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Taxation and Customs Union

Öffentliche Konsultation über ermäßigte Mehrwertsteuersätze für elektronisch erbrachte Veröffentlichungen

Titel

Öffentliche Konsultation über ermäßigte Mehrwertsteuersätze für elektronisch erbrachte Veröffentlichungen

Politikbereich(e)

Steuern

Zielgruppe(n)

Die öffentliche Konsultation zielt darauf ab, die Ansichten von Wirtschaft, Öffentlichkeit und repräsentativen Organisationen zu sammeln.

Konsultationszeitraum

25.07.2016 bis 19.09.2016

Ziel der Konsultation

  • Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, gedruckte Bücher, Zeitungen und Veröffentlichungen zu einem ermäßigten Satz (mindestens 5%) zu besteuern. Manche Mitgliedstaaten wurde die Anwendung eines Mehrwertsteuersatzes niedriger als 5% (stark ermäßigten Sätze) gewährt, einschließlich Steuerbefreiungen mit Recht auf Vorsteuerabzugauf der vorhergehenden Stufe (sogenannter Nullsatz) auf bestimmten gedruckten Veröffentlichungen. Auf der anderen Seite müssen digitale Veröffentlichungen, die elektronisch erbracht werden, mit dem normalen Mehrwertsteuersatz besteuert werden.
  • Eine Harmonisierung der Mehrwertsteuersätze für elektronisch erbrachte Dienstleistungen, insbesondere für elektronisch erbrachte Veröffentlichungen, war bis zum Jahr 2015 erforderlich. Seit dem Inkrafttreten der neuen Regeln zum Ort der Leistung zum 1. Januar 2015 wird die Mehrwertsteuer auf alle Telekommunikationsdienste, Rundfunk und elektronische Dienste in dem Land erhoben, wo der Kunde und nicht, wo der Leistungserbringer ansässig ist. Die Leistungserbringer können daher nicht mehr davon profitieren, indem sie in dem Mitgliedstaat mit den niedrigsten Mehrwertsteuersätzen ansässig sind.
  • Während die Unterschiede zwischen gedruckten und elektronisch erbrachten Veröffentlichungen im Hinblick auf das Format anerkannt werden, bieten sie die gleichen Leseinhalte für die Verbraucher und das Mehrwertsteuersystem muss mit den Herausforderungen der heutigen digitalen Wirtschaft mithalten können.
  • Diese Probleme sorgfältig betrachtend hat sich die Kommission in ihrem Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer 2016 (KOM (2016) 148 endg.) dazu bekannt, dass sie im Jahr 2016 einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen wird, um den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die derzeit geltenden Mehrwertsteuersätze auf gedruckte Veröffentlichungen auch auf elektronisch erbrachten Publikationen anzuwenden.

Das Ziel der Konsultation ist, die Standpunkte zu folgenden Punkten zu sammeln:
1. Die Verpflichtung der Kommission in ihrem Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer 2016:
(a) den Mitgliedstaaten die Anwendung ermäßigter Sätze für elektronisch erbrachte Veröffentlichungen zu genehmigen.
(b) den Mitgliedstaaten die Anwendung stark ermäßigter Sätze und Nullsätze für elektronisch erbrachte Veröffentlichungen zu genehmigen.
2. Die Definition und Abgrenzung von elektronisch erbrachten Veröffentlichungen
3. Die möglichen Auswirkungen von ermäßigten Sätzen für elektronisch erbrachte Veröffentlichungen

Einreichen eines Beitrags

Die Teilnehmer der Konsultation können einen Online-Fragebogen über die EU-Umfrage Applikation abrufen, die unter folgendem Link verfügbar ist. Die Antworten werden über diese Applikation eingereicht.

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Fragebogen

Kontaktdaten

Zuständige Dienststelle

Generaldirektion Steuern und Zollunion
MwSt. - Referat TAXUD/C1

E-mail

TAXUD-C1-SECTOR-Datec [dot] europa [dot] eu (TAXUD-C1-SECTOR-D[at]ec[dot]europa[dot]eu)

Postanschrift

Europäische Kommission
Generaldirektion für Steuern und Zollunion
Mehrwertsteuer – Referat TAXUD/C1
Rue Joseph II 79 , Büro J79 05/065
1049 Brüssel
Belgien

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Ergebnisse der Konsultation und nächste Schritte

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