Arbeitsbedingungen - Arbeitsbedingungen des einzelnen Arbeitnehmers In einer EU-Richtlinie (91/533/EWG) ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen festgelegt. Der Vorschlag für eine Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen zielt darauf ab, die Richtlinie 91/533/EWG aufzuheben. Allerdings bleibt die Richtlinie 91/533/EWG bis zur Verabschiedung und dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie anwendbar. Die Richtlinie 91/533/EWG verfolgt das Ziel, den Mitarbeitern einen verbesserten Schutz zu bieten, Unsicherheiten hinsichtlich der Bedingungen des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden und auf dem Arbeitsmarkt für mehr Transparenz zu sorgen. Um dies zu erreichen, legt die Richtlinie fest, dass jeder Mitarbeiter ein Schriftstück mit Angaben über die wesentlichen Bedingungen seines Arbeitsvertrags oder Arbeitsverhältnisses erhalten muss. Dort müssen der Arbeitsplatz, die anfängliche Grundvergütung und die anderen Bestandteile des Arbeitsentgelts angegeben sein. Weiterhin muss das Dokument eine Tätigkeitsbeschreibung, die Arbeitszeiten, den Urlaubsanspruch sowie die Kündigungsfristen für beide Seiten enthalten sowie Angaben zu den Tarifverträgen, die die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers regeln. Der einzelne Arbeitnehmer muss außerdem über jede Änderung der Arbeitsbedingungen, die in dem Schriftstück angegeben sind, informiert werden. Im Ausland tätigen Arbeitnehmern muss das Dokument vor ihrer Abreise ausgehändigt werden. In diesem Fall müssen auch die Dauer der im Ausland ausgeübten Arbeit, die Währung, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, sonstige Ansprüche und gegebenenfalls die Bedingungen für die Rückführung des Arbeitnehmers angegeben werden. Die EU-Mitgliedstaaten können festlegen, dass die Richtlinie für Arbeitnehmer, die nur für einen Monat oder einen kürzeren Zeitraum angestellt werden bzw. deren Arbeitswoche maximal acht Arbeitsstunden umfasst, nicht gilt. Außerdem sind Ausnahmen möglich für gelegentliche und/oder spezielle Beschäftigungen, vorausgesetzt, eine Ausnahme ist aus objektiven Gründen gerechtfertigt. Der Wortlaut der Richtlinie steht zusammen mit den vorbereitenden Dokumenten und einer Studie über die Umsetzung zur Verfügung. Richtlinie Richtlinie 91/533/EWG über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen Überarbeitung der Richtlinie Erste Phase der Konsultation der Sozialpartner gemäß Artikel 154 AEUV zu einer eventuellen Überarbeitung der Richtlinie über schriftliche Erklärungen (Richtlinie 91/533/EWG) im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte Zweite Phase der Konsultation der Sozialpartner gemäß Artikel 154 AEUV zu einer eventuellen Überarbeitung der Richtlinie über schriftliche Erklärungen (Richtlinie 91/533/EWG) im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte und analytisches Dokument (auf Englisch) Evaluierung der Richtlinie REFIT Evaluation of the Written Statement Directive (91/533/EWG) Vorbereitende Dokumente Proposal for a Directive on a form of proof of an employment relationship COM (90) 563 Umsetzungsberichte Commission Staff Report - Implementation of the Directive 91/533/EWG in EU-15 (1991) Studien Synthesis Report on the implementation of Directive 91/533/EC Report (Executive Summaries) on the implementation of Directive 91/533/EEC in Bulgaria and in Romania (2009)