Strategische Partnerschaften
Bewerbungsverfahren
Wenn Sie bereits über ein EU Login-Konto verfügen, gelangen Sie über die Schaltfläche Elektronische Formulare zu den Erasmus+-Anträgen.
Ansonsten können Sie über die entsprechende Schaltfläche unten ein EU Login-Konto einrichten.
Ausgefüllte Anträge sind an die nationalen Agenturen in dem Programmland zu richten, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist.
Ziel
Strategische Partnerschaften sind länderübergreifende Projekte zur Entwicklung und zum Austausch innovativer Verfahren und zur Förderung von Zusammenarbeit, Peer-Learning und Erfahrungsaustausch in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend.
Insgesamt befassen sich strategische Partnerschaften mit Querschnittsprioritäten und bereichsspezifischen Prioritäten in den folgenden Bereichen:
- Hochschulbildung
- Berufliche Aus- und Weiterbildung
- Schulbildung
- Erwachsenenbildung
- Jugend
Es gibt zwei Typen strategischer Partnerschaften: Partnerschaften zur Förderung von Innovation und Partnerschaften zur Förderung bewährter Verfahren.
Genauere Informationen zu den bereichsspezifischen Prioritäten finden Sie im Programmleitfaden.
Möglichkeiten
Strategische Partnerschaften bieten einem großen Spektrum an öffentlichen und privaten Organisationen sowie Nichtregierungsorganisationen die Möglichkeit, vielfältige Aktivitäten durchzuführen, darunter:
- Zusammenarbeit und Networking zwischen Organisationen
- Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer Verfahren
- Anerkennung und Bescheinigung von Qualifikationen, Fertigkeiten und Kompetenzen
- Zusammenarbeit zwischen regionalen Behörden zur Entwicklung neuer Systeme für allgemeine und berufliche Bildung und Jugend
- Unterstützung von Lernenden mit Behinderungen und besonderen Bedürfnissen und ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt
- Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften zur Förderung von Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion im Unterricht
- Integration von neu angekommenen Einwanderern und Bewusstseinsbildung für die Flüchtlingskrise in Europa
- Förderung von Unternehmergeist und aktiver Bürgerschaft bei jungen Menschen
Umfang und Art der Aktivitäten strategischer Partnerschaften hängen von den Projektzielen, teilnehmenden Organisationen, erwarteten Wirkungen und anderen Faktoren ab.
Im Rahmen der Projekte gibt es auch Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Lernende und Personal, die im Ausland lernen, eine Fort- oder Weiterbildung machen oder unterrichten wollen, sofern diese länderübergreifenden Aktivitäten zum Erreichen der Projektziele beitragen.
Teilnahme
An einer Antragstellung interessierte Organisationen müssen ihren Sitz in einem Programmland haben.
In der Regel müssen mindestens drei Organisationen aus verschiedenen Programmländern an einem Projekt beteiligt sein, von denen eine die Antragstellung übernimmt.
In Ausnahmefällen ist es zulässig, dass an Partnerschaften in den Bereichen Schulbildung und Jugend lediglich zwei Organisationen aus verschiedenen Programmländern beteiligt sind. Partnerschaften in diesen Bereichen kommen auch für die spezifischen Formate der „Schulaustauschpartnerschaften“ und der „Transnationalen Jugendinitiativen“ in Betracht. Bei diesen spezifischen Formaten gibt es ein vereinfachtes Antragsverfahren und gelten leicht abgeänderte Vorschriften.
Beteiligen können sich beliebig viele Organisationen. Auch Organisationen aus Partnerländern können teilnehmen, wenn sie einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt erbringen.
Hochschuleinrichtungen in Programmländern müssen außerdem über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verfügen.
Wissenswertes
Je nach Bereich sind strategische Partnerschaften von unterschiedlicher Dauer:
- Hochschulbildung: 24 bis 36 Monate
- Erwachsenenbildung, Schulbildung und berufliche Aus- und Weiterbildung: 12 bis 36 Monate
- Jugend: 6 bis 36 Monate
Zuschüsse für Projekte betragen in der Regel höchstens 150 000 Euro pro Jahr. Zuschüsse für das spezifische Format der „Schulaustauschpartnerschaften“ betragen höchstens 99 000 Euro pro Jahr.
Antragstellung
Der Antrag ist an die nationale Agentur des Programmlandes zu richten, in dem die antragstellende Einrichtung ansässig ist.
Weitere Informationen
Genaue Informationen zu den Kriterien, Verfahren und Fristen finden Sie im Erasmus+-Programmleitfaden.
Weitere Informationen über strategische Partnerschaften enthält die Broschüre über die Finanzierung von Projekten im Bereich allgemeine und berufliche Bildung und Jugend.
Anregungen und Ideen bieten die Kompendien mit den Beschreibungen bereits ausgewählter Projekte:
- Gesamtkompendium 2014
- Kompendium 2014 für den Bereich Hochschulbildung
- Kompendium 2014 für den Bereich berufliche Aus- und Weiterbildung
- Kompendium 2014 für den Bereich Schulbildung
- Kompendium 2014 für den Bereich Erwachsenenbildung
- Kompendium 2014 für den Bereich Jugend
- Gesamtkompendium 2015
- Kompendium 2015 für den Bereich Hochschulbildung
- Kompendium 2015 für den Bereich berufliche Aus- und Weiterbildung
- Kompendium 2015 für den Bereich Schulbildung
- Kompendium 2015 für den Bereich Erwachsenenbildung
- Kompendium 2015 für den Bereich Jugend
Auch die nationalen Agenturen, die nationalen Büros (sofern vorhanden) in den Partnerländern und die Europäische Kommission helfen gerne weiter.
Video: Erasmus+: Jungen Menschen zukunftsfähige Kompetenzen vermitteln
Schulen
Für Schulleiter wurde ein Leitfaden mit Informationen über die Vorteile des Programms für ihre Schule veröffentlicht.
Ebenso wurde ein Leitfaden für die Langzeit-Studienmobilität von Schülerinnen und Schülern in strategischen Partnerschaften veröffentlicht.