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23/12/2014

Kommission macht EU-Statistiken unabhängiger und zuverlässiger

Brüssel, 17. April 2012 – In einem heute von der Kommission angenommenen Vorschlag sind strengere Maßnahmen zur Sicherung der Qualität und Glaubwürdigkeit der EU-Statistiken vorgesehen. Hochwertige, zuverlässige Statistiken sind für faktengestützte Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. Der Bedarf an solchen Daten ist im Zusammenhang mit der stärkeren wirtschaftspolitischen Koordinierung, die im vergangenen Jahr in der EU vereinbart wurde, weiter angestiegen.

Der für die Statistik zuständige EU-Kommissar Algirdas Šemeta erklärte: „Wir müssen mehr denn je in der Lage sein, die Bürgerinnen und Bürger davon zu überzeugen, dass unsere Politik – insbesondere die Wirtschaftspolitik – auf hochwertige, zuverlässige Daten gestützt ist. Mit dem heutigen Vorschlag wird die Unabhängigkeit der europäischen Statistiken rechtlich festgeschrieben und sichergestellt, dass sie allerhöchsten Ansprüchen genügen.“

Zudem haben die jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen gezeigt, wie wichtig glaubwürdige Statistiken sind, um für Entscheidungen dieser Art das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Finanzmärkte sicherzustellen. Wie im sogenannten Sechserpack (siehe MEMO/11/627) vorgesehen, hat die Kommission einen Vorschlag für eine Überarbeitung der EU-Verordnung über die Statistik unterbreitet, um die Unabhängigkeit, die Zuverlässigkeit und das Qualitätsmanagement der von den Mitgliedstaaten vorgelegten und auf EU-Ebene zusammengestellten Statistiken rechtlich weiter zu stärken.

Der Vorschlag ist hauptsächlich auf zwei Bereiche ausgerichtet: (i) die Unabhängigkeit der nationalen Ämter für Statistik und insbesondere ihrer Leiter; (ii) die Mitgliedstaaten müssen „Verpflichtungen für zuverlässige Statistiken“ unterzeichnen und damit auf höchster politischer Ebene zusagen, den Verhaltenskodex für europäische Statistiken uneingeschränkt zu befolgen.

Inhalt des Vorschlags

Das Hauptaugenmerk des Vorschlags liegt auf der Unabhängigkeit der nationalen Ämter für Statistik und insbesondere ihrer Spitzen. Die Leiter dieser Behörden sind ausschließlich auf der Grundlage berufsfachlicher Kriterien (d. h. ohne jeden politischen Hintergrund) in einem völlig transparenten Verfahren zu ernennen und sollten ganz und gar eigenständig handeln können. Sie müssen in ihren Entscheidungen über die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von Statistiken und in Fragen der Verwaltung ihrer Behörde unabhängig sein. Auch die Unabhängigkeit von Eurostat als der zentralen Koordinations- und Überwachungsstelle des gesamten Europäischen Statistischen Systems wird in der überarbeiteten Rahmenregelung unterstrichen. Zudem nimmt die Kommission in den kommenden Wochen einen Beschluss über Eurostat an, in dem die institutionelle Stellung, die Rolle und die Zuständigkeiten von Eurostat innerhalb der Kommission klarer beschrieben werden und damit dessen fachliche Unabhängigkeit bestätigt wird. Auch die Verantwortlichkeit der Leiter der nationalen statistischen Ämter wird hervorgehoben; ein Jahresbericht über die statistischen Tätigkeiten und die finanzielle Lage der Einrichtung muss der zuständigen nationalen Stelle vorgelegt werden.

Ein zweiter wesentlicher Aspekt des heutigen Vorschlags liegt darin, dass die Mitgliedstaaten künftig „Verpflichtungen für zuverlässige Statistiken“ zu unterzeichnen haben. Damit sagen sie auf höchster politischer Ebene zu, den Verhaltenskodex für europäische Statistiken uneingeschränkt zu befolgen, die Unabhängigkeit der nationalen statistischen Ämter zu bewahren und nationale Qualitätssicherungsregelungen für die Statistik auszuarbeiten. Diese Selbstverpflichtungen müssen von den nationalen Regierungen unterzeichnet und von der Kommission gegengezeichnet werden. Die Einhaltung der Zusagen wird von der Kommission (Eurostat) überwacht. 

Schließlich sieht der Vorschlag eine Reihe von Bestimmungen vor, die den Zugang zu Verwaltungsdaten für die Erstellung europäischer Statistiken erweitern und sichern.  

Hintergrund

Der Verhaltenskodex für europäische Statistiken wurde 2005 vereinbart und 2011 überarbeitet. Der Kodex umfasst 15 Grundsätze nebst Indikatoren für vorbildliche Lösungen in den Bereichen institutionelles Umfeld, statistische Prozesse und statistische Produkte. Berufsfachliche Unabhängigkeit, Einsatz für Qualität, fundierte Verfahren und Relevanz der Statistiken zählen ebenfalls zu den Grundsätzen.

Der grundlegende Rechtsrahmen für die Statistik wurde 2009 modernisiert, um das Europäische Statistische System effizienter zu machen und für die Herausforderungen zu wappnen, mit denen es konfrontiert war und ist. Zu diesem Zweck wurden klare Strukturen für die Zusammenarbeit und Koordinierung sowie Verfahren zur Prioritätensetzung und Vereinfachung eingeführt.

2011 legte die Kommission als Antwort auf die wirtschaftlichen Entwicklungen, die deutlich machten, dass die Glaubwürdigkeit von Statistiken weiter gestärkt werden muss, die Mitteilung „Ein robustes Qualitätsmanagement für die europäischen Statistiken“ (KOM (2011) 211 ) vor. In dieser Mitteilung werden Möglichkeiten erörtert, wie die Funktionsweise des Europäischen Statistischen Systems gestärkt werden könnte, darunter die Idee der „Verpflichtungen für zuverlässige Statistiken“ und rechtliche Maßnahmen zur Sicherung der Unabhängigkeit der nationalen Ämter für Statistik.

Die berufsfachliche Unabhängigkeit der nationalen statistischen Ämter wurde auch in den Rechtsvorschriften für eine stärkere wirtschaftspolitische Steuerung (Sechserpack) ausdrücklich anerkannt.

Der heutige Vorschlag für eine Überarbeitung des Rechtsrahmens für die europäischen Statistiken folgt diesen Entwicklungen und ist zugleich Antwort auf sie.

Der Vorschlag wird nunmehr zur Erörterung und Annahme an den europäischen Gesetzgeber weitergeleitet.

Letzte Aktualisierung: 24/04/2013 |  Seitenanfang