Beschäftigung, Soziales und Integration

Spanien - Hilfeleistungen für Eltern von Kindern, die von Krebs oder einer anderen schwerwiegenden Krankheit betroffen sind.

In diesem Kapitel stellen wir Ihnen die Beihilfen vor, die Sie beantragen können, wenn Sie gezwungen sind, Ihre Arbeitszeit zu verkürzen, um ein unterhaltsberechtigtes Kind zu betreuen, das an Krebs oder einer anderen schwerwiegenden Krankheit erkrankt ist.

Wir informieren über Leistungen für Eltern minderjähriger Kinder, die an Krebs oder einer anderen schwerwiegenden Krankheit erkrankt sind (prestación para el cuidado de menores afectados por cáncer u otra enfermedad grave).

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Für die leiblichen Eltern, Adoptiv- oder Pflegeeltern eines Minderjährigen, der an Krebs oder einer anderen schwerwiegenden Krankheit leidet, kann der spanische Staat eine Beihilfe leisten, falls diese gezwungen sind, ihre Arbeitszeit um mindestens 50 % zu verringern, um die Minderjährigen während ihres Krankenhausaufenthalts zu betreuen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Um Anspruch auf diese Beihilfe zu haben, gelten folgende Voraussetzungen:

  • gemeldete Beschäftigte mit aktiver Mitgliedschaft bei einem öffentlichen Sozialversicherungsträger;
  • Erfüllen eines Mindestbeitragszeitraums;
  • Für Ihr Einkommen dürfen keine Rückstände bei der Beitragszahlung zur Sozialversicherung bestehen, sofern Sie selbstständig und folglich für die Zahlung verantwortlich sind;
  • Sie müssen Ihre Arbeitszeit auf mindestens 50 % der üblichen Dauer verkürzt haben.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Betrag

Dauer

100 % der für die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit festgelegten Berechnungsgrundlage. Es findet der der Arbeitszeitverkürzung entsprechende Prozentsatz Anwendung

Einen Monat ab Beginn der Arbeitszeitverkürzung. Auf Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung besteht die Möglichkeit zur Verlängerung um Zweimonatszeiträume, wenn der Minderjährige Betreuung benötigt; höchstens verlängerbar bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs

Wenn Sie einer der Elternteile sind, können Sie diese Leistung beim Nationalen Institut für soziale Sicherheit (INSS) oder bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft beantragen.

Fachsprache übersetzt

  • Schwerwiegende Krankheit: Dabei handelt es sich um Krankheiten, die gesetzlich als „schwerwiegend“ eingestuft werden und für die ein längerer Krankenhausaufenthalt erforderlich ist. Im Anhang zum Königlichen Erlass 1148/2011 vom 29. Juli 2011 findet sich die Auflistung der schwerwiegenden Krankheiten.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

  • Antrag auf Leistung für Eltern minderjähriger Kinder, die an Krebs anderen schwerwiegenden Krankheit erkrankt sind
  • Arbeitgeberbescheinigung für die Geldleistung
  • Erklärung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin, der/die für die Zahlung der Beitragssätze verantwortlich ist
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Arbeitgeberbescheinigung über die Arbeitszeitverkürzung

Welche Rechte Sie haben

Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte in Spanien zu informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:

Veröffentlichungen der Kommission und Websites:

Kontakt

Nationales Institut für soziale Sicherheit (INSS)

C/ Padre Damián, 4

28036 Madrid

SPANIEN

Tel. +34 915688300

Fax +34 915640484

Website: http://www.seg-social.es

Hilfe- und Informationszentren der Sozialversicherung

Für etwaige Probleme bezüglich Ihres Anspruchs als europäischer Bürger: Fürsorgedienste der EU.

Nachrichten zum Thema

Keine Nachrichten zum Thema in den letzten sechs Monaten.

Seite weiterempfehlen