Kooperationspartnerschaften
Bewerbungsverfahren
Die Antragstellung erfolgt über die Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur.
Ziel
Kooperationspartnerschaften sollen
- die Beteiligung am Sport und die körperliche Betätigung fördern
- duale Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern unterstützen
- Doping bekämpfen
- Spielabsprachen bekämpfen
- Freiwilligentätigkeit im Sport fördern
- neue Konzepte gegen Gewalt, Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz im Sport fördern
- die Good Governance im Sport verbessern
- soziale Eingliederung und Chancengleichheit im Sport fördern
Im weiteren Sinne sollen die Kooperationspartnerschaften zu den EU-Strategien im Sportbereich beitragen.
Möglichkeiten
Erasmus+ bietet die Möglichkeit, innovative Methoden im Sportbereich zu entwickeln, zu übertragen und umzusetzen und dabei Organisationen, Behörden und andere Stellen einzubinden.
Kooperationspartnerschaften sollen Aufbau und Entwicklung von europäischen Netzen im Sportbereich unterstützen und können zahlreiche Aktivitäten umfassen, beispielsweise:
- Networking mit Interessenträgern
- Entwicklung, Ermittlung, Förderung und Austausch bewährter Methoden
- Vorbereitung, Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Modulen und Tools
- Stärkung der Kompetenz von Multiplikatoren im Sportbereich
- Entwicklung von Aktivitäten zum Monitoring und Benchmarking von Indikatoren im Sportbereich
- Sensibilisierung für die Vorteile von Sport und körperlicher Betätigung
- Förderung von Synergien zwischen den Bereichen Sport, Gesundheit, allgemeine und berufliche Bildung und Jugend
- Verbesserung der Faktengrundlage für den Sport
- Organisation von Konferenzen, Seminaren, Veranstaltungen und Sitzungen
Bedingungen
Teilnahmewillige Organisationen müssen zu einem Konsortium gehören, das von einer förderfähigen Einrichtung aus einem Programmland geleitet wird. Förderfähig sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die im Bereich des Sports tätig sind.
Es gibt zwei Auswahlrunden pro Jahr für Kooperationspartnerschaften:
- Aktivitäten oder Initiativen, die während der Europäischen Woche des Sports organisiert werden oder eine thematische Verbindung dazu aufweisen,
- Aktivitäten, die nicht mit der Europäischen Woche des Sports in Verbindung stehen.
Eine Kooperationspartnerschaft muss mindestens fünf Organisationen aus fünf verschiedenen Programmländern umfassen. Organisationen aus Partnerländern können sich als Partner beteiligen.
Die Aktivitäten müssen in den Programmländern der beteiligten Organisationen stattfinden.
Wissenswertes
Kooperationspartnerschaften für die erste Auswahlrunde dürfen höchstens 18 Monate dauern; diejenigen für die zweite Auswahlrunde hingegen 12 bis 36 Monate.
Die Projekte müssen 12, 18, 24, 30 oder 36 Monate dauern. Ihre Dauer muss bereits bei der Antragstellung anhand der Ziele des Projekts und der Art der geplanten Aktivitäten festgelegt werden.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über die Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur.
Weitere Informationen
Im Erasmus+-Programmleitfaden finden Sie alle wesentlichen Informationen über Kooperationspartnerschaften. Genauere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie jedoch bei der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur.