Beschäftigung, Soziales und Integration

Griechenland - Altersrenten

Dieses Kapitel umfasst all das, was Sie über Altersrenten in Griechenland wissen müssen.

Versicherungszeiträume in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR sowie der Schweiz können zu den Versicherungszeiträumen in Griechenland hinzugerechnet werden und sind in jedem einzureichenden Antrag entsprechend anzuführen. Dies gilt auch für Personen, die unter den Anwendungsbereich des Austrittsabkommens fallen, das zwischen dem Vereinigten Königreichs und der Europäischen Union geschlossen wurde.

Wann kann ich Ansprüche geltend machen?

Um Ansprüche auf eine Altersrente geltend zu machen, ist neben einem bestimmten Alter auch die erforderliche Anzahl an Versicherungstagen vorzuweisen. Die Rentenansprüche können zu jedem beliebigen Zeitpunkt erhoben werden; der/die Versicherte ist bis zu diesem Zeitpunkt zur Erwerbstätigkeit berechtigt.

Das allgemeine Mindestalter liegt bei 67 Jahren; die Mindestversicherungsdauer beläuft sich auf 15 Jahre (4 500 Arbeitstage). Allgemeine Voraussetzungen für eine vollständige Rentenzahlung sind eine 40-jährige Versicherungsdauer (12 000 Arbeitstage) und ein Mindestalter von 62 Jahren.

Unterhaltsberechtigte Angehörige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen weiteren Betrag pro Monat.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Vollrente: Anspruch auf eine Vollrente bei 40-jähriger Versicherungsdauer (12 000 Versicherungstage) ab einem Alter von 62 Jahren oder bei 15 Versicherungsjahren (4 500 Versicherungstage) ab einem Alter von 67 Jahren.

Für Frauen: 12 000 Versicherungstage, von denen 10 000 Tage ab dem 1.1.2013 und einem Alter von 62 Jahren angesammelt wurden; das Alter wird schrittweise bis 2022 auf 67 Jahre angehoben.

Für Männer: 10 000 Versicherungstage bei einem Alter von 67 Jahren.

Für Mütter und verwitwete Väter von minderjährigen Kindern: 5 500 Versicherungstage bei einem Alter von 67 Jahren.

Für Mütter von minderjährigen Kindern und Versicherte, die einer belastenden und gesundheitsschädlichen Tätigkeit nachgehen, gelten geringere Anforderungen.

Gekürzte Rente: Ansprüche auf die Zahlung einer gekürzten Rente können bei einer Mindestversicherungsdauer von 4 500 Versicherungstagen und ab einem Alter von 62 Jahren geltend gemacht werden.

Ansprüche auf eine vorzeitige gekürzte Rente können ab einem Alter von 62 Jahren geltend gemacht werden, wenn die Versicherung zum ersten Mal ab dem 01. Januar 1993 bestand und die Versicherte Mutter eines minderjährigen oder behinderten Kindes ist und 20 Versicherungsjahre (6 000 Arbeitstage) vorweisen kann.

Versicherte mit Versicherungsbeginn vor dem 1.1.1993 können unter den folgenden Voraussetzungen eine verringerte Frührente beziehen:

  • im Alter von 62 Jahren, sofern 15 Versicherungsjahre (4 500 Versicherungstage) vorgewiesen werden können, von denen 100 Tage auf den fünfjährigen Zeitraum vor Beginn der Rentenzahlungen entfallen müssen;
  • im Alter von 62 Jahren, sofern die versicherte Person ein Mann ist und 10 000 Versicherungstage aufweisen kann, im Alter von 62 Jahren, sofern die versicherte Person eine Frau ist und 12 000 Versicherungstage aufweisen kann, von denen 100 Tage pro Jahr auf den fünfjährigen Zeitraum vor Beginn der Rentenzahlung entfallen müssen;
  • im Alter von 62 Jahren, sofern bereits eine 35-jährige Versicherungsdauer (10 500 Versicherungstage) aufgewiesen werden kann, von der 7 500 Tage auf eine beschwerliche und ungesunde Arbeit entfallen müssen;
  • im Alter von 50 Jahren, wenn die versicherte Person eine Mutter oder ein Witwer mit einem behinderten Kind ist und eine Versicherungsdauer von 18 Versicherungsjahren (5 500 Versicherungstage) aufweisen kann.

Die Zeiträume, in denen eine Invalidenrente, Krankengeld und Arbeitsgeld bezogen wurden, können, falls erforderlich, zur Geltendmachung des Rentenanspruchs zu den Versicherungstagen hinzugerechnet werden.

Unter bestimmten Bedingungen können auch fiktive Versicherungsjahre angerechnet werden.

Die Renten sind steuerpflichtig.

Worauf habe ich Anspruch und wie kann ich Ansprüche geltend machen?

Die Grundrente besteht aus zwei Komponenten: (a) die nationale Rente, die nicht beitragsfinanziert ist, sondern direkt über den Staatshaushalt finanziert wird und (b) die beitragsabhängige Rente, die sich auf der Basis der persönlichen Bezüge errechnet, für die Beiträge gezahlt wurden ab dem Jahr 2002 bis zum Monat, in dem der Rentenantrag gestellt wurde, und aufgrund der Ersatzquote basierend auf der Gesamtversicherungsdauer. Sie wird auf monatlicher Basis ausgezahlt.

Um Altersrente zu beantragen, gehen Sie zu: https://www.efka.gov.gr/el/syntaxioychoi/elektronike-aitese-syntaxiodoteses.

Fachsprache übersetzt

  • Fiktive Versicherungsjahre: bestimmte Zeiträume wie beispielsweise das Studium, Streiks, die Lehre, der Wehrdienst, Haftstrafen, Elternurlaube usw., für die die Beiträge rückwirkend entrichtet werden.

Möglicherweise auszufüllende Formulare

Die eigenen Rechte kennen

Veröffentlichung und Website der Europäischen Kommission:

Kontaktstellen

e-Nationale Sozialversicherung (e-EFKA)

Generaldirektion für Renten

ΑΧΑΡΝΩΝ 27-29, Acharnon Straße 27-29

10439 Αθήνα/Athen
ΕΛΛΑΔΑ/GRIECHENLAND

Website: http://www.efka.gov.gr/

1555 – Bürgernummer für Kommunikation und Service rund um Versicherung, Arbeit und soziale Belange www.1555.gov.gr

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