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NEU :
Mitteilung der Kommission über die Umsetzung der Fernabsatz-Richtlinie.
Die Mitteilung untersucht die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten. Alle interessierten Kreise waren aufgefordert worden, ihre Stellungnahmen bis zum 21. November 2006 zu übermitteln. Die Kommission stellt nun die Antworten auf die Konsultation und eine kurze Zusammenfassung dieser Antworten zur Verfügung.
Das Ziel von
Rechtsvorschriften der EG im
Bereich des Fernabsatzes
besteht darin, solche
Verbraucher, die Waren oder
Dienstleistungen unter
Rückgriff auf
Fernkommunikationsmittel
erwerben, in eine ähnliche
Position zu versetzen wie
Verbraucher, die Waren oder
Dienstleistungen in
Geschäften kaufen.
Die
Richtlinie gilt deshalb für
die meisten Verträge, die ein
Verbraucher und ein Lieferant
im Rahmen eines für den
Fernabsatz organisierten
Vertriebssystems abschließen
und sich hierbei bis nach dem
Abschluss des Vertrags nicht
persönlich begegnen.
Fernkommunikationsmittel umfassen traditionelle Mittel der Kommunikation über Entfernungen hinweg, so zum Beispiel Presseanzeigen, die von Bestellformularen begleitet werden, Katalogverkäufe, Telefon. Es schließt auch technologisch fortschrittlichere Mittel der Entfernungskommunikation ein, wie zum Beispiel Teleshopping, mobiler Telefonhandel (m-Handel) und die Verwendung des Internets (elektronischer Geschäftsverkehr).
Die Fernabsatz-Richtlinie egt die Rechte der Verbraucher fest, die Waren und Dienstleistungen im Fernabsatz in ganz Europa kaufen. Sie gilt für jeden Vertragsabschluss im Fernabsatz, der nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaats oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geschlossen wird. Die Richtlinie enthält eine Reihe grundlegender Rechtsgarantien für Verbraucher, wodurch ein höheres Verbraucherschutzniveau in der gesamten EU garantiert wird. Dazu gehören:
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Umfassende Information
rechtzeitig vor
Abschluss des
Vertrages;
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Bestätigung dieser
Informationen auf einem
dauerhaften Datenträger
(schriftlich o.ä.);
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Widerrufsrecht des
Verbrauchers innerhalb
einer Frist von sieben
Werktagen;
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Erfüllung des Vertrages
binnen 30 Tagen ab dem
Tag der Bestellung
durch den
Verbraucher;
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Schutz
vor betrügerischer
Verwendung der
Zahlungskarte des
Verbrauchers;
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Schutz
vor unbestellten Waren
oder
Dienstleistungen;
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Verbraucher können die
ihnen durch diese
Richtlinie garantierten
Rechte nicht
vertraglich
ausschließen oder auf
sie verzichten.
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Einige
Vertragstypen sind von den
Vorschriften der Richtlinie
ausgeschlossen. Diese
Ausnahmen betreffen Verträge
über Finanzdienstleistungen
sowie Verträge, die
anlässlich einer Auktion
geschlossen wurden. Verträge
über Finanzdienstleistungen
werden von der
Richtlinie
2002/65/EG über den
Fernabsatz von
Finanzdienstleistungen
geregelt.
Andere Vertragstypen sind von den Kernvorschriften der Richtlinie ausgenommen, so etwa von den Vorschriften über verständliche Informationen vor dem Erwerb des Gutes oder dem Recht, den Vertrag aufzulösen. Diese schließen Verträge über Dienstleistungen ein, welche an einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitabschnitt erbracht werden müssen, so etwa Hotelbuchungen und Buchungen von Reisen oder Konzertkarten.
Überdies
gibt es einige Ausnahmen von
dem Rücktrittsrecht. Diese
finden Anwendung, sofern der
Verbraucher und Lieferant
nichts anderes bestimmt
haben. Die Ausnahmen
betreffen beispielsweise
Güter, die nach den
Bestimmungen des Verbrauchers
gefertigt wurden, ferner
verderbliche Güter.
Die in
dieser Richtlinie
festgelegten Rechte waren bis
zum 4. Juni 2000 in die
einzelstaatlichen
Rechtssysteme umzusetzen. Die
Richtlinie erlaubt auch das
Erlassen oder Beibehalten
zusätzlicher
einzelstaatlicher
Bestimmungen, um ein höheres
Niveau des
Verbraucherschutzes zu
erreichen.
Die
Kommission arbeitet zurzeit
an einer Revision von 8
Richtlinien zum Schutz der
wirtschaftlichen Interessen
von Verbrauchern, hierin
eingeschlossen auch die
Fernabsatz Richtlinie
Bericht
der Kommission
an den Rat und das
Europäische Parlament über
Verbraucherbeschwerden
bezüglich des Fernabsatzes
und der vergleichenden
Werbung (Artikel 17 der
Richtlinie 97/7/EG zum
Fernabsatz und Artikel 2 der
Richtlinie 97/55/EG zu
vergleichender Werbung.
Richtlinie
97/7/EG des Europäischen
Parlaments und des Rats vom
20. Mai 1997 zum Schutz
der Verbraucher hinsichtlich
der Fernabsatzverträge
Brief
overview
Kompendium über das europäische Verbraucherrecht: eine vergleichende Analyse und eine Datenbank zum Besitzstand des europäischen Verbraucherrechts
Antworten auf die Konsultation über die Fernabsatz-Richtlinie (11 MB)
Zusammenfassung der Antworten auf die Konsultation über die Fernabsatz-Richtlinie
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