Social Agenda Issue 52-DE

SOZIALE ANGELEGENHEITEN Im Rentenbericht 2018 werden daher die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die Zugangs- und Anspruchsvoraussetzungen für atypisch Beschäftigte und Selbstständige zu verbessern. Das könnte zum Beispiel durch Anpassung der Anspruchsvoraussetzungen an unterschiedliche Arbeitsmodelle geschehen, damit Personenwie Leih- oder Zeitarbeitnehmer, deren berufliche Laufbahn stark fragmentiert ist, zumindest für ihre tatsächlichen Arbeits- und Beitragszeiten Rentenansprüche geltend machen können. Derzeit berücksichtigen manche Rentensysteme nur ununterbrochene Arbeitszeiten von bestimmter Dauer. In dem Bericht wird auch das Potenzial des Zusatzsparens (d. h. der betrieblichen und privaten Altersvorsorge) untersucht, wobei den Besonderheiten des Rentensystems in jedem Mitgliedstaat Rechnung getragen wird, da die Zusatzrenten mit den staatlichen Rentenversicherungen interagieren. Es gibt keine Einheitslösung für alle, aber gerade in diesem Bereich gibt es ein großes Verbesserungspotenzial. Länderspezifisch Band II des Berichts zur Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe von 2018 enthält Länderprofile und verweist auf die wichtigsten Möglichkeiten, die den Mitgliedstaaten zur Behebung der Probleme zur Verfügung stehen. Gemeinsam mit dem Bericht über die Bevölkerungsalterung 2018, der am 25. Mai veröffentlicht wurde und die Frage der finanziellen Nachhaltigkeit behandelt, wird der Rentenbericht in das Verfahren für die Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik des Europäischen Semesters einfließen (siehe Seite 24). Im Rahmen des Europäischen Semesters wird jährlich eine Reihe länderspezifischer Empfehlungen erstellt. Für den Zyklus des Europäischen Semesters 2018 enthält der Vorschlag der Kommission im Vergleich zum vergangenen Jahr vier weitere Empfehlungen zur Angemessenheit der Renten. Bis 2070 kommen auf jede ältere Person zwei erwerbsfähige Personen Die Gesamtbevölkerung in der EU wird voraussichtlich von 511 Millionen im Jahr 2016 auf 520 Millionen im Jahr 2070 steigen. Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15-64 Jahre) wird jedoch von 333 Millionen auf 292 Millionen deutlich sinken. Der Anteil der Personen im Alter von 65 Jahren oder älter wird gegenüber den 15- bis 64-Jährigen um 21,6 % steigen: von 29,6 % im Jahr 2016 auf 51,2 % im Jahr 2070. In der EU kämen dann auf jede Person im Alter von 65 Jahren statt 3,3 Personen nur noch zwei Personen im erwerbsfähigen Alter. Während das gesamte Arbeitskräfteangebot in der EU bei den 20- bis 64-Jährigen zwischen 2016 und 2070 voraussichtlich um 9,6 % zurückgehen wird, wird die Erwerbsquote von 77,5 % auf 80,7 % steigen, insbesondere unter Frauen und älteren Menschen. Zwischen 2013 und 2016 stieg die Beschäftigung in der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen um 5,1 % (4,2 Millionen Erwerbstätige) an, was auf den späteren Eintritt in den Ruhestandundauf neue, besser ausgebildeteAltersjahrgänge, die frühere ersetzen, zurückzuführen ist. Fragmentierte Karriere: Anpassung der Anspruchsvoraus- setzungen für Menschen, deren berufliche Laufbahn stark fragmentiert ist. © Belga Image Weitere Informationen: http://europa.eu/!HW89jX 1 0 / SOZ I A L AG E NDA / J U L I 2 0 1 8

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