Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 25/09/2017

Fortschritte bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte: Kommission setzt sich weiter für faire und berechenbare Arbeitsverträge ein

Die Europäische Kommission hat erneut Gespräche mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auf EU-Ebene über die Modernisierung der Arbeitsverträge aufgenommen mit dem Ziel, diese Verträge für alle Arten von Arbeitnehmern fairer und berechenbarer zu machen.

Mit dieser Initiative will die Kommission die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte weiter voranbringen und für eine stärkere Konvergenz der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Schaffung besserer Arbeits- und Lebensbedingungen sorgen.

Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, fügte hinzu: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch darauf, bei der Einstellung schriftlich über ihre Rechte und Pflichten informiert zu werden. Millionen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit atypischen Arbeitsverträgen haben aber keine Gewissheit über ihre Rechte. Ich möchte, dass die grundlegenden Rechtsvorschriften eindeutig für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gesamten EU gelten, und zwar unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus - ob sie nun für eine IT-Plattform arbeiten oder Pakete zustellen. Die Gewährleistung von faireren und berechenbareren Arbeitsverträgen ist die Grundlage für angemessene Arbeitsbedingungen in der gesamten EU. Das streben wir mit der europäischen Säule sozialer Rechte an, die – wie ich hoffe – auf dem Gipfeltreffen für faire Arbeitsplätze und Wachstum in Göteborg am 17. November auf höchster politischer Ebene proklamiert wird.

Die Kommission möchte den Geltungsbereich der aktuellen Fassung der Richtlinie über Arbeitsverträge (sogenannte Richtlinie über schriftliche Erklärungen) auf neue Formen der Beschäftigung wie etwa Arbeit auf Abruf, Arbeit auf der Grundlage von Gutscheinsystemen oder Plattform-Arbeit ausweiten, sodass alle ohne Ausnahme erfasst werden. Die derzeit geltenden Rechtsvorschriften sollten auch modernisiert werden, um sie der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in den letzten Jahrzehnten anzupassen.

Die Sozialpartner haben bis zum 3. November 2017 Gelegenheit zum Meinungsaustausch über die geplanten Aktualisierungen des EU-Arbeitsvertragsrechts. Die Kommission beabsichtigt, bis zum Ende des Jahres einen Legislativvorschlag vorzulegen.

KONSULTATIONSPAPIER: Zweite Phase der Konsultation der Sozialpartner gemäß Artikel 154 AEUV zu einer eventuellen Überarbeitung der Richtlinie über schriftliche Erklärungen (Richtlinie 91/533/EWG) im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte

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