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Links zu den Finanzministerien und/oder Steuerverwaltungen der einzelnen Mitgliedstaaten
Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS)Aktueller Stand | Überprüfung der Gültigkeit von Mehrwertsteuernummern |
Steuer-Information und Kommunikation (TIC) | - Nationale Vorschriften für die Rechnungsstellung - MwSt.-Sätze in den EU-Ländern - Nationale MwSt.-Erstattungscodes und -Eigenschaften |
Kleine einzige Anlaufstelle (Mini One Stop Shop – MOSS) | Nationale Vorschriften, die in den Mitgliedstaaten für die Inanspruchnahme der kleinen einzigen Anlaufstelle anwendbar sind |
Steuern in Europa | Grundlegende Informationen zu Steuern, einschließlich Mehrwertsteuer, in den einzelnen EU-Ländern |
Vademecum der Mehrwertsteuererstattungen an EU-Unternehmen Informationen zu den Vorschriften zu Mehrwertsteuererstattungen an EU-Unternehmen in den einzelnen EU-Ländern | Vademecum der Mehrwertsteuererstattungen an Nicht-EU-Unternehmen Informationen zu den Vorschriften zu Mehrwertsteuererstattungen an Nicht-EU-Unternehmen in den einzelnen EU-Ländern |
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Mehrwertsteuersätze Letzte Aktualisierung: 01.07.2019 | Mehrwertsteuersätze in den Mitgliedstaaten der EU |
Von den Mitgliedstaaten angewendete Schwellenwerte | Schwellenwerte
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Ausgleich-Prozentsätze unter der Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger | Ausgleich-Prozentsätze unter der Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger in den Mitgliedstaaten der EU |
Kurzbezeichnungen der einzelnen EU-Länder und ihrer Währungen Wird regelmäßig aktualisiert | Kurzbezeichnungen der einzelnen EU-Länder und ihrer Währungen. |
Format und Struktur der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer | Format der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer in den einzelnen EU-Ländern (siehe Frage 11) |
Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer in den Landessprachen der EU-Länder Letzte Aktualisierung: 01.04.2014 | Bezeichnung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer in den einzelnen EU-Ländern |
Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern werden ausschließlich durch die Steuerverwaltungen erteilt.
Die EU-Kommission wurde darauf aufmerksam gemacht, dass Unternehmen in verschiedenen EU-Ländern Angebote zur Erlangung einer gültigen Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer gegen Vorauszahlung erhalten haben. Diese Angebote erwecken den Anschein eines offiziellen EU-Dokuments.
Die Europäische Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Steuerverwaltungen das Recht auf Erteilung einer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer haben. Wenn Sie unaufgefordert verdächtige Nachrichten über die Erlangung einer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Steuerverwaltung.
Informationen über die Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke finden Sie für alle EU-Länder im „Vademecum zu den Mehrwertsteuerpflichten“.