Slowenien - Altersrente
Dieses Kapitel behandelt:
- Altersrente (starostna pokojnina)
- vorgezogene Altersrente (predčasna pokojnina)
- Teilrente (delna pokojnina) und
- Jahresbonus (letni dodatek)
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Altersrente hat jeder, der ein bestimmtes Alter erreicht und eine bestimmte Anzahl von Jahren der Rentenversicherungszeit vollendet hat.
Altersrentenberechtigte haben auch Anspruch auf Teilrente, wenn sie mit mindestens einem Viertel der vollen Versicherungszeit weiterhin beschäftigt bleiben.
Anspruch auf vorgezogene Altersrente haben Personen, die ein bestimmtes Alter und eine bestimmte Versicherungszeit erreicht haben, aber noch keinen Anspruch auf Altersrente haben.
Rentner haben Anspruch auf einen einmaligen Jahresbonus.
Wann habe ich Anspruch?
Altersrente
Frauen (2021)
Alter |
Rentenversicherungszeit |
60 Jahre |
40 Jahre |
65 Jahre |
Mindestens 15 Jahre Versicherungszeit |
Männer (2021)
Alter |
Rentenversicherungszeit |
|||
60 Jahre |
40 Jahre | |||
65 Jahre |
Mindestens 15 Jahre Versicherungszeit | |||
In bestimmten Fällen kann das Mindesteintrittsalter gesenkt werden, und zwar wegen:
- Sorge für jedes geborene oder adoptierte Kind;
- Absolvierung des Grundwehrdienstes;
- Beschäftigung zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr;
- schwerer und gesundheitsschädigender Arbeit, für die eine Versicherungsdauer mit Erhöhung gilt;
- persönliche Umstände (gesundheitliche).
Teilrente
Anspruch auf Teilrente haben alle, die Bedingungen für den Bezug einer Altersrente oder einer vorgezogenen Altersrente bereits erfüllt haben und für mindestens 2 Stunden täglich oder 10 Stunden wöchentlich angestellt bleiben.
Vorzeitige Rente
Alter |
Rentenversicherungszeit | |
Frauen (2020) |
60 Jahre |
40 Jahre |
Männer (2020) |
60 Jahre |
40 Jahre |
Jahresbonus
Anspruch auf einen Jahresbonus haben alle Bezieher von Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Familienrente sowie Leistungsempfänger von anderen Leistungen der Invaliditätsversicherung (zu unterschiedlichen Beträgen, abhängig vom Betrag der Rente).
Rechtsumfang
Altersrente
Bemessungsgrundlage für die Höhe der Altersrente ist die Rentenbemessungsgrundlage.
Bei der Rentenbemessungsgrundlage werden die 24 aufeinanderfolgenden Versicherungsjahre (d. h. Jahre mit gezahlten Beiträgen) ab einschließlich 1970 berücksichtigt, die die für den Versicherten günstigste Rentenberechnung ergeben. Berücksichtigt werden Bemessungsgrundlagen, abzüglich Steuer und Beiträge.
Die minimale Rentenbemessungsgrundlage beträgt 76,5 % des monatlichen Durchschnittslohns in Slowenien im vergangenen Kalenderjahr abzüglich Steuern und Beiträge.
Die höchste Rentenbemessungsgrundlage ist viermal höher als die niedrigste Rentenbemessungsgrundlage.
Genaueres zur Höhe der Rentenbemessungsgrundlage und zur Altersrente finden Sie auf der Internetseite der ZPIZ.
Teilrente
Rentenhöhe |
Beschäftigungsumfang |
12,5 % |
7 Stunden täglich oder 35 bis 39 Stunden wöchentlich |
25 % |
6 Stunden täglich oder 30 bis 34 Stunden wöchentlich |
37,5 % |
5 Stunden täglich oder 25 bis 29 Stunden wöchentlich |
50 % |
4 Stunden täglich oder 20 bis 24 Stunden wöchentlich |
62,5% |
3 Stunden täglich oder 15 bis 19 Stunden wöchentlich |
75% |
2 Stunden täglich oder 10 bis 14 Stunden wöchentlich |
Vorgezogene Altersrente
Die Höhe der vorgezogenen Altersrente wird in derselben Weise und im selben Umfang bemessen wie die Altersrente, wobei für jeden bis zum gesetzlichen Eintrittsalter für die Altersrente (65 Jahre für Männer und Frauen) fehlenden Monat 0,3 Prozent abgezogen werden.
Die Rentenminderung darf nicht mehr betragen als die Minderung für 5 bis zum vollständigen Eintrittsalter fehlende Jahre, d. h. 18 Prozent.
Die Rentenminderung ist dauerhaft.
Jahresbonus (für das Jahr 2021)
Rentenhöhe |
Höhe des Jahresbonus |
|
Bis 525 EUR |
445 EUR |
|
Von 525,01 bis 630 EUR |
305 EUR |
|
Von 630,01 bis 745 EUR |
245 EUR |
|
Von 745,01 bis 900 EUR |
195 EUR |
|
Über 900,01 EUR |
135 EUR |
Die Höhe des Jahresbonus wird jedes Jahr einzeln bestimmt und wird in der Regel zusammen mit der Rentenauszahlung für den Monat Juni ausgezahlt. Der Jahresbonus kann in mehreren Raten oder zeitverzögert ausgezahlt werden.
Fachsprache übersetzt
- ZPIZ (Zavod za pokojninsko in invalidsko zavarovanje Slovenije) - Slowenische Renten- und Invaliditätsversicherungsanstalt
Erforderliche Formulare
- Antrag auf Altersrente oder vorzeitige Altersrente
- Antrag auf Hinterbliebenenrente oder Witwen-bzw. Witwerrente nach dem Tod eines Versicherungsnehmers oder Rentenempfängers
- Antrag auf Prüfung der Anspruchsberechtigung auf Rentenzuschuss
- Antrag auf Prüfung des Anspruchsberechtigung auf Teilrente
- Antrag auf Auszahlung eines Teiles der Altersrente/vorgezogenen Altersrente (20 %)http://www.zpiz.si/wps/wcm/connect/42cf96004031c6818dc5af0973276fe2/212-06-1.pdf?MOD=AJPERES
Alle erforderlichen Formulare finden Sie auf der Internetseite der ZPIZ.
Ihre Rechte
Die untenstehenden Links zählen Ihre Rechte auf. Sie stellen weder Seiten der Europäischen Kommission noch die Ansichten der Kommission dar:
- Genaueres zur Altersrente
- Genaueres zur Teilrente
- Genaueres zur vorgezogenen Altersrente
- Genaueres zum Jahresbonus
Publikationen und Internetseiten der Kommission:
Wie mache ich meine Ansprüche geltend?
Der Antrag auf Altersrente ist bei der örtlich zuständigen Geschäftsstelle der ZPIZ einzureichen.