Programm vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziertes operationelles Programm im Rahmen des Ziels 'Konvergenz'
Operationelles Programm 'Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmertum'
Programmbeschreibung
Am 26. Oktober 2007 billigte die Europäische Kommission für den Zeitraum 2007-13 ein operationelles Programm für Griechenland. Das Programm "Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmertum" sieht die Unterstützung griechischer Regionen (Ostmakedonien und Thrakien, Thessalien, Epirus, Westgriechenland, Peloponnes, Ionische Inseln, Kreta und Nordägäis; die Phasing-Out-Regionen werden nicht berücksichtigt), die im Rahmen des Ziels "Konvergenz" förderungswürdig sind, durch die Gemeinschaft vor.
Die Umsetzung des operationellen Programms erfolgt im Rahmen des Ziels "Konvergenz". Der Gesamtetat des Programms beläuft sich auf rund 1,519 Mrd. EUR. Der Gemeinschaftsbeitrag über den EFRE beträgt ca. 1,291 Mrd. EUR. Das entspricht ca. 6,32 % der gesamten EU-Gelder, die im Rahmen der Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-13 in Griechenland investiert werden.
1. Zweck und Ziel des Programms
Entgegen langfristig beobachteter Trends konnte in den vergangenen Jahren festgestellt werden, dass sich die Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft deutlich gesteigert hat. Doch trotz der verbesserten Handelsbilanz sind die grenzüberschreitende Mobilität sowie Forschung, technologische Entwicklung und Innovation in der griechischen Wirtschaft nach wie vor zu schwach ausgeprägt. Zudem haben viele Klein- und Kleinstunternehmen Schwierigkeiten zu wachsen.
Das zentrale Ziel des Programms ist zum einen die Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmertum und zum anderen die Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität des griechischen Produktionssystems (unter besonderer Berücksichtigung von Innovation). Das Programm umfasst Maßnahmen in den Sektoren Industrie, Dienstleistungen, Handel, Verbraucherschutz, Forschung und Technologie, Energie, Fremdenverkehr und Kultur, die der gesamten griechischen Wirtschaft Entwicklungsimpulse geben sollen.
2. Erwartete Wirkung der Investitionen
Das Programm ist auf Forschung und Entwicklung (FuE) abgestellt. Auf diesen Sektor werden zum Ende des Programmplanungszeitraums 1,5 % des BIP entfallen. Im Rahmen des Programms werden sowohl öffentliche Zuschüsse gezahlt als auch Privatmittel mobilisiert. Das Programm spielt zudem für Griechenland eine wichtige Rolle bei der Erfüllung der Verpflichtungen aufgrund des Kyoto-Protokolls.
3. Prioritäten
Im Mittelpunkt des operationellen Programms "Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmertum" stehen folgende Prioritäten:
Priorität 1: Schaffung und Unterstützung von Innovationen durch Forschung und technologische Entwicklungen [15,1 % der gesamten Finanzmittel]
Diese Priorität hat die Beschleunigung des Übergangs zu einer wissensbasierten Wirtschaft durch die Förderung von Innovationen und die Stärkung der Rolle von Forschung und Technologie in den Produktionssektoren des Landes zum Ziel. Dabei wird davon ausgegangen, dass Innovation der wichtigste Faktor für die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft und Gesellschaft ist. Im Rahmen dieser Priorität soll der Anteil des für Forschung und technologische Entwicklung aufgewendeten Volkseinkommens erhöht werden.
Priorität 2: Unterstützung von Unternehmertum und grenzüberschreitender Mobilität [35,1 % der gesamten Finanzmittel]
Im Rahmen dieser Priorität soll weltoffenes Unternehmertum als Möglichkeit zur Umstellung der griechischen Produktion auf qualitativ hochwertige, umweltschonend erzeugte, wissensbasierte und innovative Waren und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung gefördert werden. Darüber hinaus wird eine Steigerung ausländischer Direktinvestitionen in die griechische Wirtschaft angestrebt und die Wettbewerbsfähigkeit griechischer Unternehmen auf nationalen und internationalen Märkten unterstützt. Im Mittelpunkt der Maßnahme stehen vor allem Klein- und Mittelbetriebe (KMU), aber auch der Tourismussektor, wo insbesondere alternative und spezielle Formen des Fremdenverkehrs ausgebaut werden sollen.
Priorität 3: Verbesserung des unternehmerischen Umfelds [21,5 % der gesamten Finanzmittel]
Das Vorhandensein eines angemessenen, gesunden Umfelds ist ein entscheidender Faktor für ein florierendes Unternehmertum und geringere unternehmerische Risiken. Es soll daher im Rahmen dieser Priorität gefördert werden. Die durchzuführenden Maßnahmen dienen der Modernisierung von Finanzinstrumenten und der Verbesserung der Finanzdienstleistungen für Unternehmen. Gleichzeitig wird das Vorhandensein geeigneter Bedingungen für das Funktionieren freier Märkte durch unterstützende Mechanismen wie zentrale Anlaufstellen, Infrastruktur und Entwicklungstools gewährleistet. Auch Maßnahmen im Bereich Konsumentenschutz werden finanziert. Grundlegendes Ziel dieser Priorität ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit am Markt und die Ausweitung von Investitionsmöglichkeiten.
Priorität 4: Erweiterung des Energiesystems des Landes und Unterstützung der Nachhaltigkeit [26,0 % der gesamten Finanzmittel]
Im Rahmen dieser Priorität soll die Energieversorgung Griechenlands unter Berücksichtigung der Umweltziele gesichert, die Liberalisierung des Energiemarktes unterstützt und der Transport von Elektrizität und Erdgas in große internationale Netzwerke integriert werden. Die entsprechenden Maßnahmen bilden einen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Kyoto-Protokolls durch Griechenland. So soll Griechenland durch die Förderung von Erdgasnetzen und alternativen Energiequellen nicht mehr von der Versorgung mit Öl abhängig sein. Auch Aktivitäten im Bereich Energieeffizienz kommt ein wichtiger Stellenwert zu. Im Rahmen dieser Priorität wird die geostrategische Lage Griechenlands im Hinblick auf die Gewährleistung der Versorgungssicherheit berücksichtigt.
Priorität 5: technische Unterstützung [2,3 % der gesamten Finanzmittel]
4. Verwaltungsbehörde:
noch nicht festgelegt
Finanzielle Informationen
Aufschlüsselung der Finanzmittel nach Prioritätsachse
Prioritätsachse | Investitionen der EU | Nationaler öffentlicher Beitrag | Öffentlicher Beitrag insgesamt |
---|---|---|---|
Schaffung und Unterstützung von Innovationen durch Forschung und technologische Entwicklungen | 192.083.000,00 | 33.897.000,00 | 225.980.000,00 |
Unterstützung von Unternehmertum und grenzüberschreitender Mobilität | 446.020.000,00 | 82.238.824,00 | 548.258.824,00 |
Verbesserung des unternehmerischen Umfelds | 272.907.000,00 | 48.160.059,00 | 321.067.059,00 |
Erweiterung des Energiesystems des Landes und Unterstützung der Nachhaltigkeit | 330.990.000,00 | 58.410.000,00 | 389.400.000,00 |
Technische Unterstützung | 29.000.000,00 | 5.294.117,00 | 34.294.117,00 |
Insgesamt | 1.271.000.000,00 | 228.000.000,00 | 1.519.000.000,00 |