Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 10/04/2019

Vorbereitung auf den No-Deal-Brexit: Kommission zieht Bilanz der Vorbereitungen und gibt praktische Leitlinien für einen koordinierten EU-Ansatz

Vor der heutigen Tagung des Europäischen Rates (Artikel 50) hat die Europäische Kommission eine Bilanz der intensiven Vorbereitungen der Europäischen Union auf einen No-Deal-Brexit gezogen und in fünf Bereichen praktische Leitlinien für die Mitgliedstaaten erstellt.

Dabei handelt es sich um:

  • Aufenthaltsrechte und Sozialversicherungsansprüche der Bürger
  • Datenschutz
  • Arzneimittel und Medizinprodukte
  • polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
  • sowie Fischerei.

Ziel der heutigen Leitlinien ist es, die reibungslose praktische Umsetzung von Notfallmaßnahmen auf EU- und auf nationaler Ebene sicherzustellen, wenn das Vereinigte Königreich die EU ohne ein Abkommen verlassen sollte, ­und in einer solchen No-Deal-Phase für ein koordiniertes Vorgehen zu sorgen. Ein No-Deal-Austritt hat Störungen zur Folge und ist nicht wünschenswert, doch die EU ist voll und ganz darauf vorbereitet.

Wie von Präsident Juncker im Europäischen Parlament am 3. April 2019 dargelegt, sollte das Vereinigte Königreich im Falle eines No-Deal-Szenarios als Vorbedingung folgende drei wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit der Trennung von der EU angehen, bevor die EU Gespräche über die künftigen Beziehungen in Erwägung ziehen kann:

  • Schutz und Wahrung der Rechte der Bürger, die vor dem Brexit ihr Recht auf Freizügigkeit genutzt haben
  • Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen, die das Vereinigte Königreich als Mitgliedstaat eingegangen ist
  • und Achtung von Wortlaut und Geist des Karfreitagsabkommens und Wahrung des Friedens in Nordirland sowie Erhaltung der Integrität des Binnenmarkts.

Aufenthaltsrechte und Sozialversicherungsansprüche der Bürger

Die Europäische Kommission hat stets deutlich gemacht, dass der Schutz der Rechte der Bürger des Vereinigten Königreichs in der EU bei einem No-Deal-Szenario Priorität genießt und dass die Mitgliedstaaten im Hinblick auf deren Rechte großzügig vorgehen sollten. Es wird erwartet, dass das Vereinigte Königreich diese Haltung erwidert.

Die Mitgliedstaaten der EU-27 haben nationale Notfallmaßnahmen ausgearbeitet, damit Bürger des Vereinigten Königreichs, die sich rechtmäßig in der EU-27 aufhalten, unmittelbar nach einem No-Deal-Brexit weiterhin rechtmäßig in der EU bleiben können. Die heutigen Leitlinien bieten einen Überblick über die Notfallmaßnahmen der EU, insbesondere die Verordnung zur Einführung von Notfallmaßnahmen im Bereich der Koordinierung der sozialen Sicherheit.

No-Deal-Szenario

In einem No-Deal-Szenario wird das Vereinigte Königreich ohne Übergangsregelungen zu einem Drittland. Das gesamte Primär- und Sekundärrecht der EU wird für das Vereinigte Königreich ab dem Austrittszeitpunkt nicht mehr gelten. Einen Übergangszeitraum, wie er im Austrittsabkommen vorgesehen ist, wird es nicht geben. Dies wird natürlich für Bürger und Unternehmen erhebliche Beeinträchtigungen mit sich bringen.

Bürger des Vereinigten Königreichs wären keine Bürger der Europäischen Union mehr. Bei der Einreise in die Europäische Union wären sie zusätzlichen Kontrollen unterworfen. Auch hierzu wurden von den Mitgliedstaaten in Häfen und Flughäfen umfangreiche Vorbereitungen unternommen, um sicherzustellen, dass diese Kontrollen so effizient wie möglich vorgenommen werden; sie können aber gleichwohl zu Verzögerungen führen. 

Vorbereitung der EU auf einen No-Deal-Brexit und Notfallvorsorge

Die Europäische Kommission bereitet sich seit Dezember 2017 auf ein No-Deal-Szenario vor. Bislang hat die Kommission 19 Rechtsakte vorgeschlagen. Das Europäische Parlament und der Rat haben 18 davon angenommen oder ihnen zugestimmt.

Finanzielle Unterstützung

Die Auswirkungen eines No-Deal-Brexits werden zwar in der gesamten Europäischen Union spürbar sein, doch einige Regionen und Wirtschaftssektoren werden natürlich stärker betroffen sein als andere. Die Kommission hat untersucht, wie die derzeitigen Fonds und Programme der EU mobilisiert werden könnten, wenn es zu einem No-Deal-Brexit kommt oder falls das Vereinigte Königreich seinen finanziellen Verpflichtungen gemäß der Übergangsverordnung für den EU-Haushaltsplan nicht nachkommt.

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