Beschäftigung, Soziales und Integration

Finanzierung

Über die folgenden Programme finanziert die Europäische Kommission Projekte in den Bereichen Beschäftigung, Soziales und soziale Inklusion:

Europäischer Sozialfonds+ (ESF+)

Der Europäische Sozialfonds zielt darauf ab, Berufsqualifikationen und Beschäftigungsaussichten zu verbessern. Öffentliche und private Organisationen können sich bei den ESF+-Verwaltungsbehörden in ihrem Land um eine Förderung bewerben. Die Europäische Kommission setzt Finanzierungsschwerpunkte, ist aber nicht unmittelbar an der Auswahl von Projekten beteiligt.

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Der ESF+ in Ihrem Land

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) unterstützt Arbeitnehmer, die aufgrund von Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge arbeitslos geworden sind, bei der Arbeitssuche. Von Entlassungen betroffene Einzelpersonen oder Unternehmen, die sich für eine Finanzierung bewerben möchten, wenden sich an die zuständige nationale Behörde.

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Finanzierung im Zeitraum 2021 bis 2027

Die Kommission hat Vorschläge für einen vereinfachten und stärker integrierten Europäischen Sozialfonds (ESF+) und einen überarbeiteten Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) vorgelegt. Sie sind Teil eines Pakets mit Legislativvorschlägen zum mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für 2021–2027, der am 2. Mai 2018 angenommen wurde. Die Vorschläge werden derzeit vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU geprüft.

EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI)

Das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) ist ein von der Europäischen Kommission verwaltetes Finanzierungsinstrument auf EU-Ebene zur Förderung der Beschäftigung, Sozialpolitik und Arbeitskräftemobilität in der EU. Förderfähige Einrichtungen müssen an Ausschreibungen und/oder einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen.

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Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD)

Der FEAD fördert Maßnahmen der Mitgliedsländer zur materiellen Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen. Die nationalen Behörden wählen auf der Grundlage ihrer von der Kommission für den Zeitraum 2014 bis 2020 genehmigten Programme Partnerorganisationen zur Erbringung der Hilfe.

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Befugnisse der Kommission: sozialer Dialog und andere besondere Zuständigkeiten

Die Kommission unterstützt Projekte im Bereich des sozialen Dialogs und der Arbeitsbeziehungen im Rahmen der besonderen Zuständigkeiten, die ihr mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) übertragen wurden.

In diesem Zusammenhang organisiert sie besondere Ausschreibungen und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen in folgenden Bereichen:

  • Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und Maßnahmen für Migranten
  • Sozialpolitik, einschließlich sozialer Dialog zur Unterstützung von Maßnahmen der europäischen Sozialpartner zur Förderung des sozialen Dialogs und zur Einigung auf gemeinsame Maßnahmen, darunter Kapazitätsaufbau und Analysetätigkeiten im Bereich der Arbeitsbeziehungen
  • Analysen und Studien zur sozialen Situation, zu Demografien und zur Familie für eine bessere Politikgestaltung in den Mitgliedstaaten
  • Informations- und Schulungsmaßnahmen für Arbeitnehmerorganisationen sowie grenzüberschreitender Austausch von Informationen und bewährten Verfahren in Themen, die für den sozialen Dialog auf Unternehmensebene relevant sind

Arbeitsprogramme

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Finanzierungsmöglichkeiten

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