Welche Regionen?
Das gesamte EU-Territorium ist durch eines oder mehrere Ziele der Kohäsionspolitik abgedeckt Bei der Festlegung der Förderfähigkeit der Regionen stützt sich die Kommission auf statistische Daten. Europa ist entsprechend der NUTS-Klassifikation (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) in verschiedene Regionengruppen aufgeteilt.
Für die Regionen, denen vor der EU-Erweiterung viele Hilfsmittel zu Gute kamen, werden Übergangshilfen eingerichtet, um abrupte Wechsel zwischen den unterschiedlichen Programmplanungszeiträumen zu vermeiden.
Kohäsionsfonds
Die Mitgliedstaaten, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner unter 90% des EU-Durchschnitts liegt, sind durch den Kohäsionsfonds förderfähig, d.h. alle Regionen folgender Länder:
Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Griechenland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, und die Slowakei
Den Staaten, die durch den Kohäsionsfonds förderfähig gewesen wären, wenn das Kriterium bei 90 % des durchschnittlichen BIP pro Einwohner der EU-15 anstatt der EU-25 geblieben wäre, wird eine abnehmende Übergangshilfe gewährt. Dies trifft nur auf Spanien zu.
Ziel „Konvergenz“
Die Regionen der NUTS-Ebene 2, deren BIP (Bruttoinlandsprodukt) pro Einwohner unter 75% des EU-Durchschnitts liegt, sind im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ förderfähig.
- Bulgarien: gesamtes Territorium
- Tschechische Republik: Střední Čechy, Jihozápad, Severozápad, Severovýchod, Jihovýchod, Střední Morava, Moravskoslezsko
- Deutschland: Brandenburg-Nordost, Mecklenburg-Vorpommern, Chemnitz, Dresden, Dessau, Magdeburg, Thüringen
- Estland: gesamtes Territorium
- Griechenland: Anatoliki Makedonia, Thraki, Thessalia, Ipeiros, Ionia Nisia, Dytiki Ellada, Peloponnisos, Voreio Aigaio, Kriti
- Spanien: Andalucía, Castilla-La Mancha, Extremadura, Galicia
- Frankreich: Guadeloupe, Guyane, Martinique, Réunion
- Ungarn: Közép-Dunántúl, Nyugat-Dunántúl, Dél-Dunántúl, Észak-Magyarország, Észak-Alföld, Dél-Alföld
- Italien: Calabria, Campania, Puglia, Sicilia
- Lettland: gesamtes Territorium
- Litauen: gesamtes Territorium
- Malta: gesamte Insel
- Polen: gesamtes Territorium
- Portugal: Norte, Centro, Alentejo, Região Autónoma dos Açores
- Rumänien: gesamtes Territorium
- Slowenien: gesamtes Territorium
- Slowakei: Západné Slovensko, Stredné Slovensko, Východné Slovensko
- Großbritannien: Cornwall and Isles of Scilly, West Wales and the Valleys
Den Regionen, die im Rahmen des Ziels Konvergenz förderfähig gewesen wären, wenn das Kriterium bei 75% des durchschnittlichen BIP der EU-15 anstatt der EU-25 geblieben wäre, wird eine abnehmende Übergangshilfe (genannt „phasing-out“) gewährt.
- Belgien: Province du Hainaut
- Deutschland: Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig, Halle
- Griechenland: Kentriki Makedonia, Dytiki Makedonia, Attiki
- Spanien: Ciudad Autónoma de Ceuta, Ciudad Autónoma de Melilla, Principado de Asturias, Región de Murcia
- Italien: Basilicata
- Österreich: Burgenland
- Portugal: Algarve
- Großbritannien: Highlands and Islands
Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“
Alle Regionen, die nicht im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ oder der Übergangshilfe (je nach Mitgliedstaat Regionen der NUTS-Ebenen 1 oder 2) förderfähig sind, sind im Rahmen des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ förderfähig.
Die Regionen der NUTS-Ebene 2, die im Rahmen des früheren Ziel 1 förderfähig waren, aber deren BIP über 75% des Durchschnitts-BIP der EU-15 liegt, erhalten bis 2013 eine abnehmende Übergangshilfe (genannt „phasing-in“).
Im Rahmen der Übergangshilfe des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" förderfähige Regionen:
- Éire-Irland: Border, Midland and Western
- Griechenland: Sterea Ellada, Notio Aigaio
- Spanien: Canarias, Castilla y León, Comunidad Valenciana
- Italien: Sardegna
- Zypern: gesamtes Territorium
- Ungarn: Közép-Magyarország
- Portugal: Região Autónoma da Madeira
- Finnland: Itä-Suomi
- Großbritannien: Merseyside, South Yorkshire
Europa-Karte der im Zeitraum 2007-2013 im Rahmen der Ziele „Konvergenz“ und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" förderfähigen Regionen
Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit”
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit richtet sich an die Regionen der NUTS-Ebene 3 an allen Binnengrenzen und bestimmten Landaußengrenzen sowie an alle an innergemeinschaftlichen Seegrenzen liegenden Regionen der NUTS-Ebene 3, die höchstens 150 Kilometer voneinander entfernt sein dürfen. Liste der Regionen im Rahmen der Entscheidung der Kommission vom 31. Oktober 2006 (siehe entsprechende Karte PDF, 1,7MB).
- Für die transnationale Zusammenarbeit wurde die Liste von der Kommission in ihrer Entscheidung vom 31. Oktober 2006 angenommen (siehe entsprechende Karten PDF, 2,15MB)
- Im Rahmen der interregionalen Zusammenarbeit haben alle Regionen Europas Anspruch auf Förderung.