Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 13/12/2016

Modernisierung der Koordinierung der Sozialsysteme – im Vorschlag der Kommission geht es um mehr Gerechtigkeit

Die Europäische Kommission legt heute eine überarbeitete Fassung der EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vor.

Dieser Vorschlag ist Teil des Arbeitsprogramms der Kommission für 2016 und der Bemühungen der Kommission,

  • Arbeitskräften die Mobilität zu erleichtern,
  • einen Ansatz zu finden, bei dem sowohl die mobilen Personen als auch die Steuerzahler/innen fair behandelt werden, und
  • bessere Instrumente für die Zusammenarbeit zwischen den mitgliedstaatlichen Behörden zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Vorschlag werden die derzeit geltenden Vorschriften modernisiert, um zu gewährleisten, dass sie gerecht, klar und leichter durchzusetzen sind.

Der freie Personenverkehr wäre ohne EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit nicht möglich. Diese Vorschriften garantieren, dass niemand, der in einen anderen Mitgliedstaat zieht, seinen Sozialschutz verliert. Die Koordinierungsregeln gibt es seit 1959 und sie werden regelmäßig modernisiert, damit sie ihren Zweck erfüllen und der sozialen und wirtschaftlichen Realität in der EU entsprechen.

Die heute vorgeschlagene Aktualisierung ist Ausdruck des politischen Engagements der derzeitigen Kommission für eine faire Arbeitskräftemobilität. Es ist ein ausgewogener Vorschlag,

  • der es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern leichter macht,
  • ihr Freizügigkeitsrecht zu nutzen, der ihre Rechte schützt und gleichzeitig die Instrumente stärkt, mit denen die nationalen Behörden das Risiko von Missbrauch und Betrug bekämpfen.
  • Er stellt eine engere Verbindung zwischen den Orten her, an denen Beiträge entrichtet und Leistungen beantragt werden, und sorgt für eine gerechtere Verteilung der finanziellen Belastung zwischen den Mitgliedstaaten.

Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen erklärte: „Die Freizügigkeit ist ein Grundrecht der Union, das die Bürgerinnen und Bürger sehr schätzen. Sie bietet Erwerbstätigen, Arbeitgebern und der Wirtschaft insgesamt Vorteile und hilft Fach- und Arbeitskräftemangel abzubauen.Wir brauchen die Arbeitskräftemobilität, um wieder für Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu sorgen. Die Mobilität muss jedoch auf klaren, fairen und durchsetzbaren Regeln beruhen. Und darum geht es in unserem Vorschlag zur Modernisierung der EU-Vorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit: Die Freizügigkeit wird gewahrt, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden geschützt und gleichzeitig die Instrumente gegen potenziellen Missbrauch gestärkt.“

Mit dem Vorschlag werden die EU-Vorschriften in folgenden vier Bereichen aktualisiert:

Arbeitslosenleistungen

  • Arbeitssuchende können ihre Arbeitslosenleistungen für mindestens sechs Monate exportieren – derzeit sind es drei Monate. Dies gibt ihnen bessere Chancen auf einen Arbeitsplatz und trägt dazu bei, die EU-weite Arbeitslosigkeit und die Diskrepanz zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage abzubauen.
  • Für Grenzgänger/innen (Personen, die in einem Land leben, in einem anderen Land arbeiten und mindestens einmal pro Woche nach Hause fahren) wird der Mitgliedstaat, in dem sie in den letzten 12 Monaten gearbeitet haben, für die Erbringung der Arbeitslosenleistungen zuständig. Dies spiegelt den Grundsatz wider, dass der Mitgliedstaat, der die Beiträge erhalten hat, auch die Leistungen zahlen soll.
  • Die Mitgliedstaaten können verfügen, dass eine Person, bevor sie arbeitslos wurde, mindestens drei Monate in ihrem Hoheitsgebiet gearbeitet haben muss, damit sie sich zur Beantragung von Arbeitslosenleistungen auf davor in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erwerbszeiten berufen kann.

Pflegeleistungen

Mit dem neuen Vorschlag wird geklärt, was Pflegeleistungen sind und wo mobile Bürger/innen solche Leistungen beantragen können. Damit soll einer aufgrund der Bevölkerungsalterung wachsenden Gruppe von Personen mit Pflegebedarf mehr Rechtsklarheit geboten werden.

Zugang nicht erwerbstätiger Personen zu Sozialleistungen

Ausgehend von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union wird im Vorschlag geklärt, dass die Mitgliedstaaten beschließen können, mobilen Personen, die nicht erwerbstätig sind – die also weder arbeiten, noch aktiv Arbeit suchen und sich nicht legal im betreffenden Mitgliedstaat aufhalten – keine Sozialleistungen zu gewähren. Nicht erwerbstätige Bürger/innen dürfen sich nur dann legal in einem Mitgliedstaat aufhalten, wenn sie über ausreichende Existenzmittel verfügen und umfassend krankenversichert sind.

Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für entsandte Arbeitnehmer/innen

Die Kommission schlägt vor, die Verwaltungsvorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für entsandte Arbeitnehmer/innen zu stärken. Sie möchte sicherstellen, dass die nationalen Behörden über die richtigen Instrumente verfügen, um den Sozialversicherungsstatus dieser Arbeitnehmer/innen zu überprüfen, und sie legt klarere Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen den mitgliedstaatlichen Behörden fest, um möglichen unfairen Praktiken und Missbrauch einen Riegel vorzuschieben.

Der Vorschlag bewirkt keine Änderung der bestehenden Regelungen für den Export von Leistungen für Kinder. Es ist nicht vorgesehen, die Leistungen für Kinder an einen Index zu binden: Das Land der Erwerbstätigkeit des Elternteils (der Eltern) ist auch weiterhin für die Zahlung der Kinderbeihilfe zuständig und dieser Betrag kann nicht angepasst werden, wenn das Kind woanders lebt. Innerhalb der EU werden weniger als 1 % der Leistungen für Kinder von einem Mitgliedstaat in einen anderen exportiert.

Insgesamt bedeuten die vorgeschlagenen Änderungen

  • mehr Transparenz,
  • Rechtssicherheit
  • Gerechtigkeit

für mobile Bürger/innen sowie für Behörden, Arbeitgeber und Steuerzahler/innen. Das Recht auf Freizügigkeit kann leichter ausgeübt werden und gleichzeitig erhalten die Mitgliedstaaten bessere Instrumente, um Missbrauch zu verhindern.

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