Social-Agenda-Issue-54-DE

MENSCHEN MIT BEHINDERUNG CE-Kennzeichnung Konkret sollten die Wirtschaftsakteure dieses Sektors die Anforderungen für die berühmte CE-Kennzeichnung erfüllen. Demnach weist diese Kennzeichnung auch darauf hin, dass ein Produkt mit dieser Kennzeichnung die Anforderungen des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit erfüllt, sofern es in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt, und dass der Hersteller die volle Verantwortung dafür trägt. Die nationalen Behörden müssen die Gültigkeit dieser Kennzeichnung prüfen, und die Bürger haben das Recht, auf dieser Grundlage im Problemfall vor Gericht zu gehen. Die Barrierefreiheit ist zwar nur einer von 32 Aspekten, die sich auf Menschen mit Behinderungen beziehen und unter das Übereinkommen der Vereinten Nationen fallen. Sie ist aber ein wichtiger horizontaler Aspekt: Sie durchdringt alle anderen Rechte, wie Bildung, Beschäftigung, Information, Mobilität usw. Barrierefreiheit ist daher der Schlüssel zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen. Sie trägt entscheidend dazu bei, ihre erklärten Rechte in operative Anforderungen umzuwandeln – zumWohl der Bürger insgesamt (z. B. einschließlich der älteren Bevölkerungsgruppe) und der Hersteller. Bezeichnenderweise berührt der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit rund 30 weitere EU-Gesetze, etwa zu den Themen Verkehr, Telekommunikation, öffentliches Beschaffungswesen, Finanzdienstleistungen, audiovisuelle Medien, E-Commerce usw. Er ist daher ein wichtiger bereichsübergreifender Aspekt der EU- Gesetzgebung. Digitaler Schwerpunkt Mit seinem deutlichen Schwerpunkt auf digitalen Technologien (siehe Kasten Seite 10) ist der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit auch ein wichtiger Aspekt, wenn es um Rechtsvorschriften im Bereich Beschäftigung und Soziales geht, da er entscheidend zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt beiträgt. Vor nicht allzu langer Zeit gab es noch ziemlich viele Arbeitsbereiche, für die kein Computer benötigt wurde. Heutzutage jedoch stellt die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) an fast jedem Arbeitsplatz eine starke Komponente dar. Auch wurde das Internet beträchtlich ausgebaut. Glücklicherweise hat das World-Wide-Web-Konsortium – W3C, eine internationale Gemeinschaft, die offene Standards entwickelt, um das langfristige Wachstum des Internets zu gewährleisten – bereits sehr früh an der Barrierefreiheit gearbeitet. Das hat dazu beigetragen, das generelle Thema der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in den Vordergrund zu rücken. Starker Fokus auf digitalen Technologien Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit wird die Einführung von Barrierefreiheitseigenschaften in wichtigen digitalen Produkten und Diensten verbessern. Was die Bedienung von Fernsehgeräten betrifft, können Fernbedienungen zum Beispiel taktile Hinweise auf ihren Tastenblöcken enthalten, und der Text im elektronischen Programmführer könnte in einem Format mit Vorlesefunktion verfügbar sein. Smartphonesmit fortschrittlichenTelefondienstleistungen, die – wo immer das möglich ist – Sprache, Text und Video kombinieren, erleichtern die Kommunikation nicht nur für gehörlose und schwerhörige Personen, sondern auch für all jene, die sich in lauter Umgebung oder in Meetings befinden, bei denen sie nicht am Telefon sprechen können. Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit wird auch zur Verwirklichung einer digital-integrativen Gesellschaft beitragen, indem Websites, die von Anbietern wichtiger Dienstleistungen für Bürger verwaltet werden, barrierefrei werden. Weitere Informationen: https://europa.eu/ !qp99tw Schwierigkeit, ein Parkticket zu bezahlen: Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit gilt für Produkte wie Fahrkartenautomaten, Geldautomaten, Check-in-Automaten usw. © Belga Image 1 0 / SOZ I A L AG E NDA / M Ä R Z 2 0 1 9

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