Bei den Auslegungshilfen und Klarstellungen in diesem Vermerk handelt es sich um eine überarbeitete, erweiterte und systematisierte Fassung der Auslegungshilfen, die bereits in zwei früheren Vermerken (COCOF/07/0018/01 und COCOF/08/0002/03) bereitgestellt worden waren. Dabei werden auch Ad-hoc-Anfragen berücksichtigt, die von Mitgliedstaaten, Verwaltungsbehörden und anderen betroffenen europäischen und einzelstaatlichen relevanten Stellen an die Dienststellen der Kommission gerichtet wurden. Dieser Leitfaden wurde am 8. Februar 2012 überarbeitet, um die Änderungen von Artikel 45 der Durchführungsverordnung durch die Verordnung (EU) Nr. 1236/2011 der Kommission vom 29. November 2011 zu berücksichtigen.
Anhänge
- Annex 2: Template Monitoring Report for Financial Engineering Instruments other than HFs en
- Anhang 2 : Muster-Monitoringbericht für andere Finanzierungsinstrumente (außer Holding-Fonds) de
- Annexe 2 : Modèle de rapport de suivi pour les instruments relevant de l'ingénierie financière autres que les fonds à participation fr