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Die EU-Organe unterhalten Kontakte mit einem breiten Spektrum von Organisationen und Gruppen, die spezifische Interessen vertreten. Dies ist ein legitimes und notwendiges Element im Entscheidungsprozess, um zu gewährleisten, dass die politischen Maßnahmen der EU die tatsächlichen Bedürfnisse der Gesellschaft widerspiegeln.
Dieser Prozess muss jedoch transparent sein, um eine angemessene öffentliche Kontrolle zu ermöglichen und sicherzustellen, dass die EU-Organe gegenüber den europäischen Bürgerinnen und Bürgern rechenschaftspflichtig sind.
Je offener der Prozess verläuft, desto einfacher ist es, eine ausgewogene Vertretung zu gewährleisten und unangemessenen Druck oder bevorrechtigten Zugang bestimmter Parteien zu Informationen oder Entscheidungsträgern zu verhindern.
Daher haben das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission das Transparenzregister eingerichtet – um unsere Verpflichtung zur Offenheit hinsichtlich der Gruppen und Organisationen umzusetzen, die versuchen, Einfluss auf die Formulierung oder Umsetzung der Politik und der Rechtsvorschriften der EU zu nehmen.
Weitere Informationen darüber, was wir für die Transparenz tun, finden Sie unter Nützliche Links.
Das Transparenzregister ist eine Datenbank, in der „Interessenvertreter“ (Organisationen, Vereinigungen, Gruppen oder selbstständige Einzelpersonen) aufgeführt sind, deren Tätigkeiten darauf abzielen, Einfluss auf die EU-Politik und den Beschlussfassungsprozess zu nehmen.
Das Transparenzregister soll zeigen, wer auf EU-Ebene welche Interessen vertritt und in wessen Namen – und welche Ressourcen dafür eingesetzt werden (einschließlich finanzieller Unterstützung, Spenden, Sponsoring usw.).
Das Register umfasst:
Das Register wird von einem Sekretariat verwaltet, dem Bedienstete des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission angehören.
Video – EU-Transparenzregister
Zeittafel über die Einrichtung des Registers