Beschäftigung, Soziales und Integration

Bulgarien - Gesundheitswesen

In diesem Kapitel finden Sie Informationen über Ihre Gesundheitsrechte in Bulgarien.

Beschrieben wird Folgendes:

  • Krankenversicherungsrechte;
  • Europäische Krankenversicherungskarte;
  • Gesundheitsversorgung, die nicht von der Versicherung abhängig sind.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Falls für Sie ein ununterbrochener Krankenversicherungsschutz gilt, können Sie von der Gesundheitsversorgung, die durch die Nationale Krankenkasse gedeckt wird, Gebrauch machen. Die Krankenversicherung ist für die bulgarischen Staatsbürger und für ausländische Bürger, die ihren ständigen Aufenthalt in Bulgarien haben und nicht in einem anderen EU-Mitgliedstaat versichert sind, obligatorisch.

Die Europäische Krankenversicherungskarte bescheinigt Ihre Rechte auf unverzügliche medizinische Versorgung innerhalb der EU und des EWR auf Kosten von Bulgarien. Um dieses Recht ausüben zu können, müssen Sie über einen ununterbrochenen Krankenversicherungsschutz verfügen.

Wenn Sie nicht versichert sind, wird die Nothilfe durch das Ministerium für Gesundheit gedeckt.

Bei Kindern unter 16 Jahren wird die medizinische Versorgung aus dem Staatshaushalt bezahlt. Studenten unter 26 Jahren, die Vollzeit studieren, werden ebenfalls durch Gelder des Staatshaushalts versichert.

Die Nationale Krankenkasse bietet finanzielle und organisatorische Hilfe bei der Behandlung von Kindern im Ausland, wenn es im Land keine effektive Behandlung gibt. Die Beträge werden individuell gewährt und hängen von der Art der Erkrankung und dem Wert der Behandlung ab.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Eine Auskunft über Ihren Krankenversicherungsstatus können Sie auf der Webseite der Nationalen Einkommensagentur erhalten.

Falls Sie außerhalb der EU wohnen, müssen Sie eine Erklärung abgeben, dass Sie mindestens 183 Tage im Jahr im Ausland wohnen. Auf diese Weise werden Sie von der Zahlung von Beiträgen befreit.

Falls Sie außerhalb der EU gewohnt haben und keine Beiträge in Bulgarien gezahlt haben, haben Sie zwei Optionen, wenn Sie Ihre Krankenversicherungsrechte wiederherstellen möchten, nämlich:

  • Über einen Zeitraum von 6 Monaten zahlen Sie Krankenversicherungsbeiträge, ohne dass Sie währenddessen krankenversichert sind;
  • Sie zahlen einmalig Krankenversicherungsbeiträge für 12 Monate, wodurch Ihre Krankenversicherungsrechte unverzüglich wiederhergestellt werden.

Beim Besuch beim Hausarzt oder dem Zahnarzt wird eine Gebühr entrichtet. Für das Jahr 2023 beträgt diese 2,90 BGN. Rentner zahlen 1 BGN. Eine Gebühr wird auch bei einem Krankenhausaufenthalt entrichtet; für das Jahr 2023 beträgt sie 5,80 BGN pro Tag. Diese Gebühr wird nur in den ersten 10 Tagen des Krankenhausaufenthaltes gezahlt.

Eine Liste der Gruppen, die von diesen Gebühren befreit sind, finden Sie auf der Webseite der Nationalen Krankenkasse.

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist kostenlos und wird innerhalb von 15 Kalendertagen ausgestellt.

Die Gesundheitsversorgung, die nicht von der Versicherung abhängig ist, umfasst Notfallmaßnahmen und dringliche Krankheitsvorbeugung.

Die Nationale Krankenkasse unterstützt finanziell und organisatorisch die Behandlung von Kindern unter 18 Jahren, nämlich in den folgenden Fällen:

  • wenn die Diagnostik und die Behandlung nicht in Bulgarien ausgeführt werden können;
  • bei seltenen Krankheiten, deren Behandlung weder aus dem nationalen Haushalt gezahlt, noch durch die Pflichtkrankenversicherung gedeckt wird;
  • bei Arzneimitteln, die in Bulgarien nicht zugelassen sind;
  • wenn die Arzneimittel, die der Fonds in der Liste aufgeführt hat, nicht nach Bulgarien geliefert werden können;
  • bei Arzneimitteln, die durch die Nationale Krankenkasse oder gemäß dem Gesetz über die Eingliederung der Menschen mit Behinderungen nicht finanziert werden;
  • bei spezialisierter medizinischer Ausrüstung und Geräten für persönliche Nutzung;
  • bei der Transplantation von Organen und Stammzellen;
  • bei Transplantationen, die in dem betreffenden Land ausgeführt werden können.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Gesundheitsversorgung

Ihre Krankenversicherungsrechte geben Ihnen Zugang zu der medizinischen Versorgung in Bulgarien sowie zu der benötigten Gesundheitsversorgung in den EU- und EWR-Mitgliedstaaten. Das bedeutet:

  • zugängliche und hochqualitative Gesundheitsversorgung;
  • primäre ambulante Behandlung;
  • spezialisierte ambulante Behandlung;
  • diagnostische Untersuchungen;
  • spezialisierte medizinische Hilfe;
  • zahnärztliche Behandlung;
  • Krankheitsaufenthalt;
  • Medikamente für häusliche Krankenpflege;
  • Informationen über Ihren Gesundheitszustand und die Behandlungsmethoden.

Damit Sie von Ihrem Krankenversicherungsschutz Gebrauch machen können, müssen Sie zuerst einen Allgemeinarzt oder Hausarzt wählen. Dies ist der erste Behandlungsschritt und bei Bedarf wird Sie Ihr Allgemeinarzt bzw. Hausarzt anschließend an einen Facharzt überweisen. Zu diesem Zweck muss ein Überweisungsschein ausgestellt werden. Das Konzept der klinischen Behandlungspfade ist auf der Webseite der Nationalen Krankenkasse detailliert beschrieben. Zweimal jährlich - vom 1. bis zum 30. Juni und vom 1. bis zum 31. Dezember - können Sie den Hausarzt wählen oder wechseln. Falls Sie umziehen, können Sie auch vorübergehend (für 1 bis 6 Monate) einen vorläufigen Hausarzt wählen.

Studenten unter 26 Jahren, die Vollzeit studieren, sind mit Geldern aus dem Staatshaushalt versichert. Zwischen dem Abschluss der Oberschulbildung und dem Beginn des Studiums müssen sie ihre Krankenversicherungsbeiträge jedoch selbst zahlen.

Europäische Krankenversicherungskarte

Die Europäische Krankenversicherungskarte ermöglicht Ihnen den Zugang zur Gesundheitsversorgung in den Mitgliedstaaten der EU und des EWR. Falls die Gesundheitsversorgung in dem Land, in dem Sie sich befinden, kostenlos ist, haben Sie beim Vorlegen Ihrer Karte ebenso Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung. Die Nutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte garantiert Ihnen die Rückerstattung der medizinischen Kosten vor Ort oder bei Ihrer Rückkehr nach Bulgarien. Die Behandlung und die Zahlung (sowie die Rückerstattung) hängen von den Regelungen in dem jeweiligen Staat ab.

Die Karte ist kostenlos und wird innerhalb von 15 Kalendertagen nach Antragstellung ausgestellt.

Gesundheitsversorgung, unabhängig von der Krankenversicherung

Selbst wenn Sie nicht versichert sind, haben Sie Anspruch auf:

  • Nothilfe;
  • bei nichtversicherten Frauen: auf gynäkologische Untersuchungen und medizinische Versorgung bei der Geburt;
  • stationäre psychologische Betreuung;
  • Transplantation von Organen, Gewebe und Zellen;
  • Zwangsbehandlung und/oder Zwangsisolation;
  • Gutachten bezüglich der Art und des Grades der Behinderung und der langfristigen Arbeitsunfähigkeit;
  • medizinischen Transport;
  • assistierte Reproduktion.

Jeder bulgarische Staatsbürger und jeder Bürger der EU hat Anspruch auf:

  • Impfungen nach dem Pflichtimpfkalender;
  • Impfungen bei speziellen Indikationen und in außerordentlichen Situationen;
  • spezifische Seren, Immunglobuline und andere biologische Produkte, die der Prophylaxe von übertragbaren Krankheiten dienen;
  • technische Mittel für ihre Anwendung;
  • alle Arten von antiepidemischen Maßnahmen;
  • Zugang zu Gesundheitsaktivitäten, die im nationalen und regionalen Gesundheitsprogramm sowie in dem der Gemeinden festgelegt sind.

Kinder (bulgarische Staatsbürger und Bürger der EU), die sich in einer Gesundheitseinrichtung aufhalten, haben Anspruch auf medizinische und soziale Versorgung.

Die Nationale Krankenkasse behandelt alle Anträge auf Finanzierung von Behandlungen, die sich auf die oben genannten Fälle beziehen. Die Summen, die zur Behandlung gewährt werden, sind individuell verschieden und hängen von der Erkrankung des Kindes und dem Wert der Behandlung an einem ausländischen Krankenhaus ab.

Das Antragsverfahren wird auf der Website der Nationalen Krankenkasse beschrieben.

Das Zentrum „Fonds zur Behandlung von Kindern“ unterstützt die Behandlung von bulgarischen Staatsbürgern unter 21 Jahren, die eine Stammzellentransplantation auf Grund von malignen und hämatologischen Erkrankungen brauchen. Das gilt für Sie, wenn:

  • Sie vor dem Alter von 18 Jahren erkrankt sind;
  • die Methoden, die bei Ihrer Behandlung angewandt wurden, keinen Erfolg verzeichnet haben.

Fachsprache übersetzt

  • Ununterbrochener Krankenversicherungsschutz - Ihr Versicherungsschutz gilt als ununterbrochen, wenn Sie innerhalb der letzten 60 Monate weniger als 3 unbezahlte Beiträge haben. Wenn der Arbeitgeber oder eine andere Person zur Entrichtung der Versicherungsbeiträge verpflichtet ist, wird Ihr Krankenversicherungsschutz bei Nichtzahlung der Beiträge nicht unterbrochen.
  • Klinischer Behandlungspfad - Ein System von Vorschriften und Richtlinien an die medizinischen Fachkreise bezüglich der Behandlung von Patienten. Das System ermöglicht die Beurteilung und die Reglementierung der durchgeführten Prozeduren, damit diese durch die Nationale Krankenkasse gezahlt werden.
  • EU und EWR - Die Europäische Union und der Europäische Wirtschaftsraum. Der Letztere umfasst auch Island, die Schweiz, Liechtenstein und Norwegen.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Welche Rechte Sie haben

Die folgenden Links führen zu Informationen zu den Gesetzen sowie zu den Webseiten der Institutionen, die Ihre Ansprüche festlegen. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Veröffentlichungen der Europäischen Kommission:

Kontakt

Nationale Krankenkasse

  • Ul. Krichim 1
  • 1407 Sofia
  • BULGARIEN

Auskunft für Bürger:

  • Tel. +359 80014800 - nationale Hotline/zum Festnetzpreis für Anrufe von analogen Telefonen, kostenlos für digitale Telefone. Dauer der Beratung: 5 Minuten
  • Tel. +359 29659387 - für analoge Telefone und für Handys

Auskunft für Bürger bezüglich ihrer Krankenversicherungsrechte in der Europäischen Gemeinschaft

  • Tel. +359 29659116

Auskunft über ärztliche behandlung in Bulgarien und dem Ausland:

  • Tel. +359 2 965 9193
  • Die Experten der Nationalen Krankenkasse sind von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:30 Uhr für Sie da

Bürgerberatung bezüglich ihrer Krankenversicherungsrechte in der Europäischen Gemeinschaft:

  • Lozenets, Krichim 1
  • 1407 Sofia
  • BULGARIEN

Bürgerberatung:

  • Lozenets, Lyubata 15
  • 1407 Sofia
  • BULGARIEN

Öffnungszeiten für Bürger - „Freizügigkeit von Menschen” - europäische Verordnungen und bilaterale Abkommen über die Sozialversicherung – Werktags von 9:00 bis 17:30 Uhr .

Abholzentren der Europäischen Krankenversicherungskarte

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