Grenzüberschreitende-Mobilität-und-Klimawandel

© Belga Image Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission bei der wirksamen Anwendung und Durchsetzung des Unionsrechts im Bereich der unionsweiten Arbeitskräftemobilität sowie die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der Union – so heißt es in der Verordnung zur Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA). Diese Verordnung ist am 31. Juli 2019 in Kraft getreten. Weiter heißt es, dass sich die ELA bemüht, „bei all ihren Tätigkeiten mit anderen dezentralen Agenturen der Union und Fachgremien zusammenzuarbeiten, Überschneidungen zu vermeiden sowie Synergien und Komplementarität zu fördern“. Dieser Aspekt wird sich auf jene Agenturen und Fachgremien im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik konzentrieren, von denen es inzwischen fünf gibt, da die ELA in der Tat den Status einer dezentralen EU-Agentur hat. Exekutive Rolle Das erste von vier in der Verordnung zur Einrichtung der ELA aufgeführten Zielen besteht darin, den Personen und Unternehmen den Zugang zu Informationen über Rechte und Pflichten in Verbindung mit der Arbeitskräftemobilität im EU-Binnenmarkt (zu dem auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören) sowie zu einschlägigen Diensten (insbesondere zu EURES, dem europäischen Portal zur beruflichen Mobilität) zu erleichtern. In der Verordnung sind drei weitere Ziele aufgeführt, die zeigen, dass die ELAauch eine deutliche operative Rolle spielt: Sie betreffen die Stärkung der Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei der unionsweiten Durchsetzung des einschlägigen Unionsrechts. Dazu gehören die Erleichterung konzertierter und gemeinsamer Kontrollen, die Vermittlung bei länderübergreifenden Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit. Die ELA wird auch Analysen und Risikobewertungen zu Fragen der grenzüberschreitenden Mobilität von Arbeitskräften durchführen und die Mitgliedstaaten beim Aufbau von Kapazitäten unterstützen. Zu den Aufgaben der Behörde gehören die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, einschließlich der Bereiche Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Entsendung von Arbeitnehmern und mit großer Mobilität verbundene Erbringung von Dienstleistungen – insbesondere branchenspezifische Regelungen im Bereich des grenzüberschreitenden Verkehrs. Darüber hinauswird sie die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit und anderer Sachverhalte, die ELA – Erleichterung der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität THEMA SPEZIAL Eine Europäische Arbeitsbehörde (ELA) wurde eingerichtet, um den heutigen Herausforderungen der grenzüberschreitenden Mobilität besser zu begegnen. Überprüfung auf einer Baustelle: Eines der Ziele der ELA ist es, gemeinsame Inspektionen zu erleichtern und bei Streitigkeiten zwischen EU-Ländern zu vermitteln. 1 4 / SO Z I A L AG E NDA / NOV E MB E R 2 0 1 9

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