EU-Mikrofinanzierungsförderung
Im Jahr 2010 war das Mikrofinanzierungsinstrument PROGRESS eingerichtet worden, um den Zugang zu Mikrokrediten – das sind Darlehen unter 25 000 Euro – zur Gründung oder zum Ausbau eines Kleinunternehmens zu erleichtern. Inzwischen erfolgt diese Mikrofinanzierungsförderung über das Programm EaSI.
Das Programm EaSI finanziert Unternehmerinnen und Unternehmer nicht direkt, sondern ermöglicht ausgewählten Mikrokreditgebern in der EU, mehr Darlehen zu gewähren, indem es Bürgschaften übernimmt und damit das Verlustrisiko der Kreditgeber teilweise deckt. Darüber hinaus gewährt die Europäische Kommission Unterstützung für den Aufbau der Kapazität ausgewählter Mikrokreditgeber.
Bei den Mikrokreditgebern kann es sich um private oder öffentliche Banken, um andere finanzielle Einrichtungen oder um Einrichtungen ohne Erwerbszweck handeln.
Der einzelne Mikrokreditgeber entscheidet über die Bedingungen seiner Darlehen (Betrag, Laufzeit, Zinssatz, Gebühren, zeitlicher Ablauf).
Komme ich für einen Mikrokredit in Betracht?
Ja, falls Sie
- selbstständig werden wollen oder ein Kleinstunternehmen (mit weniger als zehn Arbeitnehmern), insbesondere ein Sozialunternehmen, gründen oder ausbauen wollen,
- arbeitslos sind,
- eine Zeit lang nicht erwerbstätig waren,
- Schwierigkeiten haben, um einen gängigen Kredit zu erhalten (weil sie eine Frau sind, für zu jung oder zu alt befunden werden, zu einer Minderheitengruppe gehören, behindert sind usw.)
Wie beantrage ich einen Kredit?
Erkunden Sie ob es schon Mikrokreditgeber in Ihrem Land gibt. Diese können Sie über Auflagen und Vorgehensweisen informieren, und nehmen Ihren Mikrokreditantrag entgegen.
Mikrokreditgeber im Rahmen des Mikrofinanzierungsinstruments PROGRESS werden
Das Mikrofinanzierungsinstrument PROGRESS wird von der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank unterstützt und vom Europäischen Investitionsfonds verwaltet.