestlöhne (tps00155)
Mindestlöhne (earn_minw)
Monatliche Mindestlöhne – halbjährliche Daten (earn_mw_cur)
Monatlicher Mindestlohn als Anteil der durchschnittlichen Monatsverdienste (%) – NACE Rev. 2 (ab 2008) (earn_mw_avgr2)
Monatlicher Mindestlohn als Anteil der durchschnittlichen Monatsverdienste (%) – NACE Rev. 1.1 (1999–2009) (earn_mw_avgr1)


  • Minimum wages (ESMS metadata file — earn_minw_esms) (auf Englisch)