Arbeitsbedingungen - Arbeitszeitrichtlinie Das Recht auf faire Arbeitsbedingungen ist verankert in der europäischen Säule sozialer Rechte 10. Gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld und Datenschutz: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht auf ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau bei der Arbeit. […] sowie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Artikel 31: Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen 1. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen. 2. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie auf bezahlten Jahresurlaub. Um Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu schützen, müssen Arbeitszeitregelungen EU-weit geltenden Standards genügen. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) schreibt den Mitgliedstaaten vor, allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern folgende Rechte zu gewährleisten: Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit die durchschnittliche Arbeitszeit für einen Siebentageszeitraum darf 48 Stunden einschließlich Überstunden nicht überschreiten abhängig von nationalen Rechtsvorschriften und/oder Tarifverträgen wird der Durchschnitt von 48 Stunden über einen Bezugszeitraum von bis zu vier, sechs oder zwölf Monaten berechnet Ruhepause während der Arbeitszeit bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinanderfolgenden Stunden alle 24 Stunden wöchentliche Ruhezeit pro Siebentageszeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden bezahlten Jahresurlaub (mindestens vier Wochen pro Jahr) besondere Schutzmaßnahmen für Nachtarbeit die normale Arbeitszeit für Nachtarbeiter darf im Durchschnitt acht Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum nicht überschreiten Nachtarbeiter dürfen in einem Zeitraum von 24 Stunden nicht länger als 8 Stunden schwere oder gefährliche Arbeiten ausführen Nachtarbeiter haben das Recht auf unentgeltliche Untersuchungen des Gesundheitszustands und unter bestimmten Umständen auf eine Versetzung auf Tagarbeit Unter bestimmten Umständen und unter Beachtung des Schutzes der Gesundheit der Arbeitnehmer gestattet die Arbeitszeitrichtlinie Ausnahmen: Ausnahmeregelungen für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern oder bestimmte Wirtschaftszweige Die Mitgliedstaaten können von den Vorschriften für wöchentliche Höchstarbeitszeit, tägliche Mindestruhezeit, Pausen, wöchentliche Mindestruhezeit und Dauer der Nachtarbeit abweichen. Ausnahmeregelungen für einzelne Arbeitnehmer Die Mitgliedstaaten können im Einzelfall von den Vorschriften für wöchentliche Höchstarbeitszeit abweichen, wenn der Arbeitnehmer sich aus freien Stücken dazu bereiterklärt und ihm keine Nachteile entstehen, wenn er eine solche Arbeit ablehnt. Außerdem müssen diese Ausnahmen dokumentiert werden. Die Arbeitszeitrichtlinie enthält auch Sonderregelungen für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern (mobile Arbeitnehmer, Arbeitnehmer auf Offshore-Anlagen und Arbeitnehmer an Bord von seegehenden Fischereifahrzeugen). Für die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern in bestimmten Verkehrssektoren (Flug-, Schienen-, See-, Binnenschiffs- und Straßenverkehr) gelten getrennte Richtlinien. Bessere Umsetzung Die Notwendigkeit, ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten, ist ein zentraler Aspekt der europäischen Säule sozialer Rechte. Gemäß Grundsatz 10(a) haben „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht auf ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau bei der Arbeit“. Allerdings muss das Bewusstsein für die bestehenden Rechte noch geschärft und deren Umsetzung durch die Mitgliedstaaten gefördert werden. Darum hat die Kommission 2017 eine Mitteilung zu Auslegungsfragen und einen Bericht über die Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie vorgelegt. Die Mitteilung soll mehr Rechtssicherheit und Klarheit in Bezug auf die Auslegung der Richtlinie bringen, während der gemäß Artikel 24 der Arbeitszeitrichtlinie erstellte Umsetzungsbericht Aufschluss über den aktuellen Stand der Umsetzung gibt. Die beiden Dokumente sollen Mitgliedstaaten und Interessenträgern als Orientierung für eine bessere Umsetzung der Richtlinie zugunsten der Bürger, Unternehmen und Behörden dienen. Dies entspricht den Zielen der Kommission hinsichtlich einer wirksamen Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung im Sinne der Mitteilung EU-Recht: Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung. Richtlinien Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung Mitteilung zu Auslegungsfragen – rechtliche Orientierungshilfe Mitteilung zu Auslegungsfragen über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung – rechtliche Orientierungshilfe Mitteilung zu Auslegungsfragen – weitere Informationen und aktuelle Rechtsprechung Dokumente zur Anwendung der Richtlinie 2003/88/EG Bericht über die Durchführung der Arbeitszeitrichtlinie durch die Mitgliedstaaten (2017) Ausführlicher Bericht über die Durchführung – Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (2017) Bericht über die Durchführung der Arbeitszeitrichtlinie durch die Mitgliedstaaten (2010) Studien externer Berater (Zusammenfassungen) über die Umsetzung der Richtlinie 2003/88/EG in Bulgarien und Rumänien (2009) Bericht der Kommission KOM (2006) 371 – Durchführungsstand der Bestimmungen der Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitgestaltung für Arbeitnehmer, die im regelmäßigen innerstädtischen Personenverkehr beschäftigt sind) Bericht der Kommission KOM (2006) 853 – Durchführungsstand der Bestimmungen der Richtlinie 2003/88/EG für Arbeitnehmer auf Offshore-Anlagen Studie (2003): Folgenabschätzung Arbeitszeitrichtlinie: Zusätzlicher Bericht über Ärztinnen und Ärzte in der Ausbildung Studie zur Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen verschiedener Änderungen an EU-Vorschriften zur Arbeitszeit im Kontext der Überarbeitung der Richtlinie 2003/88/EG Studie zur Abschätzung der wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Auswirkungen möglicher Änderungen an der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG auf das öffentliche Gesundheitswesen – Abschlussbericht Studie zur Abschätzung der wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Auswirkungen möglicher Änderungen an der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG auf das öffentliche Gesundheitswesen – Technischer Anhang Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG: Abschätzung der Verwaltungskosten und -lasten verschiedener Alternativen – Abschlussbericht Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG: Abschätzung der Verwaltungskosten und -lasten verschiedener Alternativen – Anhänge Vorbereitende Dokumente für Richtlinie 2003/88/EG Vorschlag der Kommission KOM (2002) 336 – für eine Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung Archivierte Dokumente Archiv zur Arbeitszeitrichtlinie – weitere Informationen zur Richtlinie 93/104/EG und zur Richtlinie 2000/34/EG sowie Dokumente zu Initiativen von 2004-2012 zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG