Die EU-Rechtsvorschriften über Verbrauchsteuern auf Alkohol umfassen:
Auch Alkohol und alkoholische Getränke unterliegen den EU-rechtlichen gemeinsamen Bestimmungen für verbrauchsteuerpflichtige Waren.
Die Verbrauchsteuern auf Alkohol sind im Wesentlichen durch zwei Rechtsakte reguliert.
In der Richtlinie 92/83/EWG über Verbrauchsteuern wird Folgendes festgelegt:
Darüber hinaus enthält die Richtlinie Sondervorschriften etwa zu ermäßigten Steuersätzen für kleine Brauereien und Brennereien sowie für bestimmte Erzeugnisse und Regionen.
Am 29. Juli 2020 hat der Rat eine Reihe neuer Regeln zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke angenommen, die ab 1. Januar 2022 gelten werden. (Richtlinie 2020/1151)
In der Richtlinie 92/84/EWG sind für jede Kategorie alkoholischer Getränke Mindestsätze sowie ermäßigte Sätze für bestimmte griechische, italienische und portugiesische Regionen festgelegt.
Die EU-Rechtsvorschriften geben lediglich harmonisierte Mindeststeuersätze vor.
Es steht den Mitgliedsländern also frei, nach ihren jeweiligen nationalen Gegebenheiten Verbrauchsteuersätze oberhalb dieser Mindestsätze festzulegen.
Verbrauchsteuerpflichtige Waren und Mindeststeuersätze
Verbrauchsteuer-Produktcode | Steuersatz berechnet je: | Mindestsatz: |
Bier | hl/Grad Plato | 0,748 Euro 1,87 Euro |
Wein | hl des Erzeugnisses | 0 Euro |
Zwischenerzeugnisse | hl des Erzeugnisses | 45 Euro |
Spirituosen | hl reiner Alkohol | 550 Euro |
Für bestimmte Produkte in einigen Mitgliedsländern gelten besondere Rechtsvorschriften: