Titel |
Öffentliche Konsultation über das endgültige Mehrwertsteuersystem für den grenzüberschreitenden EU-Handel (B2B-Lieferungen von Gegenständen) |
Politikbereiche |
Steuern |
Zielgruppen |
Mit dieser öffentlichen Konsultation sollen die Ansichten von Unternehmen, der Öffentlichkeit und repräsentativer Organisationen eingeholt werden. |
Konsultationszeitraum |
Vom 20.12.2016 bis 20.03.2017 |
Hintergrund der Konsultation |
Die Kommission hat am 7. April 2016 einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer angenommen, der den Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum ebnen soll. Der Aktionsplan enthält klare Leitvorgaben auf dem Weg zu einem robusten, einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum im Hinblick auf die endgültige Mehrwertsteuerregelung für grenzüberschreitende Lieferungen. Im Hinblick auf diese Reform sind andere Gesichtspunkte der Mehrwertsteuer zu prüfen, wie die bestehenden Sonderregeln für kleine Unternehmen (KMU) und die Mehrwertsteuersätze, die von den Mitgliedstaaten angewendet werden können. Deshalb zeigt der Aktionsplan Maßnahmen zur Anpassung des Mehrwertsteuersystems an die Bedürfnisse der KMU auf und schlägt politische Optionen für eine Modernisierung der EU-Vorschriften für Mehrwertsteuersätze vor.
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Ziel der Konsultation |
(i) derzeitige Situation für EU-interne Lieferungen von Gegenständen an einen Steuerpflichtigen (B2B), Die Ergebnisse werden für die vorbereitenden Arbeiten zur Gesetzesinitiative zum endgültigen Mehrwertsteuersystem verwendet. |
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Die Befragten erhalten über die Anwendung EU-Survey einen Online-Fragebogen, der über den unten stehenden Link abrufbar ist. Antworten können nur über diese Anwendung eingereicht werden. | ||
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Kontaktdaten | ||
Zuständiger Dienst | Generaldirektion für Steuern und Zollunion | |
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Postanschrift | Europäische Kommission | |
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Im Interesse der Transparenz sind Organisationen gehalten, bestimmte Informationen über sich öffentlich zu machen, indem sie sich beim Transparenz-Register der Interessenvertreter anmelden, und ferner den dafür geltenden Verhaltenskodex anerkennen. Ist eine Organisation nicht in dieses Register eingetragen, wird ihr Beitrag getrennt von denjenigen der registrierten Organisationen veröffentlicht. | ||
Ergebnisse der Konsultation und folgende Schritte | ||
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