Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 18/11/2015

Neubeginn für berufstätige Eltern und Betreuungspersonen: Kommission startet öffentliche Anhörung zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Die Europäische Kommission hat heute eine öffentliche Anhörung zum Thema „Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und Abbau von Hindernissen für die Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen“ gestartet und leistet dadurch einen Beitrag zur Erreichung des Kernziels im Bereich Beschäftigung im Rahmen der Strategie Europa 2020.

Schwangere Frau mit Baby bei der Arbeit am Computer

Die Anhörung folgt auf die Zurückziehung des Vorschlags der Kommission aus dem Jahr 2008 zur Änderung der Mutterschutzrichtlinie von 1992. Die Kommission beabsichtigt, den zurückgezogenen Vorschlag in ihrem Arbeitsprogramm 2016 durch eine „Neubeginn“-Initiative zu ersetzen. Ziel dieser neuen Initiative ist es:

  • die geringe Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen durch die Verbesserung des aktuellen rechtlichen und politischen Rahmens der EU anzugehen;
  • berufstätigen Eltern und Personen mit betreuungsbedürftigen Angehörigen die Möglichkeit zu geben, Beruf und Betreuungspflichten besser miteinander zu vereinbaren;
  • eine bessere Aufteilung von Betreuungsaufgaben zwischen Frauen und Männern zu ermöglichen und
  • die Gleichbehandlung der Geschlechter zu verbessern.

Am 11. November 2015 wurde eine Anhörung der EU-Sozialpartnerorganisationen zu möglichen Verbesserungen der Rechtsvorschriften zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gestartet.

Das Konsultationspapier gibt einen Überblick über die wichtigsten Herausforderungen, denen sich Eltern und Betreuungspersonen bei der Vereinbarung von Beruf und Privatleben gegenübersehen, und enthält ferner eine Bestandsaufnahme der bereits bestehenden Maßnahmen auf EU-Ebene. Parallel zur Anhörung der Sozialpartnerorganisationen zu legislativen Maßnahmen lädt die heute gestartete Anhörung die Öffentlichkeit dazu ein, Feedback zu den Herausforderungen und zu möglichen politischen Maßnahmen auf EU-Ebene zu geben.

Solche Maßnahmen könnten folgendes umfassen:

  • politische Leitlinien;
  • Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen;
  • verstärkte Überwachung im Rahmen des Europäischen Semesters;
  • verstärkte finanzielle Unterstützung auf EU-Ebene.

Die Online-Konsultation steht bis 17. Februar 2016 offen.

Seite weiterempfehlen