Beschäftigung, Soziales und Integration

Rumänien - Familienbeihilfe

Dieses Kapitel bietet Ihnen Informationen über Sozialleistungen für Familien mit geringem Einkommen, für die Unterstützung der Familie in der Kindererziehung und Kinderpflege.

Die folgende Leistung wird beschrieben: Familienbeihilfe (alocație pentru susținerea familiei).

Wann kann ich Leistungen beantragen?

Familienbeihilfe (alocație pentru susținerea familiei)

Die Familienbeihilfe ist eine Sozialleistung zur Unterstützung der Familien mit geringem Einkommen, die Kinder unter 18 Jahren erziehen.

Diese Beihilfe ergänzt das Familieneinkommen und sorgt für die Verbesserung der Bedingungen für die Erziehung, Pflege und Ausbildung der Kinder, die dadurch zum Besuch von Schulen motiviert werden sollen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um die Familienbeihilfe zu erhalten, müssen Familien oder Alleinerziehende folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihren Wohnsitz in Rumänien haben;
  • Mit dem Kind/den Kindern, das/die sie erziehen, zusammenwohnen;
  • Das Kind/die Kinder muss/müssen ohne Unterbrechungen eine Schule besuchen und eine Note von mindestens acht (von 10) im Verhalten haben;
  • Das monatliche Durchschnittseinkommen pro Familienmitglied darf maximal 1,06 des sozialen Referenzindikators, d.h. 557 RON pro Monat betragen.

Welche Ansprüche habe ich und wo kann ich die Leistungen beantragen?

Der Betrag der Familienbeihilfe wird auf der Grundlage des sozialen Referenzindikators (SRI), des Nettodurchschnittseinkommens jedes Familienangehörigen und der Anzahl der Familienangehörigen berechnet. Der SRI wird in regelmäßigen Abständen von der Regierung festgelegt und beträgt am 1. Januar 2023 525,50 RON.

Um Beihilfe zu erhalten, müssen die Eltern bei der Gemeindeverwaltung einen entsprechenden Antrag stellen, dem eine eidesstattliche Erklärung und die Unterlagen bezüglich der Familienangehörigen und ihres Einkommens beigefügt werden und, gegebenenfalls, Unterlagen über den Schulbesuch der zu erziehenden Kinder.

Der Betrag der Familienbeihilfe für Familien mit Nettoeinkommen unter 0,40 SRI (210,20 RON pro Monat) pro Familienangehörigen beläuft sich auf:

Kinderzahl

Leistungsbetrag

1

0,1640 SRI (87 RON)

2

0,3280 SRI (173 RON)

3

0,4920 SRI (259 RON)

4 oder mehr

0,6560 SRI (345 RON)

Der Betrag der Familienbeihilfe für Familien mit Nettoeinkommen zwischen 0,40 SRI (210,20 RON pro Monat) und 1,06 SRI (557 RON pro Monat) pro Familienangehörigen beläuft sich auf:

Kinderzahl

Leistungsbetrag

1

0,1500 SRI (79 RON)

2

0,3000 SRI (158 RON)

3

0,4500 SRI (237 RON)

4 oder mehr

0,6000 SRI (316 RON)

Der Betrag der Beihilfe für Alleinerziehende mit Nettoeinkommen unter 0,40 SRI (210,20 RON pro Monat) beläuft sich auf:

Kinderzahl

Leistungsbetrag

1

0,214 SRI (113 RON)

2

0,428 SRI (225 RON)

3

0,642 SRI (338 RON)

4 oder mehr

0,856 SRI (450 RON)

Der Betrag der Familienbeihilfe für Alleinerziehende mit Nettoeinkommen zwischen 0,40 SRI (210,20 RON pro Monat) und 1,06 SRI (557 RON pro Monat) pro Familienangehörigen beläuft sich auf:

Kinderzahl

Leistungsbetrag

1

0,204 SRI (108 RON)

2

0,408 SRI (215 RON)

3

0,612 SRI (322 RON)

4 oder mehr

0,816 SRI (429 RON)

Fachsprache übersetzt

  • Sozialer Referenzindikator (SRI): Der Betrag in Lei, der als Grundlage für die Bemessung verschiedener Sozialleistungen in Rumänien dient, einschließlich der Familienbeihilfe.
  • Alleinerziehende/r: Familie, die aus einem einzigen Erwachsenen und den von ihm erzogenen Kindern besteht, die mit ihm zusammen wohnen.

Antragsformulare

Ihre Rechte

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Veröffentlichungen und Seiten der Europäischen Kommission:

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeindeverwaltung.

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