Beschäftigung, Soziales und Integration

Rechte am Arbeitsplatz

© Yuttana Studio / Adobe Stock

Alle Arbeitnehmer in der EU besitzen bestimmte Mindestrechte in Bezug auf

  • Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz: allgemeine Rechte und Pflichten, Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, besondere Risiken und besonders gefährdete Arbeitnehmer
  • Chancengleichheit für Frauen und Männer: Gleichbehandlung am Arbeitsplatz, Schwangerschaft, Mutterschaftsurlaub, Elternurlaub
  • Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung
  • Arbeitsrecht: Teilzeitarbeit, befristete Verträge, Arbeitszeit, Jugendliche am Arbeitsplatz, Information und Anhörung der Arbeitnehmer

Die EU-Länder müssen dafür Sorge tragen, dass ihre innerstaatlichen Gesetze diese in den arbeitsrechtsrechtlichen Vorschriften der EU (Richtlinien) verankerten Rechte schützen.

Falls Sie sich in Ihren Rechten verletzt fühlen, wenden Sie sich in erster Linie an ein Arbeitsaufsichtsamt, ein Arbeitsgericht oder eine andere zuständige Stelle in Ihrem Land.

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